Artikel auf Versandweg beschädigt - Hafung?

Hallo liebe Wissenden,

folgender hypothetischer Fall:

V (Privatperson) inseriert öffentlich einen Elektroartikel für 10 Euro zur Abholung.

K möchte diesen haben, aber auf dem Versandweg.

Zu den Versandkosten einigt man sich auf 10 Euro, das Risiko des Mehrportos würde V tragen, weil man sich nicht sicher wäre, was das Porto koste.

Man einigt sich auf Überweisung von 20 Euro.

V packt den leichten Elektroartikel in 2 Kartons und jede Menge Styroporchips.

Nun kommt der Elektroartikel angeblich beschädigt bei V an.
Angenommen, es gäbe Zeugen, die wüssten, dass der Elektroartikel eine Woche zuvor noch funktioniert hat.

K kann das nicht glauben, weil bei seinen Verpackungskünsten auch ein Panzer hätte drüber fahren können.

Das Versandunternehmen lehnt in unserem hypothetischen Fall die Haftung ab, zum Beispiel weil der laut AGB erforderliche Kantenschutz nicht vorhanden gewesen wäre.

Wie wäre das in so einem Fall?
K hätte den Artikel abholen und somit ausprobieren können.
V hätte nicht besonders auf irgendwelche Haftungsausschlüsse hingeweisen.

Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Danke für Eure Meinungen!

Hallo,

hilft hier § 447 BGB weiter? Danach trägt der Empfänger das Risiko, dass die Sache untergeht oder beschädigt wird. Das mit dem Kantenschutz finde ich ja schon irgendwie übertrieben, wenn ansonsten gut ausgepolstert wurde.

Gruß
QoC