Artikel wird erst bestellt - Teil 2

Hallo,

Rückblick…
Mein Freund hat am 17.03. bei Ebay einen Artikel (etwa 450 Euro) von einer Privatperson (etwas anderes war nicht erkennbar) ersteigert.
In der Beschreibung stand, der Artikel wird 2-3 Tage nach Geldeingang versendet.
In der ersten Mail vom Verkäufer gab er seine geschäftliche Homepage und seinen Firmennamen an. Zudem schrieb er von einer Lieferzeit von 1-2 Tagen (Großhändler zu ihm). Das fanden wir noch akzeptabel, daher erfolgte die Überweisung sofort.
Der Liefertermin von seinem Großhändler verschob sich mehrmals - laut der letzten Mail, kommt die Ware am 05.04. bei ihm an.
Wir haben in den letzten Tagen mehrere Mails geschrieben, um uns nach dem Lieferstand zu erkudigen, aber bisher keine Antwort erhalten. Sonst hat er immer innerhalb weniger Stunden geantwortet.

Siehe auch:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Was sollen wir nun machen?
Anscheinend wird der Verkäufer nicht liefern und Kontakt lässt sich auch nicht mehr herstellen.
Die Überweisung können wir ja auch nicht rückgängig machen, da dies anscheinend nicht erlaubt ist. Oder geht es doch?

Ebay ist infomiert, aber die helfen uns auch nicht weiter.
Bleibt uns nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten?

Freuen uns Tipps!

Gruß
TaTo

Hi

Dem VK schon per Einschreibebrief eine Frist gesetzt zur Vertragserfüllung?

MfG
Lilly

Hi
So gehts nem Freund mit nem neuen Behringer Mixer. Bezahlt, Verzögerung, angeblich liefert der Grosshändler nicht, nach 2 wochen hin und her auf nen teureren aber vorrätigen geswitcht, wieder wochen hin und her, dann kommt das Gerät und hat ne Macke, wieder Zurück…

Das war aber von vorn herein ein gewerblicher der scheinbar sachen vertickt die physisch gar nicht in seinem Besitz befindlich sind.

HH

Hallo,

da es sich hier um den Verkauf von Neuware mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, handelt, hast Du das Recht vom Kauf zurückzutreten.

Tue dies schriftlich (Einwurfeinschreiben) und setze dem Verkäufer eine Frist von 10 Tagen Dein Geld zurückzuüberweisen.

Sollte sich daraufhin nichts tun, kannst Du

  • den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen
  • zum Anwalt gehen
  • oder Mahnbescheid beantragen
    http://www.harald-uffelmann.de/mahnbescheid.htm
  • oder wenn Du den Eindruck hast, dass Betrugsabsicht dahinter stekct, Anzeige erstetten
  • oder eine Kombination aus den genannten Möglichkeiten

Eine Banküberweisung kann man nicht rückgängig machen, das geht einfach nicht.

Gruß,

Myriam

Hallo,

Dem VK schon per Einschreibebrief eine Frist gesetzt zur
Vertragserfüllung?

Nein, bisher nur per Mail, aber eine Frist wurde gesetzt.

Gruß
Tato

Hallo,

Danke für deine Antwort.

hast Du das Recht vom Kauf zurückzutreten.

Ja, das haben wir dem Verkäufer auch mittgeteilt, doch der reagiert nicht. Da er nicht liefert und jetzt nicht mehr antwortet, wird er wohl kaum das Geld freiwillig überweisen.

Tue dies schriftlich (Einwurfeinschreiben) und setze dem
Verkäufer eine Frist von 10 Tagen Dein Geld
zurückzuüberweisen.

Werden wir machen.

  • den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen

Gibt ja nur 175 Euro - immerhin etwas, aber wir wollen das ganze Geld
Abgesehen kann man den nur in Anspruch nehmen, wenn der Artikel nach den Richtlinien von Ebay eingestellt wurde. Das ist er aber nicht, weil der Artikel erst bestellt werden musste, was in dieser Rubrik nicht erlaubt ist und in der Auktion auch nicht drauf hingewiesen wurde.

  • zum Anwalt gehen

Wie groß sind die Chancen das Geld dann wiederzusehen?
Kann man da auch wieder Beratungskostenbeihilfe beantragen? Gibt es da ein Limit, wieviele man im Jahr beantragen darf?

Wie hoch sind in etwa die Gerichtskosten?
Würde auch der Anwalt diesen beantragen?
Macht das mehr Sinn, als zum Anwalt zu gehen?

