Artikelbeschreibung trifft nicht mehr zu

Guten Tag.
Folgende Sitation: Für ein ausverkauftes Konzert wurde ein sehr hohes Maximalgebot auf Tickets abgegeben. Heute wurde überraschend noch ein Kontingent Tickets frei, und ich könnte sie zum „Normalpreis“ kaufen.
Kann ich mein Maximalgebot oder gar mein jetzt vorhandenes Gebot zurückziehen, weil die Artikelbeschreibung „ausverkauft“ nicht mehr zutrifft? Lg, Katinkat

Hallo,

hier steht eigentlich alles wesentliche:

http://pages.ebay.de/help/buy/bid-retract.html

Gruß,

Myriam

Danke Myriam, das hatte ich auch gelesen, war mir trotzdem nicht sicher. Der Angebotstext entsprach zwar bei Angebotsabgabe der Wahrheit, jetzt (vor Ablauf der Auktion) ist der Sachverhalt jedoch anders. Der Anbieter sagt, mein Gebot ist verbindlich, weil das Konzert bei Gebotsabgabe ausverkauft war.
Habe auch bei Ebay nachgefragt, aber wer weiß, wie lange die brauchen, um zu antworten. Auktion läuft in 2 Tagen ab…
Ist mein Gebot wirklich verbindlich? Lg, Katja.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ist mein Gebot wirklich verbindlich?

Im Sinne der ebay-AGB ist es das wohl. Ich hätte ehrlich gesagt entweder

a) hingenommen, dass mir die Karte zum Gebotszeitpunkt den Betrag wert war. Ich gebe ja auch mein gestern getanktes Benzin nicht an der Tanke zurück, weil es heute 2 Cent/Liter billiger ist.

oder

b) das Gebot zurückgezogen ohne großartig anzufragen.

Wenn Du das Gebot jetzt noch zurückziehst, gibt es sicher Ärger mit dem VK. Eine negative ebay-Bewertung ist ja für einen Käufer nicht so schlimm, aber wenn der VK hart durchgreift, hast Du allerhand Ärger am Hals. Stellt sich die Frage, ob das den Preisunterschied wert ist.

Gruß,

Myriam

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Hi,
in dem Link steht doch:

  • sich die Beschreibung eines Artikels nach Ihrer Gebotsabgabe wesentlich verändert hat.

Deshalb würde ich gar nicht groß zögern und das Gebot zurückziehen.
Was soll er Dir anhaben können?