Artikel doppelt verkauft

Guten Tag,

ich habe eine kleine Frage und wollt vorerst eine Zweite Meinung einholen bevor ich mich zu schnell Aufrege.

Ich habe am 23.12.2022 bei einem Onlineshop einen Artikel für +/- 60 € gekauft, nach dem Kauf Abschluss bekam ich auch ohne Probleme prompt eine Rechnung zu geschickt. In der Rechnung stand dass das Unternehmen momentan zwecks Urlaub geschlossen sei und dass die Artikel am 4.1.2023 versendet werden.
Die Rechnung habe ich direkt beglichen und damit war das Thema für mich erledigt, da es ein regelrechter Schnapper war, war ich dazu noch überaus glücklich.

Heute, bekam ich dann eine Email, dass es ihnen leid täte sie hätten das Produkt im Urlaub telefonisch vor mir an jemand anderes verkauft und hätten die Anzeige im Shop gelassen, da das Produkt nun seit 2 Jahren aufgelistet sei und es bisher keiner gekauft hat und sie nicht gedacht hätte dass in der kurzen Zeit jetzt 2 Interessenten kommen würden.

Momentan sind wir auf dem Stand dass das Unternehmen mir das Geld zurück überweisen möchte und somit alles wieder in Ordnung wäre aus deren Sicht.

Bei dem Produkt handelt es sich um eine Pumpe für ein Flugmotor aus dem 2 Weltkrieg. Eigentlicher Wert +/- 2000€

Ich habe eine Rechnung auf meinen Namen mit der Artikelnummer von der Pumpe, also gehört sie theoretisch doch auch mir ?
Kann das Unternehmen sich so einfach aus der Geschichte raus ziehen ?

Vielen dank und Liebe Grüße
Marc

Schreib den Verkäufer per Einschreiben, dass du eine Rechnung von ihm hast die Du per Überweisung nachweislich bezahlt hast und dass Du auf der umgehende Lieferung bestehst.
Wenn Du Deinen Artikel nicht bis (Tagesdatum eintragen) bekämst, würdest Du einen Ersatzkauf bei einer anderen Stelle vornehmen und den wahrscheinlichen Mehrpreis von dem nicht lieferfähigen Verkäufer durch einen Rechtsanwalt einfordern.
Das verschickst Du per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn Du es wirklich auf die harte Tour durchziehen willst, würde es nicht schaden parallel dazu ein kurzes Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt zu suchen.

Schon einmal recht herzlichen Dank für deine Antwort.

Ich habe vorerst nach einem Beweis gefragt dass der andere Käufer sie vor mir gekauft hat. Wenn dieser sie telefonisch im Urlaub gekauft hat kann er doch überhaupt keine Rechnung haben die vor meiner ausgestellt wurde.

Leider sind die Pumpen sehr selten geworden und man wird sie leider nur noch sehr schwer im Online Handel finden, ein anderen kauf ist also nahezu ausgeschlossen …

Und was willst du mit diesem Beweis anfangen?

In diesem Fall muss betont werden, dass nach deutschem Recht niemand durch einen Kaufvertrag Eigentum an der Kaufsache erwirbt. Es genügt daher nicht festzustellen, wer die Pumpe zuerst gekauft hat. Ein Kaufvertrag verschafft dem Käufer lediglich einen Anspruch (auf Übergabe der Kaufsache und) darauf, dass ihm das Eigentum übertragen wird. Schließt ein Verkäufer über eine Sache zwei Kaufverträge, kann er natürlich nur einen erfüllen. Der Käufer, dessen Anspruch nicht erfüllt wird, kann unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Zunächst müssen wir aber klären, ob du überhaupt einen Kaufvertrag geschlossen hast. Ich habe gerade keine Lust, das schulbuchartig auszuführen (Stichworte: Angebot, Annahme, invitatio ad offerendum, Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen). Von einem Vertragsschluss würde ich im Ergebnis ausgehen, wenn Rechnung und Zahlungsaufforderung keinen Vorbehalt enthalten, dass noch kein Kaufvertrag geschlossen werden soll.

Hast du einen Kaufvertrag, kannst du Übertragung des Eigentums nur verlangen, wenn der Verkäufer das Eigentum noch hat oder der andere Käufer bereit ist, auf seine Ansprüche zu verzichten oder seinen Vertrag sozusagen rückgängig zu machen. Vielleicht könntest du im einstweiligen Rechtsschutz erreichen, dass die Kaufsache an einen Sequester übergeben wird. Die Übereignung, das heißt die Übertragung des Eigentums an den anderen Käufer, wird sich aber so kaum verhindern lassen.

Vielleicht gelingt es einem Anwalt oder einer Anwältin mit ein bisschen Lametta, den Verkäufer zu überzeugen, dass er besser fährt, wenn er deinen Kaufvertrag erfüllt und nicht den anderen. Vielleicht aber auch nicht. Wenn diese Pumpe anders kaum zu bekommen ist, mag man das mit anwaltlichem Beistand verbundene Kostenrisiko für vertretbar halten.

Du hast einen Anspruch auf Eigentumsübertragung. Die Pumpe gehört dir noch nicht, da diese Übertragung nicht stattgefunden hat.
Den Anspruch kann der Verkäufer nicht erfüllen, weil es für ihn unmöglich ist? Dann muss er auch nicht liefern (§ 275 BGB). Allerdings macht er sich dadurch zum Ersatz des Schadens pflichtig (§ 280 f. BGB).

Die Frage ist, wie sich die Schadenshöhe ermitteln lässt.
Wäre der Artikel anderswo verfügbar und wäre dort teurer, dann ist der Schaden die Differenz der Kaufpreise zzgl. der Aufwendungen.
Wenn der Artikel sonst nirgendwo beschaffbar wäre, dann wird es meiner Meinung nach schwierig. Entgeht dem Käufer Gewinn?

Es bringt mir nicht viel aber so weiß ich dass ich wirklich der zweite bin.

Natürlich möchte ich die Pumpe aber ich möchte auch auf keinenfall dem ersten Käufer die Pumpe weg nehmen weil das Unternehmen einen Fehler gemacht hat

Ja der Gewinne beträgt für die Pumpe etwas um die 2000€ und dann ist die Pumpe in einem schlechten Zustand, diese zähle optisch gesehen eher zu den guten.

Trotzdem schon einmal vielen dank für eure Hilfe.