Artikel verkaufen ohne Gewerbeschein?

Hallo,

um einen eigenen Shop auf seiner Homepage zu haben benötigt man ja bekanntlich einen Gewerbeschein. Als Lösung durch die Hintertür wird der Verkauf von Artikeln über Internetauktionshäuser des öfteren empfohlen.

Auf meiner Seite möchte ich auch einige gebrauchte Waren (i.d.R. angebotene Stückzahl 1) zum Verkauf anbieten.

Nun zur Frage:
Ist es zulässig, auf der Seite einen Shopbereich einzufügen auf dem ich dann die angebotenen Artikel vorstelle etc. Möchte jemand den Artikel kaufen, wird er dann per Link zur Auktion im Internetauktionshaus weitergeleitet.
Die Webseite wird als private Seite, nicht-kommerzielle Seite ohne Gewinnerzielungsabsichten betrieben.

Vielen Dank im voraus.
Jürgen

hallo,

um einen eigenen Shop auf seiner Homepage zu haben benötigt
man ja bekanntlich einen Gewerbeschein.

unsinn! einen gewerbeschein muss man lediglich haben, wenn das ganze einen gewerblichen charakter hat. allein aus der verwendung einer shop-software kann man einen solchen nicht schließen.

Ist es zulässig, auf der Seite einen Shopbereich einzufügen
auf dem ich dann die angebotenen Artikel vorstelle etc. Möchte
jemand den Artikel kaufen, wird er dann per Link zur Auktion
im Internetauktionshaus weitergeleitet.
Die Webseite wird als private Seite, nicht-kommerzielle Seite
ohne Gewinnerzielungsabsichten betrieben.

selbstverständlich ist das zulässig. es gibt keine rechtsvorschrift, wonach ein mensch sein altes zeugs nicht öffentlich zum verkauf anbieten dürfte.

lg dev

Hallo dev,

danke für Deine Antwort.
Habe in einem anderen Forum folgende Definition gefunden:

**Gewerbe
In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt:
Ein Gewerbe ist jede erlaubte selbständige zum Zwecke der Gewinnerzielung vorgenommene nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig und für eine gewisse Dauer ausgeübt wird …

Daraus folgt: Erzielung von Geld oder geldwerten Vorteil mittels Werbung auf einer Homepage/einem Blog hat natürlich zum Ziel Gewinn zu erzielen. Das schließt selbstverständlich auch die Kostendeckung zum Betreiben der Webseite/des Blogs ein. Ergo: Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich**

Das hiesse dann aber, das für eine solche Form von Verkauf durchaus ein Gewerbe nötig ist!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

[MOD] Rechtsfragen > Rechtsbretter
Hi Jürgen

dieses Brett ist dazu gedacht, technische Fragen bez. Homepage zu erläutern. Wie aus der Brettbeschreibung hervorgeht, sind rechtliche Frage hier nicht erwünscht.

Bitte stell deine Frage nochmal im Brett „allgemeine Rechtsfragen“ unter Berücksichtigung der FAQ:1129

Danke

Gruss
ExNicki