Hallo
Ich habe ein Smartphone-Handy ziemlich günstig erstanden. Statt der üblichen 80 Euro habe ich es für 25 Euro ersteigert.
Das Teil kam dann auch recht zügig an, es hatte Gebrauchsspuren, leichte Kratzer (wie in der Auktion auch angegeben) Touchscreen und aufgespielte Software funktionierte aber einwandfrei. Doch als ich eine SIM-Karte eingelegt habe und einen Probeanruf machen wollte bekam ich die Meldung, das die SIM-Karte ungültig oder defekt ist. Habe dann auch noch eine zweite SIM-Karte ausprobiert, mit dem selben Ergebnis.
Laut dem Vorbesitzer hat das Handy kein SIM-Lock und wurde auch Problemlos mit zwei verschiedenen Anbietern benutzt.
Habe keine große Ahnung von Handys und habe alles mögliche schon durchprobiert (Durchpusten, SIM-Kontakte abgeschliffen, Hardware-Reset usw). Alles ohne Ergebnis und nun sieht es so aus, als würde der SIM-Leser defekt sein.
Nun weiß ich aber nicht so recht wie ich mich verhalten soll. In der Auktion steht „Privatverkauf: Die Auktion erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme, von Privat an Privat.
Nachverhandlungen, Umtausch oder Rückgabe sind ausgeschlossen.“
Auf der anderen Seite habe ich per Paypal bezahlt und dort kann ich ohne Angabe von Gründen mir das Geld zurücküberweisen lassen. Möchte aber auch keinen Rechtsstreit wegen den 25 Euro.
Oder soll man es einfach als „Lehrgeld“ abtun und die Sache auf sich beruhen lassen?
Vielleicht hat ja jemand eine Idee.
Gruß
Andreas
