Hallo,
Im Onlinehandel wurde ein Strandkorb gekauft und vorab bezahlt.
Strandkorb wurde per Spedition geliefert und war verpackt zum Selbstaufbau.
Neine Frage: Korpusfarbe wie angegeben, jedoch Sitzkissen/Fläche
Sind in ganz anderer Farbe, als in Angebotsbeschreibung und dazu gehörigem Bild.
Jetzt soll der Käufer , welcher von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht,
Die Speditionskosten für die Rücksendung übernehmen.
Ist dies Rechtens?
Der Artikel ist nicht der, welcher bestellt wurde.
Muss dann nicht der Verkäufer auch die Rücksendungskosten tragen?
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.
Zunächst gäbe es ein Rücktrittsrecht nur, wenn es vereinbart wäre. Beim Widerruf darf der VK seit 13.06.2014 die Rücksendekosten immer dem K auferlegen, bislang galt das nur für Ware bis zum Preis von 40 Euro und beim Kauf auf Rechnung. Werden nicht-paketversandfähige Waren bestellt und die Bestellung widerrufen, muss der K auch hierfür die Rücksendekosten für die Spedition übernehmen.
Inwiefern das abweichende Design der Sitzkissen überhaupt einen Sachmangel n. § 434 (1) BGB darstellen soll, bei dessen beanspruchbarer Nacherfüllung die Rücksendekosten der Austauschlieferung (!) n. § 439 (2) BGB dem VK zufielen, vermag ich der Fallschilderung nicht zu entnehmen.
G imager