Artikel-Recherche im Netz / Pressefreiheit

Hallo
Mal angenommen man möchte eine Zeitschrift oder ein ePaper machen und diese für kleines Geld (oder auch kostenlos) im Netz vertreiben.
In dem Heft sollen einige neue Produkte vorgstellt werden vielleicht auch Testberichte und so weiter.
Muß man dann mit Ärger rechnen, wenn man diese ohne Zustimmung des Herstellers von dessen Seite Fotos und Informationen zum Produkt nimmt ?
Gehen wir davon aus, das der „Redakteur“ versucht hat mit der Seite, bzw. den Herstellern Kontakt aufzunehen dieses aber ohne Antwort blieb.
Weiterhin wird auf die Herstellerseite vermerkt und das Copyright entsprechend auf den Hersteller verwiesen.
Muß man sich für jeden Artikel „absichern“ oder gibt es da so etwas wie eine „Pressefreiheit“, auf die man zurückgreifen soll.
In erster Linie ist das Magazin als Informationsquelle oder Werbung anzusehen und ist nicht darauf ausgelegt ein Produkt als „schlecht“ zu bewerben.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Gruß
Andreas

Hi,

Muß man dann mit Ärger rechnen, wenn man diese ohne Zustimmung
des Herstellers von dessen Seite Fotos und Informationen zum
Produkt nimmt ?

Ja.

Gehen wir davon aus, das der „Redakteur“ versucht hat mit der
Seite, bzw. den Herstellern Kontakt aufzunehen dieses aber
ohne Antwort blieb.

Egal.

Weiterhin wird auf die Herstellerseite vermerkt und das
Copyright entsprechend auf den Hersteller verwiesen.

Das ist egal. Wann man ein Auto klaut und auf alls 4 Seiten „geklaut bei Herrn X“ schreibt, ist es immer noch geklaut.

Muß man sich für jeden Artikel „absichern“ oder gibt es da so
etwas wie eine „Pressefreiheit“, auf die man zurückgreifen
soll.

Es gibt keinen Freibrief für die Presse.
Was Pressefreiheit genau bedeutet steht hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pressefreiheit

Man sollte sich absichern. Große Verlage haben dafür eigene Bilderdatenbanken. Journalisten bekommen meist spezielle Zugänge auf Datenbanken bei den öffentlich Rechtlichen TV-Anstalten usw.
Oder sie verwenden sogenannte „Pressefotos“, die z.B. Herteller explizit bereit stellen.

In erster Linie ist das Magazin als Informationsquelle oder
Werbung anzusehen und ist nicht darauf ausgelegt ein Produkt
als „schlecht“ zu bewerben.

Das ist rein rechtlich irrelevant.

Vielleicht kennt sich ja jemand aus.

Ein wenig.

Gruß

Christian