jemand verkauft bei Ebay einen Artikel, der zweimal eingestellt worden ist, aber mit zwei unterschiedlichen Startpreisen. Es wird beim Verkäufer nachgefragt, ob er diesen Artikel (gebraucht) zweimal oder nur einmal anbietet. Der Käufer gibt auch beide Artikelnr. an, aber der Verkäufer sagt, er hat es nur einmal eingestellt.
Nun ist die Auktion mit dem höheren Gebot eher zuende, aber der gebotene Preis niedriger als bei dem anderen. Wer hat das Recht, den Artikel geliefert zu bekommen?
Ich bin der Meinung der, dessen Auktion zuerst endet, auch wenn der Endpreis niedriger ist als bei dem Zweiten.
beide haben das Recht, den Artikel geliefert zubekommen, denn jeder von ihnen hat einen Kaufvertrag.
Der Käufer könnte (zumindestens wenn er ein Privater ist) nun sich rausreden, entweder es liegt ein Irrtum vor, so dass er seine Willenserklärung anfechtet, oder er behauptet, die Sache ist „untergegangen“, also er kann den Vertrag nicht erfüllen.
Wenn man allerdings vom Käufer schriftlich hat, dass er nur einmal verkaufen will, dann hätte er m.E. (auch als Privater) seinen Irrtum erkennen und eine Auktion zurückziehen müssen. Wenn er das nicht tut, kann er sich m.E. nicht mehr darauf berufen.
Gruss Hans-Jürgen
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Beide habe einen Anspruch auf den Artikel. Der Verkäufer hätte problemlos eine der Auktionen löschen können, auch wenn schon Gebote darauf sind.
Das wäre ja eine lustige Masche, ich stelle meine Artikel fünfmal ein, und die Auktion mit dem höchsten Gebot hat gewonnen. Die von Ebay würden sich blöd verdienen! ;o)
Bestehe einfach auf Dein Recht und ganz besonders wenn es ein Powerseller ist.
Beide habe einen Anspruch auf den Artikel. Der Verkäufer hätte
problemlos eine der Auktionen löschen können, auch wenn schon
Gebote darauf sind.
Das ist falsch. Gerade ist es einem Bekannten von mir passiert, dass einer seiner Artikel zweimal drin stand, obwohl er ihn nur einmal angeboten hatte. Er hat versucht, den Artikel zu löschen. Es waren aber bereits Gebote darauf und somit ging das Löschen nicht mehr. Er hat auch versucht, sich mit Ebay telefonisch in Verbindung zu setzen. Und da stellte sich heraus, dass das nur möglich ist, wenn man Telekom-Kunde ist. Wenn man allerdings Kunde einer anderen Telefongesellschaft mit eigenen Leitungen ist, kann man Ebay nicht erreichen. Ist schon ganz schön heftig. Da will man Verwirrungen vermeiden, aber Ebay mag keine Teilnehmer, die keine Telekom-Kunden sind. Ist Ebay etwa eine Tochter-Firma der Telekom?
Bleibt nur noch ein Zusatz zum eingestellten Artikel, der aufklärt, dass dieser Artikel nur einmal erhältlich ist. Leider lesen viele Bieter diese Zusätze nicht. Diese zweite Auktion hatte trotz Zusatz noch diverse Bieter.
Gruß
trail
Hab auch schon mal einen Artikel zurückgezogen…
Hallo,
ich mußte auch mal einen Artikel zurückziehen und es hatte ohne Probleme geklappt, obwohl schon Gebote da waren.
Damit es keinen Ärger gibt, daß zwei Personen drauf bieten habe ich den Verkäufer ja extra vorher (Da lief die Auktion mindestens noch 4 Tage).
Ich finde es aber unfair, wenn der Verkäufer sich jetzt den Käufer aussuchen kann, der am meisten geboten hat (bin dann nämlich nicht ich). Meine war aber eher zuende (6 Min.). Damit würde ich sagen, daß ich zuerst einen Kaufvertrag geschlossen habe.
Stimmt Ihr mir da zu???
Das schrieb ich damals:
Hallo,bietest Du die Schuhe von Esprit zweimal an, oder sind sie aus Versehen zweimal eingestellt worden?
Das schrieb der Verkäufer:
was soll die frage ich habe die schuhe nur einmal eingestellt.
wolltest du sie ersteigern,dann los !
Daraufhin ich wieder:
12345, Artikel XXX; Startpreis = 5,- €
98765, Artikel XXX; Startpreis = 10,- €
Macht für mich zweimal eingestellt. Aber auf welchen soll ich bieten???
Zwei Antworten und eine mit Links zum Zurückziehen von Geboten nennst Du viel?
Die anderen schreiben, daß ich auf eine Lieferung pochen soll. Aber wer hat Anspruch auf den Artikel, wenn es zwei Käufer gibt. Der der mehr zahlt, oder der der zuerst den Zuschlag bekommt?
Ich habe meinen Text nochmal dazugeschrieben, um zu zeigen, daß der Verkäufer schuld ist bzw. Bescheid wußte. Heißt wir blöden Käufer haben Pech, oder wie?
Ist übrigens kein Powerseller.
Muß dann wohl meine Frage unter Recht nochmal stellen, damit ich eine sachliche Aussage bekomme?!
An alle: Darf man hier nur noch zwei oder drei Antworten bekommen und danach wird man angeblöckt???
Was erwartest Du noch? Es ist alles gesagt.
Nimm es mir doch nicht übel, das ich Dir antworte. Du hast einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Verkäufer genau wie der andere Bieter, was Du daraus machst, liegt in Deinen Händen.
Was erwartest Du noch? Es ist alles gesagt.
Nimm es mir doch nicht übel, das ich Dir antworte. Du hast
einen rechtsgültigen Vertrag mit dem Verkäufer genau wie der
andere Bieter, was Du daraus machst, liegt in Deinen Händen.
Und ich kann mich nur ärgern, das alles hier auch noch
durchzulesen.
Denn : steht doch wirklich alles hier. Und nun Ende !