  • oder wenn Du den Eindruck hast, dass Betrugsabsicht dahinter
    stekct, Anzeige erstetten

Keine Ahnung… wie findet man das heraus? Ich kann es nicht ausschließen, aber Beweise habe ich auch keine.

Gruß
TaTo

Abgesehen kann man den nur in Anspruch nehmen, wenn der
Artikel nach den Richtlinien von Ebay eingestellt wurde. Das
ist er aber nicht, weil der Artikel erst bestellt werden
musste, was in dieser Rubrik nicht erlaubt ist und in der
Auktion auch nicht drauf hingewiesen wurde.

Na ja, diese Hintergründe musst Du ebay ja nicht mitteilen. Vordergründig ist es so, dass Du gezahlt hast und keine Ware bekommst und auch Dein Geld nicht zurückbekommst.

  • zum Anwalt gehen

Wie groß sind die Chancen das Geld dann wiederzusehen?
Kann man da auch wieder Beratungskostenbeihilfe beantragen?
Gibt es da ein Limit, wieviele man im Jahr beantragen darf?

Keine Ahnung, hast Du keine Rechtschutzversicherung?

Wie hoch sind in etwa die Gerichtskosten?

http://www.online-mahnbescheid.de/infos_023.html

  • oder wenn Du den Eindruck hast, dass Betrugsabsicht dahinter
    stekct, Anzeige erstetten

Keine Ahnung… wie findet man das heraus? Ich kann es nicht
ausschließen, aber Beweise habe ich auch keine.

Du könntest Dich mal mit anderen Käufern dieses Verkäufers in Verbindung setzen (falls Du im Bewertungsprofil des VK welche sehen kannst).

Gruß,

Myriam

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Hallo,

Danke für deine Antwort.

hast Du das Recht vom Kauf zurückzutreten.

Ja, das haben wir dem Verkäufer auch mittgeteilt, doch der
reagiert nicht. Da er nicht liefert und jetzt nicht mehr
antwortet, wird er wohl kaum das Geld freiwillig überweisen.

du musst aber vom Kauf zurücktreten, ansonsten kannst du dein geld nicht einfordern.

Tue dies schriftlich (Einwurfeinschreiben) und setze dem
Verkäufer eine Frist von 10 Tagen Dein Geld
zurückzuüberweisen.

Werden wir machen.

Gut, denn das ist wichtig.

  • den ebay-Käuferschutz in Anspruch nehmen

Gibt ja nur 175 Euro - immerhin etwas, aber wir wollen das
ganze Geld
Abgesehen kann man den nur in Anspruch nehmen, wenn der
Artikel nach den Richtlinien von Ebay eingestellt wurde. Das
ist er aber nicht, weil der Artikel erst bestellt werden
musste, was in dieser Rubrik nicht erlaubt ist und in der
Auktion auch nicht drauf hingewiesen wurde.

Ich würde es auf jeden Fall versuchen.

  • zum Anwalt gehen

Wie groß sind die Chancen das Geld dann wiederzusehen?

Nunja, wenn der Anwalt einen Mahnbescheid schickt dann werden viele Leute weich. Ein Titel gegen den Herrn könnte ihn seine Existenz kosten (bekommt keine Kredite mehr etc.). Kann natürlich auch sein, dass er nur müde lächelt.

Wie hoch sind in etwa die Gerichtskosten?

Der Mahnbescheid kostet ~ 20€ (ein bisschen mehr) für diesen Betrag. Die Kosten muss der Schuldner allerdings ebenfalls zurückzahlen, ihr müsst das nur vorstrecken.

Würde auch der Anwalt diesen beantragen?

Ja, was anderes macht der Anwalt selten. Allerdings als kleines Beispiel: Ich habe meinen ersten mahnbescheid über einen Anwalt machen lassen, kostete mich 90 €. Hätte ich den Mahnbescheid selbst geschickt hätte ich 13 € bezahlt.

Macht das mehr Sinn, als zum Anwalt zu gehen?

Im Moment ist ein Anwalt noch rausgeworfenes Geld. Erstmal der Rücktritt und dann selbst den Mahnbescheid schicken. Sollte der Schuldner dem Bescheid widersprechen kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.

Selbst machen geht im Übrigen auch schneller als über einen Anwalt, weil die meist die Frist noch verlängern. Also 14 Tage hat der Schuldner Zeit und die meisten Anwälte geben noch 1-2 Wochen obendrauf bevor sie weiter handeln.

