Im Oktober hab ich bei eBay einen Lauflerner für meine Tochter ersteigert, dessen Einsatz sich seit Anfang Dezember schon in seine Bestandteile auflöst. Also hab ich den VK angeschrieben. Dieser beruft sich aber darauf, dass der Artikel OVP war (war er auch) u somit eine Gewährleistung ausgeschlossen ist. Der Lauflerner ist angeblich für Kinder bis 15 kg ausgelegt, meine Tochter ist aber grade mal 10 kg schwer. Die Verpackung habe ich leider nicht mehr.
Was kann ich tun? eBay einschalten? Oder einfach nur nen Ergänzungskommentar zur (leider positiven) Bewertung abgeben? Bei dem Händler (ca 13.000 positive Bewertungen) wird das nur leider wenig Sinn haben, finde ich.
falls mit Lauflerner so ein Teil mit Rollen gemeint ist, in das man das Kind reinsetzen kann: sei froh, dass das Teil kaputt ging ohne dabei Dein Kind zu verletzen.
Die Dinger sind alles andere als gut für die motorische Entwicklung und saugefährlich.
In anderen Ländern ist z.B. der Verkauf dieser „Lauflernhilfen“ verboten.
Wenn ich das richtig verstehe, hast du den Artikel bei einem Händler gekauft. Dann hast du sehr gute Karten, denn es gilt - unabhängig von den wirren Behauptungen der Gegenseite - Gewährleistung und ein halbes Jahr Beweislastumkehr zu deinen Gunsten.
Tja, was kann man da tun? Einen Anwalt einschalten natürlich.
ich kann Birgit nur zustimmen, lass die Finger weg.
Ich war mal mit meinem Kind im Krankenhaus. Da lag im selben Zimmer ein Junge der mit dieser „Hilfe“ die Treppe hinuntergestürzt war. Das Kind war von Kopf bis Fuß eingegipst und hatte 23 (!) Knochenbrüche von diesem Sturz davongetragen.