Arzbericht kostenpflichtig?

Hallo und guten Abend!

Ich habe folgende Frage:
Wenn man von einem Augenarzt, der einem vor ein paar Monaten zuvor behandelt hat, einen Arztbericht für sich persönlich anfordert, darf der Arzt dann dafür eine Gebühr in Höhe von 55.- Euro verlagen?

Vielen Dank im Voraus!

N´abend,

meinen Erfahrungen nach darf der Arzt schon Geld dafür verlangen, wenn er nur den Stift in die Hand nimmt.

Ich kenne mich in der GOÄ nicht aus, aber wenn du unter „VI. Berichte, Briefe“ nachschaust, hast du ungefähr eine Ahnung was der Arzt verlangen kann. Soweit ich weiß, darf der Arzt bis zum 3,5fachen des angegebenen Preises abrechnen.

Greetz
S_E

Wenn man von einem Augenarzt, der einem vor ein paar Monaten
zuvor behandelt hat, einen Arztbericht für sich persönlich
anfordert, darf der Arzt dann dafür eine Gebühr in Höhe von 55.- Euro verlagen?

WArum nicht ? Arbeitest Du für lau ? Warum sollte eine Krankenversicherung/Krankenkasse einen Arztbericht zahlen, der hat nichts mit Heilbehandlung zu tun. Merke: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch.

Wenn man von einem Augenarzt, der einem vor ein paar Monaten
zuvor behandelt hat, einen Arztbericht für sich persönlich
anfordert, darf der Arzt dann dafür eine Gebühr in Höhe von
55.- Euro verlagen?

Könntest du das mal präzisieren? Was für ein Bericht genau ist gefordert? Was bedeutet die Formulierung „für sich persönlich“? Handelt es sich dabei um die Kopie eines Berichtes, der bspw. schon an den überweisenden Arzt gegangen ist?

Merke: Wer die Musik
bestellt, bezahlt sie auch

Mag sein, aber die Preise sind nicht willkürlich.

Mag sein, aber die Preise sind nicht willkürlich.

Hat das jemand behauptet ? Auf die GOÄ wurde bereits hingewiesen.

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@ Nordlicht

Vielen Dank für Deinen so geistreichen Kommentar!

Hallo Janina,

es handelt sich hier um einen Artzbericht für mich ganz persönlich, da mir dieser Halsabschneider von Augenarzt schon 100.- Euro abgeluchst hat, für eine Vorsorgeuntersuchung (wegen einer angeblichen Netzhautablösung, die mein jetziger Arzt in keinster Weise bestätigen kann!). Das muss man sich einmal vorstellen!
Aus diesem Grunde hat mein jetziger Arzt mir geraten, einen Arztbericht von ihm anzufordern, um etwas schriftliches in der Hand zu haben um ihn dann verklagen zu können.

Vor 4 Wochen habe ich den Arztbericht telefonisch angefordert.
Als 1. Frage kam sofort: Für was brauchen Sie denn den?
Ich: Für meine persönlichen Unterlagen.
A: Ok, wir schicken Ihnen den zu.
Das war vor vier Wochen!
Heute als ich wieder anrief und nachfragte, hiess es von der Sprechstundenhilfe, den können Sie schon bekommen, aber Sie müssen 55.- Euro dafür bezahlen.

Hat das so seine Richtigkeit?