Artikelbeschreibung irreführend?

Hallo,

angenommen, man erwirbt ein Produkt mit unten genannter Beschreibung und tatsächlicher Beschaffenheit. Wäre das dann zu beanstanden (Mangel), obwohl es Wort für Wort genommen nicht „gelogen“ ist? (Irreführend, oder z. B. BGB § 157?) Hätte man hier überhaupt Rechtsmittel und welche, das Produkt zu bekommen, das man vermeintlich gekauft hätte? Weiter angenommen ein Rücktritt vom Kauf käme nicht in Betracht.

  1. Beschreibung:
    Tastatur ist Deutsch/Schweiz!! (ü,ö,ä) vohnaden!
    Istzustand:
    Buchstaben und Zeichen auf der Tastatur entspricht nicht dem, was auf dem Bildschirm als Zeichen ausgegeben wird. Also Schweizer Tastatur, mit Deutscher Tastaturhinterlegung. Richtige Tasten müssen also gesucht werden.

  2. Beschreibung:
    Sie bekommen bei uns zwei Originale Windows 7 DVDs je mit 32bit und 64bit. Zwei Lizenzaufkleber sind am Unterboden des Laptop untergebracht und Sie können die vollen Vorzüge eines Originals Microsoft Produktes genießen.
    Istzustand:
    Es handelt sich anscheinend um eine sog. MAR-Lizenz (refurbished)
    2 Original DVDs sind vorhanden. Auch 2 Aufkleber. Aber davon wäre z. B. einer ein (alter) Kleber mit XP Productkey und einer mit einem Refurbished-Produktkey. Ein spezieller Kleber Echtheitszertifikat CAO wäre auch nicht dabei.

Jeden, den ich zu diesem fiktiven Fallbeispiel frage ging davon aus, dass man 2 Betriebssysteme mit Lizenz bekommt (32bit + 64bit).
Und jeder ging davon aus, dass die Tastatur normal deutsch und problemlos benutzbar ist, also die Tasten so beschriftet sind, dass man beim Tippen das auf dem Bildschirm angezeigt bekommt, was auf der Taste steht.
Alle fühlten sich getäuscht, obwohl strenge genommen laut Text keine falschen Angaben gemacht wurden.

Danke vorab Diphda

Hi

Die Deutsche und die Schweizer Tastatur unterscheiden sich zunächst grundlegend vom Layout .
Wenn an einem Computer die Schweizer Tastatur betrieben werden soll , so muss man diese über die Systemsteuerung anpassen .
danach braucht man die Buchstaben auch nicht mehr zu suchen.
hier liegt ganz eindeutig ein Bedienfehler vor der ganz sicher nicht dazu berechtigt , das Gerät zurück zu geben.

Wie das mit den Lizenzen aussieht , kann ich nicht beurteilen , da ich meine Rechner grundsätzlich ohne Betriebssystem kaufe und die Geräte auch nachher nicht bei Microsoft auf meinen Namen anmelde .

gruss

Toni

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.

Wenn an einem Computer die Schweizer Tastatur betrieben werden
soll , so muss man diese über die Systemsteuerung anpassen .

Das ist klar, aber dann muss man komplett umlernen, denn einige Tasten kennt man ja auswendig. die dt. Tastaturhinterlegung wäre daher schon praktischer.

hier liegt ganz eindeutig ein Bedienfehler vor der ganz sicher
nicht dazu berechtigt , das Gerät zurück zu geben.

Könnte man denn z. B. die Zusendung der entsprechenden Tasten, oder zumindest So Aufkleber die es speziell für so was gibt verlangen?

Wie das mit den Lizenzen aussieht , kann ich nicht beurteilen
, da ich meine Rechner grundsätzlich ohne Betriebssystem kaufe
und die Geräte auch nachher nicht bei Microsoft auf meinen
Namen anmelde .

Schade, aber danke. Gerade das Lizenproblem ist ja erheblich, damit der fiktive Käufer keine Probleme bekäme und 2 original Bestreibssysteme ja auch die Kaufentscheidung beeinflussen.
Ich persönlich brauche auch kein Win, da ich Linux nehme. Aber wenn z. B. 2 Lizenzen dabei sind, die der Sohn auf seinen Geräten brauchen könnte, hätte man die ja mitgekauft.

Hi

In der Regel gibt es als Ersatzteil ( kostenpflichtig ) alle gängigen Tastaturen zum Austauschen.
verlangen ??? wohl eher nicht , das Gerät funktioniert ja so einwandfrei .
Ich kann auch fast gleichwertig , mit kleiner Angewöhnungszeit eine Deutsche und eine französische Tastatur bedienen , obwohl die vom Layout völlig verschieden sind .

zum vergleich :
oberste Zeile Deutsch : QWERTZUI
oberste Zeile France : AZERTYUI

z.b. beim HP Armada 700 ist es eine Sache von 5 Minuten das Tastenfeld gegen ein anderes auszutauschen .

gruss

Toni

Hi

In der Regel gibt es als Ersatzteil ( kostenpflichtig ) alle
gängigen Tastaturen zum Austauschen.
verlangen ??? wohl eher nicht , das Gerät funktioniert ja so
einwandfrei .

Danke!
Ist das jetzt eine Vermutung, oder gibt es dafür eine konkrete juristische Erklärung, die ich als Laie verstehe.
Z. B. wie, das was ich als „Irreführung“ bezeichnet habe definiert ist, bzw. was für Bedingungen daran geknüpft sind.