Artikel ersteigert mit dem Hinweis „sehr guter Zustand“, Kontakt aufgenommen aber kein Geld überwiesen da keine Kto Daten vorlagen. Dann Antwort des VK das der Artikel angeblich beschädigt sei und damit der Verkauf hinfällig wäre. Antwort des Käufers Bitte Bilder schicken, passierte nicht. Dann Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung, keine Reaktion. Telefonnummer ist nicht heraus zu bekommen. Die Frist ist seit Ende März abgelaufen, was jetzt? Artikel übringens ersteigert für 520 €, NP wäre ca 4000 €. Die Auktion war übrigens schon im Februar.
Hi
was jetzt?
Anwalt oder sein lassen.
MfG
Lilly
Hi,
der Verkäufer ist verpflichtet, einen Artikel, der seiner Beschreibung entspricht, zu liefern. Denn mit Auktionsende hat er mit Dir einen Vertrag abgeschlossen. Kann er den Artikel nicht mehr liefern (aus welchen Gründen auch immer), kannst Du Dir einen vergleichbaren Artikel woanders kaufen, und er muss Dir den Differenzbetrag erstatten, wenn der Artikel dann teuerer sein sollte.
Ob Du rechtliche Schritte wegen so einer Sache einleiten willst, ist Dir selbst überlassen.
Ciao
Andreas