Artikel defekt Geld zurück oder gutschein

Hallo zusammen,
Tasche vor drei Monaten gekauft. Nun ist sie kaputt, keine Nachbesserung möglich und auch nicht ersetzbar vom Hersteller. Das Geschäft bietet einen Gutschein an, um einen anderen Artikel zu kaufen. Muss man Gutschein annehmen, oder kann man auf Auszahlung des Kaufpreises bestehen??

Hallo,

wenn das Notebook aufgrund eines Gewährleistungsmangels zurück gegeben wird, muss kein Gutschein angenommen werden.

hth

Hallo,

wenn das Notebook aufgrund eines Gewährleistungsmangels zurück
gegeben wird, muss kein Gutschein angenommen werden.

Lies nochmal die Frage:
„Tasche vor drei Monaten gekauft. Nun ist sie kaputt, keine Nachbesserung möglich und auch nicht ersetzbar vom Hersteller. Das Geschäft bietet einen Gutschein an, um einen anderen Artikel zu kaufen. Muss man Gutschein annehmen, oder kann man auf Auszahlung des Kaufpreises bestehen??“

Wo siehst Du einen Gewährleistungsfall? Ich kann noch keinen Mangel erkennen, vielleicht sollte der Fragesteller das näher ausführen. Bis dahin gehe ich von reiner Kulanz des Händlers aus und da wäre der Gutschein schon mehr, als der Kunde verlangen kann.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Tasche ist gerissen und die Henkel sind ebenfalls gerissen. Nach drei Monaten sollte Tasche noch nicht kaputt gehen, oder?? Materialfehler!! Das ist doch ein Gewährleitungsfall, oder??

Gruß Drea22

Moin,

Tasche ist gerissen und die Henkel sind ebenfalls gerissen.
Nach drei Monaten sollte Tasche noch nicht kaputt gehen,
oder??

wie willst man denn beweisen, daß keine nicht bestimmungsgemäße Verwendung stattgefunden hat (z.B. überlastet).

Gandalf

Hallo,

  1. haben ich deswegen genau gesagt, wenn kein Gutschein angenommen werden muss.
  2. Nachbesserung und neulieferung hört sich doch sehr nach den ersten Schritten eines Gewährleistungsfalls an.

hth

Hallo,

  1. haben ich deswegen genau gesagt, wenn kein Gutschein
    angenommen werden muss.

Du hast offenbar nicht verstanden: Der KUNDE muss beweisen, dass ein Mangel vorlag. Kann er das? Könntest Du das? ‚Henkel ist abgerissen‘ beweist erstmal gar nichts.

  1. Nachbesserung und neulieferung hört sich doch sehr nach den
    ersten Schritten eines Gewährleistungsfalls an.

Und das sagt uns was?
Gruß
loderunner (ianal)