Um gleich mal vorweg zu schicken, die Aktion ist schon länger vorbei und wurde so geregelt, trotzdem würde mich im nachhinein interessieren, ob folgendes eigentlich zulässig ist:
Bei einer Auktion bei E-bay wurden Alufelgen versteigert richtig gute und im Handel sehr teure (ca 2500 EUR ein satz)
Gebote lagen etwa bei 300 Euro. (für 4 Felgen nicht schlecht…)
Artikelbeschreibung war in etwa
Alufelgen ca 2 Jahre alt, Fabrikat sowieso passen nicht mehr auf mein neues auto daher möcht ich sie verkaufen.
Dann des schöne satz mit der Gewährleistung nach EU-Recht und Privatverkauf etc. und darunter ganz kleingedruckt (Times new Roman 8) steht: Sie bieten nur auf eine Felge, d.h. der Aukionspreis ist x4 zu nehmen…
Das ganze klang sehr gut, hab ja auch den letzten satz nicht gelesen und gesteigert und gewonnen für ca 600 EUR…
Dann kam die mail, ob ich das kleingedruckte nicht gelesen hab, käme ihm auf grund des hohen gebots seltsam vor und für das geld gäbs ja fast n kpl neuen satz felgen…
zum schluss wurde ich mit dem VK dann noch einig - hab 900 Euro bezahlt und 4 Felgen bekommen
Hi,
ich bin jetzt zwar keine Expertin, aber wenn es in der Auktion stand: Wieso sollte sowas nicht zulässig sein??
Wäre es hinterher geändert worden, wäre es natürlich nicht legitim. Es gibt ja öfter Auktionen, bei denen man ganz schön aufpassen muss, aber ich denke hier ist der Fall klar.
Lieben Gruß!
Denke eigentlich auch, dass ich da selber schuld war, weil ich nicht aufgepasst hab - aber hat sich ja geregelt und der VK war auch sehr sehr nett und und Kompromissbereit! Hatte echt nochmal glück, hätte auch angehen können…
Allerdings, wenn du davon ausgehst, dass du immer nur auf was komplettes steigerst…
Willst ja auch keinen Pulli ersteigern und steigerst eigentlich nur auf die Ärmel oder so…
Ausserdem find ich halt, dass es schon hätte gleich oben stehen müssen und wirklich DEUTLICH - gross fett rot - damit auch die nicht ganz hellen wie ich *grinst* das gleich peilen!!!
Meinst du nicht…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
meiner Meinung nach kannst du auch nur eine Felge nehmen. Diese eine hast du ersteigert, eine Abnahme von vier war nicht vorgesehen. Dies ist eigentlich auch in den ebay AGB so geregelt, da der Verkäufer versucht, die Gebühren zu umgehen. Klar - wenn er alle vier groß reingeschrieben hätte, müsste er mehr Gebühren an ebay abtreten.
Theoretisch kannst du den Verkäufer an ebay melden und so ggf. aus dem Kaufvertrag rauskommen. Alternativ biete dem Käufer an, das abzunehmen, für was du geboten hast: 1 Felge. Wohl auch nicht im Sinne des Verkäufers. Letztendlich werdet ihr euch irgendwie einigen. Jeder sollte hier dem anderem entgegen kommen!!!
Theoretisch kannst du den Verkäufer an ebay melden und so ggf.
aus dem Kaufvertrag rauskommen.
Hallo,
hier handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrtum.
Die ebay AGB regeln lediglich das Rechtsverhältnis zwischen ebay und dem Verkäufer und haben keinerlei Einfluss auf den daraus entstehenden Vertrag mit dem Käufer.
Folgendes Beispiel: Der Verkauf von Waffen ist laut ebay AGB verboten. Wird nun trotzdem eine Waffe bei ebay verkauft (weil ebay gepennt hat) bleibt der Kaufvertrag trotzdem gültig.
Hi
…ich denke er wollte 4 für den gebotenen Preis von 600€
HH
Stimmt genau helge - ich wollte 4 für 600 Euro
zu der verkäufer wollte aber für 1 600 Euro - wenn wir die auktion so belassen hätten.
Wie gesagt, die geschichte ist schon ne Zeit her und wir haben uns dann so geeinigt - ohne Ebay - dass ich für alle 4 Felgen 900 Euro bezahlt habe, anstatt wie es eigentlich hätte sein sollen 2400 …
Hat der VK aber gleich geschnallt, dass ich da die beschreibung nicht richtig durchgelesen habe und war wie gesagt sehr zuvorkommend und kompromissbereit!!!
Hat der VK aber gleich geschnallt, dass ich da die
beschreibung nicht richtig durchgelesen habe und war wie
gesagt sehr zuvorkommend und kompromissbereit!!!
