Artikel verloren gegangen

Hallo,

ich habe über Ebay einen Artikel gekauft bei einem nichtgewerblichen Verkäufer.
Trotz längerem Abwarten ist der Artikel nicht bei mir angekommen.

Auf Nachfrage wurde mir gesagt, der Artikel ist definitiv in die Post gegangen, d. h. ich muß davon ausgehen, das die Post den verschlampt hat.

Grundsätzlich kommt mir der Verkäufer glaubwürdig rüber und der Preis war jetzt nicht existenzbedrohend.

Wie würdet ihr euch mit dem Verkäufer einigen? Er würde mir die Gesamtsumme zurücküberweisen, aber er kann ja auch nichts dafür.
Kann man sich dann die Hälfte der Summe zurücküberweisen lassen?
Welche Bewertung gebe ich ab (neutral oder lieber keine)?

Wie würdet ihr das handhaben?

Gruß dgu

Hallo,

Privatverkauf geht das Versandrisiko zu Lasten des Käufers. Wenn der Verkäufer glaubhaft machen kann, die Ware wurde versendet ist für ihn die Sache erledigt.

Kommt er dem Käufer freiwillig entgegen ist das Kulanz.
Also die Hälfte wäre schon mehr als großzügig.

Bewerten, persönlich würde ich nicht bewerten weil der Kauf nicht komplett abgewickelt wurde. Negativ bewerten, aus welchem Grund? Der Verkäufer hat ja alles wie es verlangt wird eingehalten.

Gruß

hartmut

Hallo dgu,

wurde der Artikel versichert verschickt, sprich z.B. als Paket?

Gruß

Samira

Wie würdet ihr euch mit dem Verkäufer einigen? Er würde mir
die Gesamtsumme zurücküberweisen, aber er kann ja auch nichts
dafür.
Kann man sich dann die Hälfte der Summe zurücküberweisen
lassen?
Welche Bewertung gebe ich ab (neutral oder lieber keine)?

Wie würdet ihr das handhaben?

Hallo!

Wenn Du die Gesamtsumme zurückbekommst und Du keinen Anlass hast, zu glauben, der Verkäufer würde nur behaupten, den Artikel abgeschickt zu haben (z.B. bei einem sehr niedrigen Kaufpreis), würde ich ihn positiv bewerten.

Abgesehen davon wäre es für den Verkäufer ratsam, eine Unstimmigkeit zu eröffnen, die mit Deiner Hilfe abzuschließen (wir haben uns geeinigt, den Kauf rückgängig zu machen o.ä.). Dann bekommt er wenigstens die Provision zurück.

Eine neutrale Bewertung ist heutzutage keine neutrale mehr. Tatsächlich ist es so, dass sie im Profil wie eine negative gewertet wird. Sie wird also die Prozentzahl der positiven Bewertungen mindern.

Wenn Deinen Verkäufer keine Schuld trifft, verdient er das einfach nicht.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, lasse die Bewertung einfach weg.

Viele Grüße

Anne

Hallo,

bei Sendungsschwund gibt es 3 Möglichkeiten

  1. Problem beim Absender, Sendung wurde nicht losgeschickt oder Adressfehler (dann geht die Sendung an Empfänger zurück)

  2. In der Post verloren - das passiert aber selten. Längere Lieferzeiten gibt es aber durchaus, eine Warensendung kann schon mal 2 Wochen unterwegs sein.

  3. Problem beim Empfänger. Hast du geprüft, ob du vielleicht einen Abholschein übersehen hast, ein Nachbar die Sendung angenommen und das vergessen hat, die Sendung vielleicht aus deinem Briefkasten geklaut worden sein könnte?

Außerdem würde ich den Verkäufer bitten bei der Post einen Nachforschungsantrag zu stellen, das bringt bei unversicherten Sendungen zwar selten was, aber man kann ja hoffen…

Eine neutrale Bewertung ist heutzutage keine neutrale mehr.
Tatsächlich ist es so, dass sie im Profil wie eine negative
gewertet wird. Sie wird also die Prozentzahl der positiven
Bewertungen mindern.

Sehr richtig! Und in letzter Zeit wurde ebay ganz rabiat und verhängte sogar Handelsbeschränkungen gegen Verkäufer mit mehreren neutralen und negativen Bewertungen.

Wenn Deinen Verkäufer keine Schuld trifft, verdient er das
einfach nicht.

Genau. Nur da schlecht bewerten, wo es wirklich verdient ist, z. B. wenn der Verkäufer jegliche Kommunikation verweigert oder nicht bereit ist verschuldete Probleme zu lösen.

