Hallo,
mit Sicherheit schon x-mal hier gepostet, aber
jeder Fall ist ja bekanntlich anders *g*
Also kurz und knapp, habe bei eBay mit Sofor-Kaufen eine Neon-Röhre ersteigert,
die Röhre ist mit der DPD angekommen, sah gut verpackt aus und hatte äußerlich keine Mängel.
Beim auspacken jedoch hörte man schon in der Röhre ein Scheppern, defekt, die Röhre tut’s nicht.
In der Artikel Beschreibung stand u. a. folgender Text:
„Aufgrund der neuen EU-Richtlinien erfolgt der Verkauf erfolgt ohne Rücknahme und Garantie“
Versandkosten 5 EUR
Auf dem 'Paket’Aufkleber Stand, dass man äußerlich nicht sichtbare Mängel spätestens 7 Tage nach Versand schriftlich bei der DPD zu melden hat.
Inwiefern habe ich nun eine chance, oder gar ein Recht, mein Geld ganz oder anteilig zurück zubekommen?
Dem Verkäufer habe ich schon geschrieben und erwarte noch eine Antwort.
Wie sieht das aus, muss bewiesen werden, das der Artikel funktionsfähig Versand wurde, es ist sicherlich schwer festzustellen, dass der Artikel beim Versand kaputt ging.
Da wird DPD sowieso unbeschadet rauskommen, weil die Verpackung vermutlich nicht ausreichend war, um ein so empfindlichen Gegenstand wie eine Neonröhre bruchsicher zu befördern.
Halte Dich an den Verkäufer, droh mit einer Negativen wenn er nicht einlenkt und falls nichts hilft, hake es und „Erfahrung“ ab.
Bis dann
Ingo
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In der Artikel Beschreibung stand u. a. folgender Text:
„Aufgrund der neuen EU-Richtlinien erfolgt der Verkauf erfolgt
ohne Rücknahme und Garantie“
Tja, schon schlecht da…
Wie sieht das aus, muss bewiesen werden, das der Artikel
funktionsfähig Versand wurde, es ist sicherlich schwer
festzustellen, dass der Artikel beim Versand kaputt ging.
…das genau umgekehrt ist. Wenn mußt Du ihm beweisen, daß der Artikel schon bei Verkauf defekt war und er ihn wider besseres Wissen als funktionstüchtig verkauft hat. Ansonsten liegt hier ein einfacher Sachmangel und bei ausgeschlossener Gewährleistung ist da nichts zu holen.
Bliebe noch DPD, aber da ist auch nichts zu machen, wenn die Verpackung nicht deutlich beschädigt wurde.
In jedem Fall solltest Du vorsichtig sein, ihm mit negativen Bewertungen zu drohen - sowas kann auch ruckzuck nach hinten losgehen.
im aktuellen Ct’ magazin Nr. 4 steht alles drin, was Du in diesem Fall wissen mußt. Das ist zuviel um es hier zu posten und ich weiß auch nicht, ob/wieviel man zitieren darf, ohne das Urheberrecht zu verletzen. Jedenfalls muß man laut diesem Artikel davor warnen, mit einer schlechten Bewertung zu drohen, da dies im Extremfall den Straftatbestand der Nötigung erfüllen kann. Außerdem steht dort, daß ein vollständiger Haftungsausschluß nur bei Gebrauchtwaren in Betracht kommt und auch nur dann, wenn Du die Röhre von einem Privatmann gekauft hast, bei gewerblichen Käufern sieht das wieder anders aus, ebenso wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Außerdem gibt es doch einen etwas komplizierten Weg, das Transportunernehmen zur Verantwortung zu ziehen. Wie gesagt, ist das zu viel und zu kompliziert, um dies hier zu posten. Aber ich denke, in Deinem Fall sind die drei Euro für das Heft gut angelegt. Wenn es diesmal mit der Reklamation nicht klappt, bist Du dann wenigstens in der Zukunft für alle Eventualitäten bei ebay gewappnet.
Da wird DPD sowieso unbeschadet rauskommen, weil die
Verpackung vermutlich nicht ausreichend war, um ein so
empfindlichen Gegenstand wie eine Neonröhre bruchsicher zu
befördern.
