Artikel ersteigert-defekt

Hallo,
Angenommen A ersteigert bei Ebay einen gebrauchten Artikel von
einer Privatperson. Der Artikel geht nach einigen Tagen kaputt.
Nunja, eigentlich ja Pech gehabt, aber :
Auf der Bewertungsseite von kann man sehen, dass der Verkäufer in
den letzten 2 Monaten über 100 ähnliche Geräte verkauft hat.
Wert jeweils knapp um die 100 Euro.
Also sicher nicht Privat (Es sei denn jemand hat privat 100
Betriebsfunkgeräte …).
Wie kann A denn nun seine Gewährleistungsansprüche am billigsten
(für A ) durchboxen?
A ist Student und kann sich keinen RA leisten.
Mit Anzeige beim Gewerbeamt drohen?

MfG
Sven

Hallo,
Angenommen A ersteigert bei Ebay einen gebrauchten Artikel von
einer Privatperson. Der Artikel geht nach einigen Tagen
kaputt.
Nunja, eigentlich ja Pech gehabt, aber :
Auf der Bewertungsseite von kann man sehen, dass der Verkäufer
in
den letzten 2 Monaten über 100 ähnliche Geräte verkauft hat.

Der Käufer könnte ja mal den Verkäufer direkt ansprechen. Er könnte ihm mitteilen, dass er an der „privaten“ Tätigkeit auf Grund des hohen Umsatzes und der Art und Menge der verkauften Artikel Zweifel habe.
Er sollte aber tunlichst nicht sagen: „Schick mir nen neues Gerät, sonst hetze ich Dir Gewerbeamt und Finanzamt auf den Hals!“.
Wir wollen ja nicht nötigen oder drohen, nein, das wäre dann nämlich ein Eigentor.

Huhu!

A ist Student und kann sich keinen RA leisten.

Unsinn. A kann Beratungshilfe in Anspruch nehmen.