Dein Verkäufer dagegen hat dir ja eine höchst großzügige Erstattung angeboten, zu der er gar nicht verpflichtet wäre.

Persönlich würde ich, nach dem großzügigen Angebot des Verkäufers, den Schaden teilen - d.h. halbe Erstattung - und gar keine oder eine positive Bewertung abgeben.

Stephanie

moin,

  1. In der Post verloren - das passiert aber selten.

unter diesen punkt kann man wohl auch diebstahl auf dem postweg fassen und das passiert durchaus schon mal öfter.
mich macht etwas stutzig, dass der verkäufer sofort die hälfte des kaufpreises als rückzahlung anbietet, obwohl er vorgeblich alles ordnungsgemäß verschickt hat…

gruß,
tommy

Hallo,

mich macht etwas stutzig, dass der verkäufer sofort die hälfte
des kaufpreises als rückzahlung anbietet, obwohl er vorgeblich
alles ordnungsgemäß verschickt hat…

mich nicht, siehe Handelsvolumenbeschränkungen bei ebay bei mehreren neutralen Bewertungen. Wer das mal in den Foren gelesen hatte (ich hatte da von einen Fall im Mai gelesen, zwei Neutrale von 110 Bewertungen -> Handelsvolumenbeschränkung), könnte durchaus Angst vor schlechten Bewertungen haben und selbst bei keinem eigenen Verschulden lieber alles tun um schlechte Bewertungen zu vermeiden.

Stephanie

Moin

  1. In der Post verloren - das passiert aber selten.

70.000 Sendungen pro Tag im Jahr 2004… http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/ne…

Gruß

heavyfuel

Hallo,

  1. In der Post verloren - das passiert aber selten.

70.000 Sendungen pro Tag im Jahr 2004…
http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/ne…

genau berechnen lässt sich das wohl schwer, die Schwundrate liegt aber sicher weit unter 1 %. Wenn man auf dem Land wohnt und die nächsten Nachbarn 1 km weiter weg wohnen, kann man für verschwundene Sendungen wohl wirklich sicher die Post verantwortlich machen.

Bei Stadtwohnungen mit Briefkästen in Straßennähe, würde ich aus dem Briefkasten hervorstehende Sendungen dagegen eher durch Passanten gefährdet sehen.

Stephanie

Welche Bewertung gebe ich ab (neutral oder lieber keine)?

Wenn man bedenkt, dass beim Verlust der War auf dem Postweg der Verkäufer dem Käufer keinen Cent schuldet - so er nicht gewerblich handelt -, verstehe ich beim besten Willen nicht, wieso du keine positive Bewertung geben willst, wo doch der Verkäufer freiwillig das gesamte Geld erstatten will.

Levay

Moin, moin,
könnte es sein, dass der Verkäufer bei Erstattung des Kaufpreises sogar ein einklagbares Recht auf positive Bewertung hat? Das OLG Düsseldorf hat diese Tendenz erkennen lassen.
Ganz ratlos
Tom

Wenn man bedenkt, dass beim Verlust der War auf dem Postweg
der Verkäufer dem Käufer keinen Cent schuldet - so er nicht
gewerblich handelt -, verstehe ich beim besten Willen nicht,
wieso du keine positive Bewertung geben willst, wo doch der
Verkäufer freiwillig das gesamte Geld erstatten will.

Levay

Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Es war mir so garnicht bewußt, das bei Privatverkauf der Käufer das Verlustrisiko trägt.

Nach Aussage des Verkäufers wurde bei der Post nachgeforscht. Auch nach 5 Wochen ist der Artikel nicht da - also entweder wurde er wirklich in der Post verschlampt oder er ist - entgegen den Verkäuferaussagen - doch nicht abgeschickt worden.

Wir haben uns geeinigt.
Und die Sache mit der Unstimmigkeit ist eine Gute Idee, damit der Verkäufer seine Prov wieder bekommt.

Gruß dgu

Moin,

könnte es sein, dass der Verkäufer bei Erstattung des
Kaufpreises sogar ein einklagbares Recht auf positive
Bewertung hat?

Seit wann kann eine Bewertung eingeklagt werden? Nach meinem Kenntnisstand sind Bewertungen doch immernoch freiwillig.
Es kann also auch keine Bewertung abgegeben werden.

Das OLG Düsseldorf hat diese Tendenz erkennen lassen.

Urteil zur Hand? Würde mich interessieren.

Ganz ratlos

Ganz erstaunt :wink:

Gruss Jakob