Artikel wird mit Inhaltsstoff beworben - Internetkauf, auf Packung kein Inhaltsstoff ausgewiesen und im Artikel nicht erkennbar

Hallo zusammen,
eigentlich ist die Frage eher rhetorisch, nur wäre eine Referenz zu einem Gesetz hilfreich. Ein Internethändler verkauft als Privatperson Neuware im Vertrieb. Das darf er eigentlich nicht. Ist aber nebensächlich. Jetzt kauft Käufer bei ihm eine Packung Kerzen mit Vanille.
Es kommt nach Bezahlung das Paket mit Kerzen auf denen die Inhaltsstoffe stehen, ohne die Erwähnung von Vanille. Auch kein Duft oder Aroma, nur die Parraffine und Docht und so.
Der Käufer beschwert sich, der VK schreibt zrück, er hätte die Ware bei X eingekauft, sei nur Wiederverkäufer (mit link zur Verkaufsseite des Händlers) und der verkaufe sie als Vanillekerzen, es stünde nie drauf und röche nicht, aber bei Abbrand würde man es dann riechen.
LoL, o.k. sehe ich auch so.
Aber jetzt muss Käufer mit einem besseren Argument nochmal schreiben, damit VK sich bewegt in Richtung Wandlung oder Rücknahme, n’est-ce pas?
Danke euch, Grüße, ynot

und wo ist dann das Problem ?

Wieso will man wandeln und zurückgeben ?

Duften sie nun nach Vanille oder nicht ?

Ähm,
also sie riechen nicht, auf der Packung steht alles was drin ist. Aber das Vanille aus dem Namen Kerze mit Vanillenduft steht nicht drauf. Riechen kann man es auch nicht. Abbrandtest steht aus :wink:
Aber jawattnu.
Wenn ich einen Kaffee bestell und der Kellner bringt eine Tasse mit einer klaren Flüssigkeit, die nicht nach Kaffee riecht. Auch wenn er sagt, dass es erst beim Trinken so schmecken würde etc. - muss ich dann Weiteres tun, etwa probieren um zu erkennen und klarzustellen, dass es kein Kaffee ist?
Kennst du „des Kaisers neue Kleider“ ich glaube von Grimm?

Also wenn ich Vanillekerzen kaufe und bezahle und Kerzen geschickt kriege wo Kerze (und nicht Vanillekerze oder Kerze mit Vanilleduft) draufsteht und kein Vanille zu riechen ist, ist das nicht genug, um von wandeln oder zurückschicken zu träumen?
Bin ich da echt auf dem Holzweg?
Macht man das so in Mitteleuropa?
Oh, je
denkt
ynot

da das nur in spuren enthalten ist muss es das auch gar nicht.

und im übrigen würdest du es am namen wohl auch kaum erkennen. du glaubst doch nicht ernsthaft, dass da echte vanille drin ist, oder? schon mal welche verbrannt?

ich habe einen echten schocker für dich: im erdbeereis ist keine erdbeere drin. und im vanilleeis keine vanille. tiefkühlpizza muss keinen käse enthalten. und was in einer tütensuppe nach fleisch aussieht hat nicht mal von weitem ein tier gesehen.

aber träum schön weiter.

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Ja, jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils.
Warum um alles in Welt steckst Du die Kerze nicht endlich mal an ?

Der Händler hat Dir doch auf Nachfrage bereits versichert, es soll sich um Kerzen mit Vanilleduft handeln, der beim Abbrand frei wird.

Mach das und wenn sie nicht so duften hätte die Lieferung einen Mangel und dann kannst Du deine gewährleistungsrechte geltend machen.

Hast Du etwa Angst, wenn Du sie anzündest, dann könntest Du nicht mehr wandeln ?
Das ist unbegründet.
Mangel ist Mangel und wenn bei Duftkerzen der Duft erst beim Abbrennen entstehen soll, dann muss man sie auch benutzen.

Ich geb Dir zwar recht, Duftkerzen riechen in der Regel auch so nach den verwendeten Duftstoffen, so wie auch eine Duftseife unbenutzt schon duftet.
Aber das muss nicht immer so sein.

Oh, ich glaube du irrst hier.

Vanilleeis muss Vanille enthalten, sonst wäre es nämliche Eis mit Vanillegeschmack. Letzteres muss nämlich keine Vanille enthalten. Man beachte auch den Unterschied zwischen Vanillezucker (mit Vanille drin) und Vanillinzucker (mit synthetischem Vanillin).

Aber bei Kerzen???

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