Artikel 5 + 6 - NATO-Vertrag

Hallo zusammen,

nach den aktuellen Meldungen frage ich Euch (auch wenn´s schwer fällt) - war das ein bewaffneter Angriff?

Hier ein Auszug aus dem NATO-Vetrag …

_ARTIKEL 5

Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.

Von jedem bewaffneter Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.

ARTIKEL 6

Im Sinne des Artikels 5 gilt als bewaffneter Angriff auf eine oder mehrere der Parteien jeder bewaffneter Angriff

  • auf das Gebiet eines dieser Staaten in Europa oder Nordamerika, auf die algerischen Departements Frankreichs , auf das Gebiet der Türkei oder auf die der Gebietshoheit einer der Parteien unterliegenden Inseln im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses;
  • auf die Streitkräfte, Schiffe oder Flugzeuge einer der Parteien, wenn sie sich in oder über diesen Gebieten oder irgendeinem anderen europäischen Gebiet, in dem eine der Parteien bei Inkrafttreten des Vertrags eine Besatzung unterhält oder wenn sie sich im Mittelmeer oder im nordatlantischen Gebiet nördlich des Wendekreises des Krebses befinden._

gruss moritzbock

nach den aktuellen Meldungen frage ich Euch (auch wenn´s
schwer fällt) - war das ein bewaffneter Angriff?

Eindeutig ja. Wenn man ein ziviles Flugzeug nicht als Waffe anerkennt, obwohl man damit offenbar tausende von Menschen damit töten kann (wodurch es sich sogar als Massenvernichtungswaffe qualifiziert), gab es immerhin auch Bombenanschläge und Bomben (auch Autobomben) sind eindeutig Waffen.

Nach Artikel 6 würde anscheinend schon ein Messerstich gegen einen Angehörigen der Amerikanischen Streitkräfte durch den Staatsbürger eines Nicht-NATO-Staates genügen um den NATO-Fall auszulösen. Das würde allerdings nicht sehr glaubwürdig wirken.

Eines bestätigt aber meine Befürchtungen über die möglichen Folgen des Bündnisfalls:

„indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen , einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet , um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.“

Die NATO gibt sich also volle Handlungsfreiheit. Für das was Sie im Bündnisfall tun kann gibt es keine Restriktionen. Das wäre das Ende der jetzigen Weltordnung.

war das ein bewaffneter Angriff?

Ja. Was sonst?

war das ein bewaffneter Angriff?

Ja. Was sonst?

So schlimm, wie die Sache ist - hätte bei diesen Attentaten

http://www.wdr.de/online/news2/katastrophe_worldtrad…

nicht auch der NATO-Vetrag greifen müssen?

So schlimm, wie die Sache ist - hätte bei diesen Attentaten

http://www.wdr.de/online/news2/katastrophe_worldtrad…

nicht auch der NATO-Vetrag greifen müssen?

Wurde ja auch Krieg geführt oder die Terroristen ausgeschaltet (jedenfalls in einigen Fällen, bei allen weiß ich nicht).

Die NATO gibt sich also volle Handlungsfreiheit. Für das was
Sie im Bündnisfall tun kann gibt es keine Restriktionen. Das
wäre das Ende der jetzigen Weltordnung.

Sehe ich nicht so. Die NATO ist eine Militärmaschine und die muß sich volle Handlungsfreiheit geben. Jegliche Einschränkung macht sie für den Feind ausrechenbar und somit auch verwundbar.

Die Einschränkung muß von der Regierung und dem Gesellschaftssystem im Kriegsfall kommen. Die Kritik ist also meiner Meinung nach eher, dass unsere Demokratie dafür nicht stark genug ist.

Die NATO ist eine Militärmaschine und die
muß sich volle Handlungsfreiheit geben.

Das bedeutet aber auch das Völkerrecht, das humanitäre Völkerrecht, die Genfer Konvention, die Haager Landkriegsordnung und überhaupt jede Regel des zivilisierten Lebens in den Wind zu schreiben. Die Formulierung legitimiert jede Art von Kriegsverbrechen und ermöglicht eine beliebige Ausweitung des Krieges auch auf unbeteiligte Staaten sowie die volle Freiheit in der Wahl der Waffen bis hin zu Massenvernichtungsmitteln, wenn das nur einer der Mitgliedsstaaten für notwendig erachtet.

Die Einschränkung muß von der Regierung und dem
Gesellschaftssystem im Kriegsfall kommen.

Soll das ein Scherz sein? Wer sich im Kriegsfall gegen die Entscheidung seiner Regierung stellt wird erschossen. Wie soll da eine Einschränkung aus dem Gesellschaftssystem kommen? Von der Regierung ist wohl auch keine Mäßigung zu erwarten. Im Gegenteil - die europäischen NATO-Mitglieder können es offenbar garnicht erwarten in den Krieg zu ziehen, obwohl noch niemand weiß wer der Gegner ist, oder ob es überhaupt einen gibt.

Hallo,

Die NATO ist eine Militärmaschine und die
muß sich volle Handlungsfreiheit geben.

Das bedeutet aber auch das Völkerrecht, das humanitäre
Völkerrecht, die Genfer Konvention, die Haager
Landkriegsordnung und überhaupt jede Regel des zivilisierten
Lebens in den Wind zu schreiben.

Alle Staaten, die der NATO angehoeren haben diese Vertraege unterzeichnet, somit sind sie und damit auch die NATO auch im Verteidigungsfall an diese Vertraege gebunden. Der NATO-Vertrag hebt ja die anderen Vertraege nicht auf.