Das ist die Frage, für mich sah der Verpackung eigentlich sehr gut aus, jedoch dürfte schon ein zu fester Griff, genau auf die Röhre gerreicht haben, damit das Glas innen zerbricht.
Halte Dich an den Verkäufer, droh mit einer Negativen wenn er
nicht einlenkt und falls nichts hilft, hake es und „Erfahrung“
ab.
Also mit der ‚Drohung‘ nee ich denke nicht und Erfahrung, naja mal sehen
im aktuellen Ct’ magazin Nr. 4 steht alles drin, was Du in
diesem Fall wissen mußt.
Und da liegt die C’t auf dem Tisch *g*
Außerdem steht dort, daß ein vollständiger
Haftungsausschluß nur bei Gebrauchtwaren in Betracht kommt und
auch nur dann, wenn Du die Röhre von einem Privatmann gekauft
hast,
Privat trifft zu, aber in der Artikelbeschreibung sthet:
„Sie bieten hier auf eine neue, originalverpackte Neonröhre in der Farbe grün“
Daraus schließe ich, es handelt sich nicht um Gebrauchtware.
Außerdem gibt es doch einen etwas komplizierten Weg, das
Transportunernehmen zur Verantwortung zu ziehen.
Ja, das wäre sicher nes gute Alternative, nur ob der Aufwand sich lohnt’?
Hallo
Also grundsätzlich denke ich mal berechtigt der Satz
„Aufgrund der neuen EU-Richtlinien erfolgt der Verkauf erfolgt
ohne Rücknahme und Garantie“
nicht dazu, dass der Verkäufer jegliche Verantwortung von sich weisen kann und im Prinzip defekte Ware versenden kann. Der Satz schließt lediglich die Garantieansprüche aus die man seit neuem auch bei Privatverkäufen hat.
Garantie und Rücknahme heißt jedoch nicht die Reklamation von defekter Ware. D.h. wenn der Verkäufer nicht darauf hinweist dass die Ware defekt ist muss er eine funktionierende Ware liefern. Ansonsten geht das schon in Richtung arglistige Täuschung und verschweigen von Mängeln.
Ihm zu Beweisen dass die Ware jedoch schon vor Versand defekt war ist eine andere Sache.
Beim Versand zahlt man dem Verkäufer Geld für den Versand und die Verpackung des Artikles. Beauftragt ihn quasi. Eine unzureichende Verpackung geht deshalb, so sehe ich das, auf seine Kappe inklusive der daraus resultierenden Folgen. Das Problem ist jedoch in der Definition einer ausreichenden Verpackung.
Alles in allem würde ich sagen probiere dich mit dem Verkäufer zu einigen bzw. schau was mit einer Reklamation bei DPD rauskommt. Alles andere hat bei Artikeln in der unteren Preisklasse eh keinen Sinn und Lohnt sich nicht. Selbst wenn man Recht hat. Aber das ist halt ebay und auf das lässt man sich ja schließlich ein.
Gruß
Stefan
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Privat trifft zu, aber in der Artikelbeschreibung sthet:
„Sie bieten hier auf eine neue, originalverpackte Neonröhre in
der Farbe grün“
Daraus schließe ich, es handelt sich nicht um Gebrauchtware.
das ist immer problematisch, da man eigentlich davon ausgeht, daß Privatpersonen ausschließlich Gebrauchtware haben (per Definition), auch wenn diese noch nicht in Gebrauch genommen wurde. Allerdings könnte es sich in solchen OVP-Fällen durchaus lohnen, mal zu überprüfen, ob es sich bei dem Anbieter tatsächlich um einen Privatverkäufer handelt. Es ist nichts ungewöhnliches, daß jemand bei eBay seitenweise Neuware anbietet und in der Auktion einen Privatdisclaimer drin hat.
Außerdem gibt es doch einen etwas komplizierten Weg, das
Transportunernehmen zur Verantwortung zu ziehen.
Ja, das wäre sicher nes gute Alternative, nur ob der Aufwand
sich lohnt’?
