Hallo
Ich habe wohl ausversehen den gleichen Artikel über TurboLister 2x hochgeladen (weil er beim 1.x nicht in meiner Liste auftauchte).
Wie kann ich eine Auktion wieder löschen?
Hat noch keiner geboten und ich hab den Text mal gelöscht und Bilder und Titel. Aber wie stell ichs an das mir die Angebotsgebühren nicht berechnet werden für diesen Fehlupload?
Ich kann zwar das Angebot beeinden aber mein Fall steht da nicht:
_Wählen Sie bitte einen Grund für die vorzeitige Beendigung Ihres Angebots aus. Der Grund wird auf der Seite „Beendete Angebote“ angezeigt.
- Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
- Der Startpreis war falsch.
- Das Angebot enthielt einen Fehler.
- Der Artikel ist verloren gegangen oder wurde beschädigt._
Und irgendwie glaub ich nicht das ich da die Gebühr wiederkriege.
Pech gehabt?
MfG
Lilly
Hallo
- Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
Und irgendwie glaub ich nicht das ich da die Gebühr
wiederkriege.
Pech gehabt?
ja, so ist es bei eBay nun einmal. Hast Du Pech und der andere doppelte Artikel wird auch beim zweiten Einstellen nicht verkauft, so kannst Du diesen Artikel nochmals einstellen und hoffen, dass er dann weg geht und Du wenigstens nur 3x Angebotsgebühren berappen musst.
Gruß
Christian
Moin Lilly,
Ich kann zwar das Angebot beeinden aber mein Fall steht da
nicht:
Das sehe ich anders.
- Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
- Der Startpreis war falsch.
- Das Angebot enthielt einen Fehler.
- Der Artikel ist verloren gegangen oder wurde beschädigt.
Die Punkte 1,3 und 4 kommen doch fast in Frage, am ehesten Punkt 3.
Gruß,
Tommy
Moin Lilly,
Ich kann zwar das Angebot beeinden aber mein Fall steht da
nicht:
Das sehe ich anders.
- Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
- Der Startpreis war falsch.
- Das Angebot enthielt einen Fehler.
- Der Artikel ist verloren gegangen oder wurde beschädigt.
Die Punkte 1,3 und 4 kommen doch fast in Frage, am ehesten
Punkt 3.
Auch wenn der Artikel aufgrund „enthielt einen Fehler“ gelöscht wird, so fallen Gebühren an.
Man kann sicherlich sich an Ebay wenden und dort anfragen, ob man die Kohle bekommt… oder man geht her und erhöt vom richtigen Angebot den Startpreis um das Geld.
Auch wenn man es nicht darf - wieviel Leute rechnen in den Startpreis von z.B. 1,99 Euro die Einstellkosten gleich mit ein?
Einige!
Man darf’s nur nicht offen sagen…
Gruß,
Tommy
Auch wenn man es nicht darf - wieviel Leute rechnen in den
Startpreis von z.B. 1,99 Euro die Einstellkosten gleich mit
ein?
Hallo TheBlueSin,
das ist so nicht richtig. Natürlich darfst Du Deine ebay-Gebühren in den kalkulierten Preis einrechnen. Das ist doch wohl sogar selbstverständlich.
Du darfst sie nur nicht nach Ablauf der Auktion zu dem erzielten Preis hinzurechnen.
Insofern finde ich persönlich solche Aussagen wie
„ebay ich, versand du“
in manchen Auktionen absolut lächerlich.
bubblegum
Hallo Lilly,
das ist mir auch schon mal passiert. Ich habe den Artikel gelöscht (Punkt 3 greift hier wohl am Besten für Dich) und gut war es.
Die Gebühren bekommst Du höchstens über Kulanz wieder. Es war ja Dein Fehler.
bubblegum