angenommen, eine Person hat etwas gekauft (z.B. eine sehr teure Bratpfanne), deren Beschichtung sich 1,5 Jahren nach Kaufdatum vom Untergrund blasenförmig abhebt. Also kein Zerkratzen der Beschichtung !
Obwohl ich den (sehr guten) Artikel http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
gelesen habe, ist mir dennoch leider nicht wirklich klar, ob der Käufer ein Recht auf Umtausch / Geldrückgabe hat ?!
angenommen, eine Person hat etwas gekauft (z.B. eine sehr
teure Bratpfanne), deren Beschichtung sich 1,5 Jahren nach
Kaufdatum vom Untergrund blasenförmig abhebt.
nach mehr als 6 Monaten muß der Käufer nachweisen, daß der Mangel schon beim Kauf vorlag. Dürfte im konkreten Fall unmöglich sein.
Huch, da steht das ja auch drin:
Beim Verbrauchsgüterkaufs gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.