bei ebay sucht jemand ein neues Handy als „Auktion“, da er hofft, so Geld zu sparen, indem er ein ungewolltes Weihnachtsgeschenk abkauft.
Er findet eins, die Artikelbeschreibung sagt „Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)“.
Dann steht da:
Artikelmerkmale Artikelzustand: Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung): Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht … Mehr zum Thema
Darunter dann:
Kaufdatum war der 9.9.3013. Neupreis: 599 €
Dann noch weiter unten, kurz nach EInstellen des Angebots nachgereicht:
Das Telefon war seit dem 09.09.13 in Gebrauch…
Liegt hier eine Anfechtbarkeit wegen Irrtum vor?
Einerseits hätte der Käufer ja ruhig mal genauer bis zum Ende lesen können,
andererseits hätte der Verkäufer beim Bemerken seiner fehlenden Angabe, dass das Gerät seit Monaten in Benutzung ist, auch den Artikelzustand auf „Gebraucht“ wechseln müssen.
Er findet eins, die Artikelbeschreibung sagt „Neu: Sonstige
(siehe Artikelbeschreibung)“.
„Neu: Sonstige“ ist nicht dafür gedacht, einen Gebrauchtzustand zu verschleiern, sondern ist eine Einstufung für zB Neuware ohne Verpackung, B-Ware oä. http://pages.ebay.de/help/sell/item-condition.html
Liegt hier eine Anfechtbarkeit wegen Irrtum vor?
Nein, der Käufer hat einen falschen Zustand angegeben, ob versehentlich oder absichtlich ist unerheblich. Ist aber quasi das gleiche wie die Anfechtung: Artikel zurückgeben, Geld zurückfordern, wenn nötig mit Hilfe von Ebay (viel Glück dabei).
der fiktive Höchstgebotabgeber in diesem Beispiel (Hüstel!) hat eine freundliche Mitteilung an den Verkäufer geschrieben, in der er darauf hinweist, dass wohl beim Einstellen ein Fehler erfolgt sei und man auf Grund der fehlerhaften Beschreibung kein Interesse am Gegenstand habe. Er schlägt vor, einvernehmlich den Kauf als unwirksam zu betrachten.
Wie dieses Beispiel weiter geht, muss ich mir noch einfallen lassen.
(Man habe sich schon eine weitere Strategie zurecht gelegt. Fordere der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages - also die Zahlung für einen nach Zusatzbeschreibung gebrauchten Artikel - dann fordere der Höchstbieter, dass nach Zahlung ein Artikel versendet werde, der der Hauptartikelbeschreibung „NEU, unbenutzt“ entspräche. Man sähe nicht ein, dass eine widersprüchliche Beschreibung einseitig zum Nachteil des Käufers ausgelegt werde.)
Was ich noch vergessen habe:
Der Kaufpreis befindet sich im Rahmen dessen, was ein Neuartikel aus privater Hand durchaus kosten kann. Neupreis online-Shop: 389€, erfolgreiches Höchstgebot 350€.