Hallo,
Danke für deine Antwort.
hast Du das Recht vom Kauf zurückzutreten.
Ja, das haben wir dem Verkäufer auch mittgeteilt, doch der
reagiert nicht. Da er nicht liefert und jetzt nicht mehr
antwortet, wird er wohl kaum das Geld freiwillig überweisen.
du musst aber vom Kauf zurücktreten, ansonsten kannst du dein geld nicht einfordern.
Tue dies schriftlich (Einwurfeinschreiben) und setze dem
Verkäufer eine Frist von 10 Tagen Dein Geld
zurückzuüberweisen.
Werden wir machen.
Gut, denn das ist wichtig.
- den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen
Gibt ja nur 175 Euro - immerhin etwas, aber wir wollen das
ganze Geld
Abgesehen kann man den nur in Anspruch nehmen, wenn der
Artikel nach den Richtlinien von Ebay eingestellt wurde. Das
ist er aber nicht, weil der Artikel erst bestellt werden
musste, was in dieser Rubrik nicht erlaubt ist und in der
Auktion auch nicht drauf hingewiesen wurde.
Ich würde es auf jeden Fall versuchen.
Wie groß sind die Chancen das Geld dann wiederzusehen?
Nunja, wenn der Anwalt einen Mahnbescheid schickt dann werden viele Leute weich. Ein Titel gegen den Herrn könnte ihn seine Existenz kosten (bekommt keine Kredite mehr etc.). Kann natürlich auch sein, dass er nur müde lächelt.
Wie hoch sind in etwa die Gerichtskosten?
Der Mahnbescheid kostet ~ 20€ (ein bisschen mehr) für diesen Betrag. Die Kosten muss der Schuldner allerdings ebenfalls zurückzahlen, ihr müsst das nur vorstrecken.
Würde auch der Anwalt diesen beantragen?
Ja, was anderes macht der Anwalt selten. Allerdings als kleines Beispiel: Ich habe meinen ersten mahnbescheid über einen Anwalt machen lassen, kostete mich 90 €. Hätte ich den Mahnbescheid selbst geschickt hätte ich 13 € bezahlt.
Macht das mehr Sinn, als zum Anwalt zu gehen?
Im Moment ist ein Anwalt noch rausgeworfenes Geld. Erstmal der Rücktritt und dann selbst den Mahnbescheid schicken. Sollte der Schuldner dem Bescheid widersprechen kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.
Selbst machen geht im Übrigen auch schneller als über einen Anwalt, weil die meist die Frist noch verlängern. Also 14 Tage hat der Schuldner Zeit und die meisten Anwälte geben noch 1-2 Wochen obendrauf bevor sie weiter handeln.
- oder wenn Du den Eindruck hast, dass Betrugsabsicht dahinter
stekct, Anzeige erstetten
Keine Ahnung… wie findet man das heraus? Ich kann es nicht
ausschließen, aber Beweise habe ich auch keine.
Hast du den Eindruck? Darauf kommt es an. Du kannst dich ja vielleicht auch mal mit anderen Käufern kurz schließen und fragen ob es auch Probleme gab. Wenn du einfach dein Eindruck hast, dass der V. von Anfang an nicht vorhatte den Artikel zu liefern dann würde ich ihn anzeigen.
LG Timi