Ungewöhnlich
Normalerweise denken sich die Leute ja was wenn se den Pferdefuß klitzeklein irgendwo am Ende der Auktion schreiben.
Um einen Irrtum von vornerein zu vermeiden hätte er das ruhig normal schreiben können, oder da sowas ungewöhnlich ist (wozu gibt es schliesslich Powerauktionen?) etwas auffälliger.
Wie auch immer.
Es ist natürlich immer möglich einen Kaufvertrag wegen Irrtum anzufechten und von zurückzutreten. Sowas können beide Seiten, sind aber dann Schadensersatzpflichtig dem anderen gegenüber (bei privat zu privat sollte man aber kulant sein). Das könnte dann z.B. so aussehen. Du trittst wegen Irrtum zurück (weil du dachtest du bietest auf 4 für den Preis). Der VK verkauft sie dann wieder für weniger, dann müsstest du ihm die Differenz auszahlen.
Anders sieht es aus bei Fehlern in der Beschreibung. Wenn du ihm z.B. absichtliche Täuschung beweisen könntest (denn die Masche ist nicht neu) bist du aus dem Schneider.
Artikelbeschreibung war in etwa
Alufelgen ca 2 Jahre alt, Fabrikat sowieso passen nicht mehr
auf mein neues auto daher möcht ich sie verkaufen.
Dann des schöne satz mit der Gewährleistung nach EU-Recht und
Privatverkauf etc. und darunter ganz kleingedruckt (Times new
Roman 8) steht: Sie bieten nur auf eine Felge, d.h. der
Aukionspreis ist x4 zu nehmen…
Das finde ich schon sehr bedenklich, wenn einer so was kleingedruckt drunterschreibt, will er betrügen.
Wer neue Felgen braucht, braucht vier, das ist doch klar.
Hat ja auch geklappt, statt 600 hat er Dir 900 abgeknöpft.
Schreib ihm ne schlechte Bewertung.
Gruß
Rainer
Die ebay AGB regeln lediglich das Rechtsverhältnis zwischen
ebay und dem Verkäufer und haben keinerlei Einfluss auf den
daraus entstehenden Vertrag mit dem Käufer.
Ist schon richtig, aber was soll schon passieren, wenn man die Felgen nicht abnimmt? Will einen der Verkäufer verklagen und dann vor Gericht erklären müssen, warum er den so extrem wichtigen und für diese Auktion relevanten Part „Preis gilt nur für 1 Felge, abnehmen musst du aber 4“ in 6 Punkt und am besten noch in hellblau ganz unten hingesetzt hat? Eine negative Bewertung wird ebay wieder löschen, weil die Auktion gar nicht statt finden hätte dürfen. Eher wird sie den Verkäufer komplett sperren, wovon dieser auch nichts hat.
Daher entweder gütig einigen oder Anfechten nach §119 BGB:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Ist schon richtig, aber was soll schon passieren, wenn man die
Felgen nicht abnimmt? Will einen der Verkäufer verklagen und
dann vor Gericht erklären müssen, warum er den so extrem
wichtigen und für diese Auktion relevanten Part „Preis gilt
nur für 1 Felge, abnehmen musst du aber 4“ in 6 Punkt und am
besten noch in hellblau ganz unten hingesetzt hat?
unwichtig
ist ein kaufvertrag, bei anderen kaufverträgen kommt man auch nicht einfach raus wenn man sagt ‚ja aber ich habe das kleingedruckte nicht gelesen‘
Eine
negative Bewertung wird ebay wieder löschen, weil die Auktion
gar nicht statt finden hätte dürfen.
das wäre wohl ein einzelfall… ebay hätte die auktion vor beenden sperren müssen
lt. ihren agbs nehmen sie sich das recht auktionen die ihren agbs nicht ensprechen zu sperren, das wars aber auch schon, wenn se es nicht mitkriegen ist es ein normaler kv es sei denn er verstößt gegen dt. gesetze
das er gegen ebay agbs verstößt, darauf kann man sich im nachinein nicht mehr berufen.
Eher wird sie den
Verkäufer komplett sperren, wovon dieser auch nichts hat.
bei beschwerde von seitens des käufers durchaus mögl.
ebay sperrt gerne sporadisch user die angeschwärzt wurden.
Daher entweder gütig einigen oder Anfechten nach §119 BGB:
§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren
Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts
überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten,
wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und
bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben
würde.
k bleibt trotzdem schadensersatzpflichtig (sieh mein post)
aber der fall is eh abgeschlossen… und das ziemlich glimpflich für den k =)
mfg
lilly
(sorry… umschalt und shift tasten kaputt *gg*