Artikel 146 des GG?

Kann mir bitte jemand vollgenden Artikel des GG erklären?

Art 146  
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk
gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hallo Fichte

Was deine Frage mit Recht zu tun hat, wwer weiss?

Der f olgende Abschnitt sagt es:
„verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt,“

Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Zeit keine Verfassung, nur ein Grundgesetz.

Noch Probleme?

Gruß
Rochus

Erklärung
Erklärung: Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von der deutschen Bevölkerung in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Gruß
Paul

Kurzum: Das Grundgesez kann nur durch eine neue, vom Volk beschlossene Verfassung abgelöst werden. Es gibt also immer ein „gültige Geschäftsordnung“ für das deutsche Volk. Niemand hat die Chance, ohne geltende Verfassung legal zu regieren. Das zu gewährleisten ist der Sinn des Artikels 146.

Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Zeit keine Verfassung,
nur ein Grundgesetz.

Das, was Grundgesetz heißt und einst ein Provisiorium war, ist zwischenzeitlich eine Verfassung geworden. Ganz nett erklärt hier:
http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-geschichte-nac…

Insbesondere der letzte Absatz ist erhellend für alle, die meinen, wir befänden uns in einem verfassungslosen Zustand.

Gruß
C.

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