Nehmen wir mal an jemand kauft sich einen Satz Sommerreifen im Internet. Sagen wir Premiumbreitreifen vom Testsieger 2013 für grob 600 Euro.
Schon auf der ersten Autobahnfahrt merkt man das das Lenkrad bei 130 KM/h ordentlich schlackert und ab 180 KM/h das Auto so schwammig fährt das man es mit der Angst zu tun bekommt.
Mit diesem Fakten wendet man sich dann in ein Autoforum und bekommt mitgeteilt das die Reifen defekt sind, das immer häufiger vorkommt und sofort zurück geschickt werden sollen.
Jetzt nehmen wir an das das Auto zurück zur Werkstatt geht und dort nochmal ordentlich geschaut wird ob alles richtig ausgewuchtet ist und dabei feststellt das alle 4 Reifen einen Höhen- und Seitenschlag haben was man bei manchen Fahrzeugen nicht merkt bei anderen schon…
Nun nehmen wir an man schickt diese Reifen zurück. Und wird als erstes in Kenntnis gesetzt das ein Betrag X für die KM die man gefahren ist fällig wird und was deutlich schlimmer ist diese Reifen zum Hersteller zurück gehen damit dieser dort Tests mach, dass 6-8 Monate dauern soll und man erst danach sein Geld wiederbekommt und das ganz normal so wäre.
Wenn man in so eine Situation kommen würde was hätte man da für Chancen oder was könnte man machen?
Wie kann man Reifen auswuchten,die Höhen- und Seitenschlag haben ?
Das müsste man mir mal erklären. Soll das erst später aufgetreten sein ?
Es käme auf die Zeit seit Kauf/Lieferung an,sind mehr als 6 Monate vergangen ?
dann sähe es deutlich schlechter aus seine Rechte durchzusetzen.
Bei weniger als 6 Monaten hat der Kunde alle Vorteile auf der Hand. Er hat nur mit Verkäufer zu tun,nicht mit Hersteller ! Händler seinerseits kann sich ja beim Hersteller seine Auslagen erstatten lassen. Kunde hat damit nichts zu tun. Er kann auf schnelle Mängelbeseitigung bzw. Geldersatz bestehen,wenn Kauf rückabgewickelt werden sollte(Wandlung).
Kunde kann sich auf Standpunkt stellen,die Reifen hatten diesen Fehler(Herstellungsfehler) ab Kauf. Händler kann das nur mit Gegengutachten widerlegen.,den Reifenschaden hat z.B. Kunde verursacht durch Fehlnutzung,falsche Montage oder Radstellungsfehler(Fahrwerkschaden).
Ein Wertabzug für Abnutzung ist rechtlich umstritten,aber generell nicht ganz unmöglich.
Bei weniger als 6 Monaten hat der Kunde alle Vorteile auf der
Hand. Er hat nur mit Verkäufer zu tun,nicht mit Hersteller !
das kann man misverstehen.
Natürlich hat der Käufer IMMER nur mit dem Händler zu tun, wenn es um Sachmangelhaftung geht. Auch nach den 6 Monaten. Schließlich hat er einen Vertrag mit dem Händler und nicht mit dem Hersteller.
Was ganz anderes ist eine eventuelle Herstellergarantie. Aber darum geht es in diesem Fall ja nicht.
Gruß
Testare_