Ich habe einen DVD Player versteigert , der laut Käufer einen Mangel hat .
Laut des Käufers Aussage würde das Gerät nach ca 4 - 5 Stunden laufzeit hängen bleiben , Standbild machen , stocken und rattern .
Das kann ich weder als richtig noch als falsch einstufen , da ich eigentlich nie mehr als 1 Film geschaut habe ( Laufzeit maximal 2 Std )
Jetzt hatte das Grerät noch Restgarantie bis Februar 10 , heisst es war noch keine 2 Jahre alt und um mich nicht in Ebay zu streiten habe ich dem Käufer gesagt , er solle das Gerät zurücksenden .
Der Käufer schickt das Gerät zurück , aber ohne den Kaufbeleg , den ich seinerzeits mitversendet hatte , falls wirklich etwas sein sollte , das auch der Käufer die möglichkeit hätte , das Gerät auf Garantie in einem grossen ( gelben) Elektro Markt zu reklamieren .
Dieser Beleg ist verschwunden , der Käufer hat ihn nicht mehr .
Ich habe mehrer eMail geschrieben , er möge doch den Kaufbeleg zurücksenden , irgendwann kam dann eine beleidigende Antwort :
" Verstehen Sie kein Deutsch : ICH HABE DEN NICHT MEHR " aus , will nichts mehr hören !
In Klartext : rein theoretisch könnte ich den Player kostenfrei dort zum Service geben wo das Gerät gekauft wurde , aber ohne Beleg … ?
hast du dem Käufer das Geld schon gezahlt? Verkaufst du privat oder gewerblich?
" Verstehen Sie kein Deutsch : ICH HABE DEN NICHT MEHR " aus ,
will nichts mehr hören !
Ich würde ihm zurückschreiben, ohne Kaufbeleg gibt’s kein Geld. Den defekten (sagt er) DVD-Player bekommt er zurück, wenn er dir ein zweites Mal Versandkosten bezahlt.
Ende der Debatte. Ach ja: Käufer dann bei eBay sperren, nicht dass er noch mal auf was von dir bietet.
Der Player ist versteigert worden , weil ich den mal zum Geburtstag geschenkt bekommen hatte , er aber mit dem rest der Geräte ( alles Sony ) weder per Fernbedienung noch optisch harmonierte und habe mir jetzt einen Blue Ray gekauft .
In Klartext , ich verkaufe Privat .
Der Käufer will ja nur das Gerät zurückgeben , er will das Geld zurück , er will das Gerät gar nicht wiederhaben .
Da ich das Gerät aber ohne Prüfung ob da wirklich etwas dran ist , nicht nochmal verkaufen will , benötige ich den Kaufbeleg .
Der Käufer will ja nur das Gerät zurückgeben , er will das
Geld zurück , er will das Gerät gar nicht wiederhaben .
Da ich das Gerät aber ohne Prüfung ob da wirklich etwas dran
ist , nicht nochmal verkaufen will , benötige ich den
Kaufbeleg .
Ich habe noch nicht zurückerstattet .
Würde ich auch nicht, da der Käufer den Artikel nicht vollständig zurückgab; es dürfte ja - so wie ich es las - die Rechnung ebenfalls Bestandteil des „Artikels“ gewesen sein; also solange die nicht da ist, gibt’s auch kein Geld - er könnte lediglich den Player wieder haben …