Artikel im Internet veröffentlichen ?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich würde gern, wenn da nicht einige rechtliche Zweifel bestehen würden, im Internet einen Unternehmer
an den Pranger stellen, welcher privat versucht Familien offensichtlich abzuzocken.

Frage 1 .: darf ich das ?
Frage 2.: unter welchen Bedingungen ?

Vielen Dank

Hallo,
Leider ist Ihre Frage sehr vage und gibt kaum Details - ist so also schwer zu beurteilen.

Natürlich können Sie jederzeit auf Facebook oder Twitter etc. den Unternehmer anprangern. Das ist heute ja gängige Praxis. Manch ein Tweet hat ja schon grosse Solidarität und deswegen „shitstorms“ ausgelöst.

Sie müssen sich jedoch der Konsequenzen, egal was Sie wo/wie verföffentlichen bewusst sein. Mögliche Unterlassungsklagen, einstweilige Verfügungen etc. Diese können Ihren Leumund nachhaltig schädigen, denn das wird dann auch öffentlich.

Wie gesagt, ich kann nur schlecht beurteilen, weil Sie nicht schreiben WIE/in welcher Form Sie den Unternehmer anprangern wollen. Auch Journalisten der grossen Zeitungen müssen immer mit konsequenzen rechnen, im Mindestfall eine öffentliche Gegendarstellung abdrucken. Kann Ihnen auch passieren. Also zunächst ernthaft Konsequenzen bedenken. Lohnt sich der Aufwand demgegenüber? Und: was erhoffen Sie mit einer Veröffentlichung im Internet zu erreichen?

Wenn der Unternehmer tatsächlich aber kriminell sein sollte,empfehle ich nicht das Internet sondern defintiv den Gang zu Anwalt und evt. Polizei.

Gruss, Betsey

Das kann nur ein Rechtsanwalt beantworten, wobei es wahrscheinlich auf Details in den Formulierungen ankommt. Aber es gibt doch auch Verbraucherportale; vielleicht ist es sinnvoller lieber dort eine Bewertung abzugeben.

Viel Erfolg, Gruß, Harald Kretzschmar

Ich würde gern, wenn da nicht einige rechtliche Zweifel
bestehen würden, im Internet einen Unternehmer
an den Pranger stellen, welcher privat versucht Familien
offensichtlich abzuzocken.

Frage 1 .: darf ich das ?
Frage 2.: unter welchen Bedingungen ?

Vielen Dank

Vielen Dank ;

Kurz geschildert.:

2003 mieteten wir ein Haus mit Kaufoption und gaben alles dafür auf.
der vermieter stellte sich als eigentümer dar und ließ
die kaufoption uns gegenüber frei.
wir fragten in den ganzen jahren immer wieder an, wann und unter welchen bedingungen wir kaufen können und irgendwie sprachen wir aber nie über die summe, sollte dann an die gezahlten mieten angerechnet werden.
2009 habe ich dann ein haus von ihm parallel zu unserem renoviert und sollte es veräußern, weil er ansonsten enorm viel geld inverstieren hätte müssen, da waren mietnomaden drinn. gegen eine vereinbarte summe tat ich dies un er meldete sich garnicht mehr, er schaute sich nicht mal meine mühseelige arbeit an.
dann hatte ich bewerber, welche feststellten, das das grundbuch nicht stimmt und abstand nahmen.jetzt wurde ich sauer, da ich nichts dafür konnte und mein geld wollte für den aufwand.wir pflegten dann das haus bis
2011 und hatten in unserem haus schon mietmängel ohne ende, welche er auch kannte. 2011 rief er dann an und wir hatte die miete gemindert und wies uns daraufhin, das wir ihm geld schulden, ich wies ihn darauf hin, das er uns ebenfalls geld schuldet und ich bot ihm an,wenn er eigentümer ist das haus nochmal für ihn zu veräußern, ws ich dann auch tat. und jetzt kommt der hammer, die bewerber waren barzahler und nahmen sich einen notar, der stellte dasselbe fest, mit dem grundbuch stimmt etwas nicht, ich zum grundbuch und der name meines vermieters nicht auffindbar, ich zum katasteramt und flurstücke gesucht, da steht dort ein bauträger drinn als eigentümer, ich zurück zum grundbuchamt und dann kam der rechtspfleger mit der akte und teilte mir langsam mit, das der bauträger 2001 insolvent gegangen ist und mein vermieter nur eine vormerkung hat, keine auflassung und kein geld mehr an ihn fließen darf.ich anzeige erstattet wegen betrug und er drohte mir nach dem polizeitermin mit kündigung.welche er jetzt über eine räumungsklage ohne eigentümer zu sein und ohne vollmacht über das amtsgericht durchsetzen möchte. ich den richtigen eigentümer gesucht und der sagt er sei eigentümer und wollte wissen, wieviele mieten wir gezahlt haben.
68,000€ weg. die richterin im amtsgericht weiß das er nicht eigentümer ist und läßt die verhandlungen ohne vollmacht weiterlaufen.die andere familie hat auch ein kind und ist in das haus eingezogen, das geld liegt auf dessen notaranderkonto und bezahlen nichts, weil sie nicht ins grundbuch kommen.

