Artikel 1 Grundgesetz

Hallo,

der erste Satz im Grundgesetz lautet: ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar.‘ Ist damit gemeint, dass sie nicht angetastet werden darf oder dass sie gar nicht angetastet werden kann? Der dann folgende Satz (‚Sie zu achten und schützen …‘) lässt wohl eher auf ersteres schließen, aber ich bin mir nicht sicher.

Gruß, Martin

Seit Beginn meiner juristischen Karriere wurde ich nie mit so einer Frage konfrontiert und nun gleich zwei Mal innerhalb kürzester Zeit. Erst neulich wurde das hier erörtert.

Gemeint ist, dass die Menschenwürde nicht angetastet werden darf. Was würde es helfen, wenn der Staat einen Menschen aufs Brutalste behandeln und ihn faktisch jeder Würde berauben würde, wenn dann aber rechtlich festgestellt wäre, dass der Mensch seine Würde behalte? Rein gar nichts wäre damit gewonnen.

Art. 1 Abs. 1 GG ist trotz der systematischen Stellung (vor Art. 1 Abs. 3 GG, der von den nachfolgenden Grundrechten spricht) ein Grundrecht. Es ist das einzige Grundrecht, das niemals eingeschränkt werden darf („unantastbar“), wobei das meines Wissens nach streitig ist für den Fall, dass zwei Grundrechtsträger betroffen sind und sich die Menschenwürde nicht in beiden Fällen sichern lässt.

Danke; das klingt schlüssig und überzeugend.

Gruß, Martin