Artikel zurückgeschickt

Hi, ich habe 2 Artikel von einer Verkäuferin ersteigert. Allerdings handelte es sich dabei nicht wie angegeben um Originale sondern um Fälschungen. Ich bat darum, mir das Geld zurückzuerstatten, das ich überwiesen hatte und dies geschah auch prompt. Für die Rücksendung hab ich dann den für mich günstigsten Weg gewählt - als Päckchen. Leider - so heute - habe ich das Ding nicht unfrei als Paket versandt, denn der Verkäufer behauptet nun, das Päckchen nicht erhalten zu haben.Immerhin ging es um 130 Euro. Was tu ich denn jetzt, denn eine Versandbestätigung gibts bei der Post für Päckchen ja nicht und ich kann nicht beweisen, dass ich es weggeschickt hab (und die andere kann nicht beweisen, dass sie’s nicht gekriegt hat) … :frowning:
Netti (mist aber auch…)

Hi.
Eine Chance wäre zum Beispiel wenn Du einen Zeugen hättest der bestätigen kann dass Du das Paket weggeschickt hast.
Gruß Gerald

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Hallo,

ich würde auf jeden Fall einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Möglicherweise hat sie es ja tatsächlich nicht erhalten? Kann man auf jeden Fall nicht ausschließen…

Ansonsten, was würde passieren, wenn sie das Päckchen nicht bekommt oder behauptet es nicht bekommen zu haben? Sie hat Fälschungen verkauft, wem will sie das wohl beichten?

Viele Grüße

gipsy

das dumme ist nur, dass der beweis (die fälschung an sich) nicht auffindbar ist und somit wahrscheinlich niemand nachweisen kann, dass es fälschungen waren :wink:

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Ne, nen Zeugen hab ich nicht :frowning:.

Grüße Annette

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das dumme ist nur, dass der beweis (die fälschung an sich) nicht auffindbar ist und somit wahrscheinlich niemand nachweisen kann, dass es fälschungen waren :wink:

warum wohl hat sie dir dann das Geld zurück gezahlt?
also doch schon eine art beweis oder?

katrin