Artikel aus Onlineshops bei Ebay verkaufen

Person X verkauft Ware von Onlineshops bei Ebay. Er setzt die Ware bei Ebay ein, hat sie aber nicht, sondern bestellt sie nach Auktionsende in einem anderen Onlineshop (wie Amazon, z.B. DVDs) und läßt die Ware an den Höchstbietenden verschicken.

Portokosten nimmt Person X nicht.

Ist das rechtens, darf Person X so etwas und wenn ja, worauf muss er achten ???

Hi

Gegen das Gesetz ist es nicht.
Die eBay AGBs wiederrum verlangen das ein Verkäufer angebotene Ware auch besitzt!
Wenn du trotzdem so verfährst kann dir rechtlich nix passieren, aber eBay könnte dich kicken wenn dich einer anschwärzt oder sich beschwert.
Und kaufen um zu verkaufen ist gewerblich… du handelst also nicht mehr privat (‚handeln‘ und ‚privat‘ schliessen sich auch aus XD). Und als Gewerblicher möchte man wohl eher nicht aud eBay verbannt werden.

Wäre ich Person X, würde ich Portotkosten verlangen und dafür lieber mit dem SofortKauf Preis runter gehen… denn auf Portokosten nimmt eBay keine Gebühren.

Als Gewerblicher haftest du auch für den Versand.

MfG
Lilly

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lillian,

es kann doch auch sein, dass der Verkäufer irrtümlich was verkauft, was er schon gar nicht mehr besitzt (weil es kaputt gegangen ist oder aber Freund, Freundin, Ehemann, Tante, Onkel, Vater, Muttter oder wer auch immer hat es irrtümlich schon anderweitig verkauft) und seine ebay-Auktion auch erfüllen möchte. Dann ist er doch nicht automatisch Händler, obwohl er sich in dem Fall das Teil erst besorgen muss, bevor er es liefern kann.

Frohe Ostern noch!

bubblegum

Moin bubblegum

es kann doch auch sein, dass der Verkäufer irrtümlich was
verkauft, was er schon gar nicht mehr besitzt (weil es kaputt
gegangen ist oder aber Freund, Freundin, Ehemann, Tante,
Onkel, Vater, Muttter oder wer auch immer hat es irrtümlich
schon anderweitig verkauft)

Ist ja nicht der Fall hier ^^
Meine Antwort galt speziell dem Fall.

und seine ebay-Auktion auch
erfüllen möchte. Dann ist er doch nicht automatisch Händler,
obwohl er sich in dem Fall das Teil erst besorgen muss, bevor
er es liefern kann.

Wie oft kommt denn sowas vor?
Wenn man 1, 2, 3, 4x im Jahr _einen_ Gegenstand kauft um es zu verkaufen handelt man auch nicht gewerblich im rechtlichen Sinn.
Da muss schon Kontinuität hinter stecken :wink:
Im Gesetz heißt es ‚nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht‘.

Von daher hat das verbummeln und nachkaufen von Ware nichts mit Gewerblichkeit zu tun.

Aber das war ja nicht das Thema hier.
Er möchte ja Ware verkaufen die er erst selbst bestellt wenn es einen Kunden gibt (on demand).
Und ich nehme mal nicht an das es sich um nur 1-4 Male handelt.
Wenn man solch einen Gedanken hegt dann doch weil man denkt damit Geld verdienen zu können.

Somit wären Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht gegeben.
Ob dann tatsächlich Gewinn eingefahren wird ist freilich belanglos.

MfG
Lilly

Tach,

Wie oft kommt denn sowas vor?
Wenn man 1, 2, 3, 4x im Jahr _einen_ Gegenstand kauft um es zu
verkaufen handelt man auch nicht gewerblich im rechtlichen Sinn.
Da muss schon Kontinuität hinter stecken :wink:
Im Gesetz heißt es ‚nachhaltig und mit
Gewinnerzielungsabsicht‘.

Auch 2x besitzt eine Kontinuität.

Von daher hat das verbummeln und nachkaufen von Ware nichts
mit Gewerblichkeit zu tun.

Mag sein, solange dies nicht mehrere Male passiert. Ansonsten ist es
ein schon sehr komischer Zufall, dass ausgerechnet immer die Ware
innerhalb 7 Tagen nicht mehr da ist, die ich gerade eingestellt habe.
Nicht gerade sehr glaubwürdig auf Dauer.

Gruss
Falke

Nabend

Auch 2x besitzt eine Kontinuität.

>.>

„Gewerblich handelt, wer dies „nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht“ tut. Die Gerichte setzen die Schwelle für Gewerblichkeit recht niedrig: In zwei verschiedenen Urteilen wurde die Gewerblichkeit bereits bei bis dahin 40 eBay-Verkäufen bejaht!“
http://www.wortfilter.de/Tipps/t004.html

(nehme an monatlich und ich fände das sehr großzügig von den Gerichten, wobei ich keines dieser Urteile gelesen habe)

Von daher hat das verbummeln und nachkaufen von Ware nichts
mit Gewerblichkeit zu tun.

Mag sein, solange dies nicht mehrere Male passiert. Ansonsten
ist es
ein schon sehr komischer Zufall, dass ausgerechnet immer die
Ware
innerhalb 7 Tagen nicht mehr da ist, die ich gerade
eingestellt habe.
Nicht gerade sehr glaubwürdig auf Dauer.

Bei wem ist das oder war das denn so?
Wird ja immer mehr off-topic ins Reich der Fantasie >.>
Zumal sich sowas auch bestimmt super für den VK auszahlt wenn er nachkaufen muss ^^
Und wenn er nicht nachkaufen muss warum sollte er flunkern? Was bringt es ihm außer nen übelgelaunten Kunden?

MfG
Lilly