  • oder wenn Du den Eindruck hast, dass Betrugsabsicht dahinter
    stekct, Anzeige erstetten

Keine Ahnung… wie findet man das heraus? Ich kann es nicht
ausschließen, aber Beweise habe ich auch keine.

Hast du den Eindruck? Darauf kommt es an. Du kannst dich ja vielleicht auch mal mit anderen Käufern kurz schließen und fragen ob es auch Probleme gab. Wenn du einfach dein Eindruck hast, dass der V. von Anfang an nicht vorhatte den Artikel zu liefern dann würde ich ihn anzeigen.

LG Timi

Hallo,

Keine Ahnung, hast Du keine Rechtschutzversicherung?

Nein - sind arme Studenten :wink:

Wie hoch sind in etwa die Gerichtskosten?

http://www.online-mahnbescheid.de/infos_023.html

Ok, die 18 Euro können wir investieren…

Du könntest Dich mal mit anderen Käufern dieses Verkäufers in
Verbindung setzen (falls Du im Bewertungsprofil des VK welche
sehen kannst).

Er hat erst ein paar Auktionen gestartet und ist Neuling bei Ebay. Ob er vorher oder gleichzeitig unter einem anderen Namen sein Unwesen treibt, wissen wir nicht.

Gruß
Tato

Hallo,

du musst aber vom Kauf zurücktreten, ansonsten kannst du dein
geld nicht einfordern.

Wir haben angedroht, am 9. vom Kauf zurückzutreten. Dieser Tag wurde uns zuletzt als Liefertermin (bei uns) genannt. Zugleich haben wir klargemacht, dass er dann das Geld unverzüglich zurückzuzahlen hat.

Am Montag wird also ein Einwurfschreiben rausgehen. Nach Ablauf der Frist werden wir dann ein Mahnbescheid einleiten.

Den Ebay-Käuferschutz werden wir bei Nichterfolg beantragen.

Ich habe meinen ersten mahnbescheid über
einen Anwalt machen lassen, kostete mich 90 €.

Dann käme ich mit der Beratungskostenbeihilfe doch nur auf 10 Euro.
Aber ein Mahnbescheid werden wir noch alleine hinbekommen. Ich denke / hoffe der Absender „Gericht“ sorgt schon für den Schockeffekt.

Hast du den Eindruck? Darauf kommt es an. Du kannst dich ja
vielleicht auch mal mit anderen Käufern kurz schließen und
fragen ob es auch Probleme gab.

Er hat erst ein paar Auktionen gestartet und ist Neuling bei Ebay. Ob er vorher oder gleichzeitig unter einem anderen Namen sein Unwesen treibt, wissen wir nicht.

Gruß
Tato

Keine Ahnung, hast Du keine Rechtschutzversicherung?

Nein - sind arme Studenten :wink:

Dann lieber erstmal keinen Anwalt, sondern Fristsetzung per Einwurfeinschreiben und danach Mahnbescheid (den kann man auch online stellen, auf der Seite mit den Gebühren, die ich verlinkt hatte).

Er hat erst ein paar Auktionen gestartet und ist Neuling bei
Ebay. Ob er vorher oder gleichzeitig unter einem anderen Namen
sein Unwesen treibt, wissen wir nicht.

Markiere Dir seine Auktionen, so dass Du sie auch nach Ablauf noch sehen kannst. Außerdem sollten vermutlich demnächst ein paar negative Bewertungen kommen, wenn er sich bei allen Käufern so verhält.

Du könntest auch noch die Denunziantenbande aus dem ebay-Sicherheitsforum auf ihn ansetzen.

Gruß,

Myriam

Hallo Tato!

Er hat erst ein paar Auktionen gestartet und ist Neuling bei
Ebay.

Ja und? Das ist nicht Dein bzw. Euer Problem.
Mag ja sein, dass er die Richtlinien nicht genau genug gelesen oder verstanden hat, aber das ist dann sein Problem.

Er verstösst ganz klar gegen die Richtlinien (so wie Du es beschrieben hast).
Erstens verkauft er Sachen, die er noch nicht besitzt.
Zweitens entsteht bei seinen Auktionen der Eindruck, er sei eine Privatperson, obwohl es in Wirklichkeit über seine Firma läuft.

Da darf man ruhig den Eindruck haben, dass da eine betrügerische Absicht hintersteht.
Anders kannst Du’s eh nicht beweisen, aber das genügt doch schon für den Eindruck.

Gruss Froggie