In der Regel nicht. Die Versandunternehmen sind durch ihre AGB bezüglich der richtigen Verpackung meistens recht gut geschützt. Wobei ich gehört habe, daß es bei DPD sehr darauf ankommt, wo man die Beschwerde einreicht, da die immer vom Depot vor Ort bearbeitet wird. Einige sollen da recht unbürokratisch zahlen, andere sich grundsätzlich querstellen und „es drauf ankommen lassen“. Verfizieren kann ich das aber nicht, da wir nichts mit DPD machen.
Also grundsätzlich denke ich mal berechtigt der Satz
„Aufgrund der neuen EU-Richtlinien erfolgt der Verkauf erfolgt
ohne Rücknahme und Garantie“
nicht dazu, dass der Verkäufer jegliche Verantwortung von sich
weisen kann und im Prinzip defekte Ware versenden kann. Der
Satz schließt lediglich die Garantieansprüche aus die man seit
neuem auch bei Privatverkäufen hat.
Das ist in zweierlei Hinsicht nicht richtig. 1.) Steht in der Auktion drin, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist (genau das nämlich bewirkt der oben zitierte Satz, auch wenn die Formulierung im übrigen grober Unfug ist), und ist der Ausschluss auch wirksam (ist insbesondere der Verkäufer kein Unternehmer), dann sind alle Rechte, die dem Käufer normalerweise wegen Sachmängeln zustehen, futsch. Das ist nur dann anders, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
2.) Es gibt keine „neuen Garantieansprüche“ bei Privatverkäufen. Auch private Verkäufer mussten immer schon für Sachmängel einstehen. Und es war immer schon möglich, diese Haftung auszuschließen. Geändert hat sich lediglich die Frist, innerhalb derer der Verkäufer grundsätzlich für Sachmängel haftet - nämlich von 6 Monaten auf 2 Jahre.
Also grundsätzlich denke ich mal berechtigt der Satz
„Aufgrund der neuen EU-Richtlinien erfolgt der Verkauf erfolgt
ohne Rücknahme und Garantie“
nicht dazu, dass der Verkäufer jegliche Verantwortung von sich
weisen kann und im Prinzip defekte Ware versenden kann. Der
Satz schließt lediglich die Garantieansprüche aus die man seit
neuem auch bei Privatverkäufen hat.
Das ist in zweierlei Hinsicht nicht richtig. 1.) Steht in der
Auktion drin, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist
(genau das nämlich bewirkt der oben zitierte Satz, auch wenn
die Formulierung im übrigen grober Unfug ist), und ist der
Ausschluss auch wirksam (ist insbesondere der Verkäufer kein
Unternehmer), dann sind alle Rechte, die dem Käufer
normalerweise wegen Sachmängeln zustehen, futsch. Das ist nur
dann anders, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig
verschwiegen hat.
Ein Satz weiter sag ich das ja auch. Der Ansatz ist nicht dass ich irgenwelche Gewährleistungsansprüche habe sondern dass entweder ein Verkäufer alle ihm bekannten Mängel angeben muss oder falls nicht er mich täuschen will. Mit anderen Worten wie beschrieben so gekauft und wenn da steht das Dinge geht dann muss es auch gehen ganz unabhängig von irgenwelchen Garantieansprüchen die ich ja, wie wir beide schon festgestellt habe, eh nicht mehr habe. Was anderes will ich auch nicht sagen. Denn nur zum kauf diesen Artikels habe ich ja auch zugestimmt und zwar einem funktionierenden und keinem defekten.
2.) Es gibt keine „neuen Garantieansprüche“ bei
Privatverkäufen. Auch private Verkäufer mussten immer schon
für Sachmängel einstehen. Und es war immer schon möglich,
diese Haftung auszuschließen. Geändert hat sich lediglich die
Frist, innerhalb derer der Verkäufer grundsätzlich für
Sachmängel haftet - nämlich von 6 Monaten auf 2 Jahre.
Ok Ok falsch geschrieben und erwischt worden. Sorry
Hallo Marcel,
so 'ne Leuchstoffröhre kann ja nicht so gigantisch teuer sein.
Bei den Summen wird sich vermutlich kein Anwalt oder Richter damit befassen. Da bleibt Dir wohl nur zu hoffen, daß Du Dich gütlich einigen kannst, denn selbst wenn Du Recht hast, heißt das noch nicht, daß Dir das was nützt.
cu Rainer
so 'ne Leuchstoffröhre kann ja nicht so gigantisch teuer sein.