Hallo Loriotpolitik,

das ist ein heikles Thema.
Prinzipiell sag ich jetzt erst mal NEIN.
Aber wie immer gibt es da Schlupflöcher und Hintertürchen wie man so etwas bewerkstelligen kann.
Was ich hier natürlich NICHT öffentlich poste.
Alle weitere über privat Mail.

Gruss Nightyfall

Hallo,
ich halte das nicht für eine gute Idee. Die genauen Vorschriften müsste ich jetzt raussuchen, das kann ich gerne noch nachreichen, aber mir fällt spontan Folgendes dazu ein:
Falls auch nur der kleinste Zweifel daran besteht, dass das behauptete stimmt, hat der Unternehmer einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch und außerdem, und das ist viel wichtiger, Schadensersatzansprüche wegen Umsatzeinbußen, falls er welche erleidet.
Außerdem ist das öffentliche Verbreiten unwahrer Behauptungen unter anderem strafbar als Beleidigung und/oder üble Nachrede.

In so einem Fall lieber den „normalen Dienstweg“ gehen und z.B. Betrugsanzeige erstatten, falls der „Unternehmer“ gegen das Gesetz verstößt.
Oder betroffene Personen direkt warnen - jedenfalls nicht übers Internet.

Gruß

[email protected]

Hallo,
das klingt sehr alle sehr übel. Haben Sie denn keinen Anwalt? Das erscheint mir die einzige MÖglichkeit zu sein Ihr Recht zu bekommen. Mit Artikeln im Internet können Sie gar nichts erreichen. Ich denke hier wird bewusst betrogen und verschleiert.

Hier muss ein Fachmann ran, der sich explizit in diesen Dingen auskennt. Viel Glück. Gruss, Betsey

Hallo loriotpolitik,

wenn Sie Opfer eine Betrugs sind, empfehle ich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen und zu klagen.

Ist die rechtliche Situation unklar, können Sie Ihren Fall dem Verbraucherschutz vortragen. Dieser wird Sie beraten können.

Veröffentlichungen im Internet können zu Verleumdungsklagen und Schadensersatzforderungen führen.

Wenn Sie einen Fall in die Öffentlichkeit bringen wollen, können Sie sich auch an die Presse wenden, die das Thema recherchiert und veröffentlicht.

Beste Grüße von Jörg

Hallo,
da kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.
Ich würde mal bei der Verbraucherberatung fragen, ob der Unternehmer dort schon bekannt ist.

Viele Grüße
Antonius Gusik

Hallo,

ich würde den Fall lieber der Verbraucherzentrale melden.

Sachliche Dokumentationen dürfen veröffentlicht werden, dabei ist das Persönlichkeitsrecht zu waren (also keine vollständigen Namen von Personen etc.). Ein an den Pranger stellen dagegen nicht. Die Übergänge können fliessend sein.

Viele Grüße,

W.H.

Das würden viele gerne - aber wir sind nicht in Amerika …
Der bessere weg, wäre imho - Verbraucherzentrale, evtl. Presse (WISO - ESCHER hilft - Zeitschriften CB ct) zu kontaktieren.
Durch das direkte „Anprangern“ könnte der vermeidliche „böse“ einen Vorteil bekommen.

Bin zwar kein Rechtsanwalt und meine Aussage hat auch keinen rechtsverbindlichen Wert, aber mir wäre das direkte „Anprangern“ zu gefährlich.
Glaube da könnte Er/Sie/Es eine Verleumdungs Klage ansetzen.
Also besser Informationen sammeln, an Verbraucherzentralen geben und evtl. mal einen blauen Schuss in Richtung Presse absetzen.
ggf. eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Also meine direkte Antwort wäre
1 - Nein
2 - ohne Namen/Adressen etc. zu nennen, was das ganze Absurdum machen würde

Es kommt auf die genauen beweisbaren Fakten und Formulierungen an, sachlich und nicht beleidigend.
Gruß! j.S.

Guten Tag,

das Internet ist nur ein Medium, Sie dürfen darin genau so wenig oder viel, wie im Fernsehen, Radio oder im persönlichen Kontakt.

Ich bin kein Rechtsberater, deshalb will ich mehr dazu nicht sagen.

Viele Grüße.

So lange du alles nachweisen kannst, was du schreibst ist es unproblematisch. Wenn du aber Dinge schreibst, die du nicht nachweisen kannst könnte dies ein Verfahren wegen Verleumdung nach sich ziehen.

Ein Rückfrage: Kann mir jemand eine Anleitung geben ich ich eigene Artikel im Net veröffentliche.