Die Formulierung legitimiert
jede Art von Kriegsverbrechen und ermöglicht eine beliebige
Ausweitung des Krieges auch auf unbeteiligte Staaten sowie die
volle Freiheit in der Wahl der Waffen bis hin zu
Massenvernichtungsmitteln, wenn das nur einer der
Mitgliedsstaaten für notwendig erachtet.

Das ist richtig - solange es trotzdem obigen Vertraegen genuegt. Dass diese im Zweifelsfall nur Papiertiger sind, ist etwas anderes.

Die Einschränkung muß von der Regierung und dem
Gesellschaftssystem im Kriegsfall kommen.

Soll das ein Scherz sein? Wer sich im Kriegsfall gegen die
Entscheidung seiner Regierung stellt wird erschossen.

Das geht in Deutschland auch im Notstandsrecht nicht.

Gruss
Ingo

Hallo,

nach den aktuellen Meldungen frage ich Euch (auch wenn´s
schwer fällt) - war das ein bewaffneter Angriff?

es war vermutlich kein militärischer bewaffneter, aber bewaffnet auf jeden Fall, und Fakt ist, daß die NATO beim Gipfel 1998 oder 1999 beschlossen hat, daß auch andere Formen als militärische Angriffe die Sicherheit der Verbündeten gefährden können. Dazu zählt u.a. auch Terrorismus.

Gruß,
Fabienne

Das bedeutet aber auch das Völkerrecht, das humanitäre
Völkerrecht, die Genfer Konvention, die Haager
Landkriegsordnung und überhaupt jede Regel des zivilisierten
Lebens in den Wind zu schreiben. Die Formulierung legitimiert
jede Art von Kriegsverbrechen und ermöglicht eine beliebige
Ausweitung des Krieges auch auf unbeteiligte Staaten sowie die
volle Freiheit in der Wahl der Waffen bis hin zu
Massenvernichtungsmitteln, wenn das nur einer der
Mitgliedsstaaten für notwendig erachtet.

Nein, dann wäre dies nach den NATO-Verträgen erlaubt, aber nicht nach dem Völkerrecht, der Genfer Konvention etc. Schreckliches Beispiel: Wegen aller „erforderlichen Mitteln“ könnte die NATO bei einem Angriff auf Afghanistan den Soldaten die Vergewaltigung aller Afghaninnen und Verstümmelung aller Kinder befehlen (als Beispiel für Kriegsverbrechen), wenn sie dies für erforderlich hält. Eine Anklage nach den NATO-Richtlinien wäre dann nicht möglich (glaube ich). Aber eine Anklage nach dem Völkerrecht, nach der Genfer Konvention natürlich auf jeden Fall. Wie schon jemand schrieb: die werden durch die NATO-Richtlinien nicht aufgehoben.

Die Einschränkung muß von der Regierung und dem
Gesellschaftssystem im Kriegsfall kommen.

Soll das ein Scherz sein? Wer sich im Kriegsfall gegen die
Entscheidung seiner Regierung stellt wird erschossen.

Ist selbst in den USA nicht richtig. Ansonsten wären die Vietnam-Demonstrationen in den USA damals im Blutbad geendet.

Das geht in Deutschland auch im Notstandsrecht nicht.

Das Notstandsrecht ist auch eine Maßnahme, die unsrere Regierung für notwenig erachten könnte. Im Kriegsfall ist das sogar sehr wahrscheinlich.

Wie schon jemand schrieb: die werden
durch die NATO-Richtlinien nicht aufgehoben.

Da beispielsweise der Angriff der NATO auf Jugoslawien (nach Aussagen der NATO) den NATO-Statuten entsprach, aber eindeutig völkerrechtswiedrig war kann ich das nicht ganz glauben.

Ansonsten wären die
Vietnam-Demonstrationen in den USA damals im Blutbad geendet.

Sie wären nicht, sondern sie waren und verurteilt wurden nicht die Schützen, sondern die Demonstanten.

Wie schon jemand schrieb: die werden
durch die NATO-Richtlinien nicht aufgehoben.

Da beispielsweise der Angriff der NATO auf Jugoslawien (nach
Aussagen der NATO) den NATO-Statuten entsprach, aber eindeutig
völkerrechtswiedrig war kann ich das nicht ganz glauben.

Doch kannst Du. Das Problem ist viel mehr, dass der Menschenrechtshof in Den Haag von den USA für US-Bürger nicht anerkannt ist und er nicht so stark ist, westliche Politik in eigener Kompetenz vorzuführen.

Ansonsten wären die
Vietnam-Demonstrationen in den USA damals im Blutbad geendet.

Sie wären nicht, sondern sie waren und verurteilt wurden nicht
die Schützen, sondern die Demonstanten.

Hm, ist mir neu. In den USA wurden friedliche Demonstranten erschossen und anschließend als Tote verurteilt?
(Sarkastisch formuliert, interessiert mich aber wirklich wie das damals war).

In den USA wurden friedliche Demonstranten
erschossen und anschließend als Tote verurteilt?

Die einen wurden erschossen und die anderen verurteilt.

(Sarkastisch formuliert, interessiert mich aber wirklich wie
das damals war).

Derartige Fälle hat es bei Demonstrationen in der Nähe von Militärbasen gegeben, wenn die Demonstranten so weit vorrückten, daß die Wachposten die Nerven verloren und in die Menge schossen. Auch direkt in Washington soll es Opfer gegeben haben, als die Nationalgarde und Fallschirmjäger gegen Demonstranten eingesetzt wurden.

Leider habe ich keine Quellen dazu. Es gibt sie sicher auch im Internet, aber mit welchen Suchbegriffen findet man sowas?