Naja, ca. 30 Euro mit Versand. Hab mich dumm und dusselig gesucht und nix günstigeres gefunden, also wenn du entsprechende Seiten kennst. 230 V 160cm länge, an die 30 EUR, herr damit *g*
Aber ansonsten ist es sicher nicht die Welt…
Bei den Summen wird sich vermutlich kein Anwalt oder Richter
damit befassen.
Das denke ich auch.
Da bleibt Dir wohl nur zu hoffen, daß Du Dich
gütlich einigen kannst,
Tja, ich hoffe mal ich bekomme ne Antwort vom Verkäufer, schön wäre es…
denn selbst wenn Du Recht hast, heißt
das noch nicht, daß Dir das was nützt.
Jepp, und der Aufwand ist dann wohl ‚teuerer‘ als die Röhre
Hallo Marcel,
30 Euro ist wirklich recht teuer. Was ist das für ein besonderes Teil? Meintest Du ‚Neon‘ wörtlich? Oder doch 'ne leuchststoffröhre in einer besonderen Farbe, oder UV? … nein, 'ne Idee zum Suchen habe ich noch nicht.
cu Rainer
Der Ansatz ist nicht dass
ich irgenwelche Gewährleistungsansprüche habe sondern dass
entweder ein Verkäufer alle ihm bekannten Mängel angeben muss
oder falls nicht er mich täuschen will. Mit anderen Worten wie
beschrieben so gekauft und wenn da steht das Dinge geht dann
muss es auch gehen ganz unabhängig von irgenwelchen
Garantieansprüchen die ich ja, wie wir beide schon
festgestellt habe, eh nicht mehr habe. Was anderes will ich
auch nicht sagen. Denn nur zum kauf diesen Artikels habe ich
ja auch zugestimmt und zwar einem funktionierenden und keinem
defekten.
das ist grundsätzlich richtig, bringt Dir aber nur etwas, wenn Du nachweisen kannst:
a.) Der Mangel hat schon bei Verkauf bestanden. Da bei Privaten der Gefahrenübergang am Postschalter ist, ist es nicht ausreichend, daß die Ware defekt angekommen ist. Du mußt auch nachweisen, daß sie defekt abgeschickt wurde.
b.) Der Verkäufer den Defekt schon vorher gekannt hat. Gerade bei einer Ware, die augenscheinlich unbenutzt ist, wie diesem Fall, dürfte dieser Nachweis unmöglich zu erbringen sein. Die einzige Möglichkeit, so etwas zu beweisen, wäre z.B. wenn der VK das Teil selber kurz vorher bei eBay als defekt erworben hätte oder aber dieser Artikel schon mal an ihn wegen des Defekts zurück geschickt wurde und das irgendwie aus den Bewertungen ersichtlich ist.
c.) Der Verkäufer den Defekt arglistig verschwiegen hat, was logischerweise aus a.) + b.) ergibt.
In den allermeisten Fällen dürfte ein solcher Nachweis nicht zu erbringen sein, so daß es im Endeffekt wieder auf die Sachmängelhaftung hinaus läuft, die er aber wirkungsvoll ausgeschlossen hat.
30 Euro ist wirklich recht teuer. Was ist das für ein
besonderes Teil? Meintest Du ‚Neon‘ wörtlich? Oder doch 'ne
leuchststoffröhre in einer besonderen Farbe, oder UV? …
Also es ist wohl eine Leuchtsstoffröhre und darum ist aus Plastik? eine grüne ‚ummantelung‘.
Wenn man den ‚Stab‘ nur an einem Ende festhält, so biegt sich das ganze gedöns (160cm lang) und ich vermute mal, das dadurch die innere Röhre beim Transport zerbrochen ist.
nein, 'ne Idee zum Suchen habe ich noch nicht.
Schade, die Röhren gab es vor kurzem bei einem Discounter für 10 oder 15 Euro und das war dann doch sehr fünstig, aber bei ebay dann leider doch 30 Euro (inkl. Versand) und ansonsten habe ich keinen Shop unter 40 Euro gefunden