Hallo,
habe eine kaffeemaschine von ebay ersteigert.
In der Kaffeemaschine war in schlauch lose und direkt beim ersten test lief das komplette wasser raus und es gab einen Kurzschluss. Die sicherung flog raus und die Kaffemaschine nahm schaden, das licht beim EIN/AUS Schalter geht nichtmehr und sie ist verdammt laut.
Der Verkäufer ist eine Firma deshalb habe ich ihn darauf hingewiesen das ich auf seine „NEHME WARE NICHT ZURÜCK BLAH BLAH“ Klausel keinen großen wert lege und einen Lösungsvorschlag hören möchte.
Nun meinte er doch ich solle das Teil zurück schicken und das Porto selbst bezahlen und dann noch ausreichend frankiert zurückschicken.
Bin ich verpflichtet das Porto zu bezahlen??? Habe da ehrlich gesagt keine große lust drauf.
Was für rechte habe ich? Muss er nicht kostenlos eine neue Schicken und das Porto für das defekte gerät bezahlen?
Danke
Patrick
ps: eine rechnung mit ausgewiesener MwSt. lag auch nicht dabei… was haltet ihr davon?
Hi
ps: eine rechnung mit ausgewiesener MwSt. lag auch nicht
dabei… was haltet ihr davon?
ich frage mich warum du bei unseriösen händlern kaufst, damit unterstützt du das weswegen du nun rumjammerst.
Der Verkäufer ist eine Firma deshalb habe ich ihn darauf
hingewiesen das ich auf seine „NEHME WARE NICHT ZURÜCK BLAH
BLAH“ Klausel keinen großen wert lege und einen
Lösungsvorschlag hören möchte.
Nun meinte er doch ich solle das Teil zurück schicken und das
Porto selbst bezahlen und dann noch ausreichend frankiert
zurückschicken.
Da es sich um einen Mangel handelt muss ein gewerblicher VK auch Rücktransportkosten übernehmen (bei Nichtgefallen gibts ne 40 Euro Grenze, die muss aber auch im Vertrag/AGBs stehen).
Ich nehme mal nicht an das der VK AGBs irgendwo zu stehen hatte? In diesen sollten nämlich alle relevanten Informationen in Beschwerdefällen stehen.
Was für rechte habe ich? Muss er nicht kostenlos eine neue
Schicken und das Porto für das defekte gerät bezahlen?
Also bei Mangel hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Geld zurück… der VK hat auch das Recht auf Nachbesserung.
Das gilt alles auch für Privatverkäufe.
Privatverkäufer können aber die Gewährleistung ausschliessen bei unbekannten Mängeln zu haften, das können gewerbl. nicht.
MfG
Lilly
600 bewertungen…99,4 Prozent positiv…unseriös???
Trotzdem danke
600 bewertungen…99,4 Prozent positiv…unseriös???
keine AGBs? Verkauft gewerbl. und schliesst aber Rückgabe aus… seriös? 
Bitte Bitte