ein chronisch Kranker bestellt in Indien 875g eines Naturprodukts, dass in Deutschland als nicht zugelassenes Arzneimittel eingestuft wird, nachdem ihm ein Amtsapotheker fälschlicherweise schriftlich attestiert hat, dass dies für den Eigenbedarf zulässig sei.
Die Ware bleibt aber beim Zoll hängen und der Amtsapotheker teilt nun dem Besteller mit, dass sie vernichtet werden müsse und ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet werden würde, mit der Begründung, dass die Menge für den Eigenbedarf zu hoch sei.
Die Menge würde je nach Dosierung für eine Person ca. 1-4 Monate ausreichen.
Welche Chance hätte wohl der Besteller in diesem fiktiven Fall die Vernichtung der Ware, sowie das Bußgeldverfahren zu verhindern?
Gruß
Pontius
Die fiktive Person könnte Ihren Hausarzt bitten ihr zu attestieren, dass sie das Medikament benötigst, inkl. der Dosierung. Außerdem müsste sie schriftlich nachweisen was der Apotheker mitgeteilt hat.
Schließlich könnte die fiktive Person argumentieren in guten Glauben gehandelt zu haben.
Da das Präparat in Deutschland als nicht zugelassenes Medikament eingestuft ist wird sie es nicht behalten dürfen, man kann nur das Bußgeldverfahren versuchen zu verhindern.
P.S.: Medikamente aus Indien genießen einen zweifelhaften Ruf was Dosierung Wirkstoffgehalt und Zusammensetzungen angeht. Bist Du sicher so etwas aus Indien bestellen zu wollen?
Die fiktive Person könnte Ihren Hausarzt bitten ihr zu
attestieren, dass sie das Medikament benötigst, inkl. der
Dosierung.
Selbstverständlich könnte der Hausarzt das attestieren, aber das wäre doch kein Grund, es in Indien zu bestellen. In deutschen Apotheken gibt es ja ein Medikament, mit dem gleichen Wirkstoff, der aber synthetisch hergestellt wird. Nur nach Aussagen zahlreicher Anwender des Naturprodukts, ist dieses wirksamer und zudem viel preiswerter.
Außerdem müsste sie schriftlich nachweisen was der
Apotheker mitgeteilt hat.
Da hast du mich missverstanden. Die schriftliche „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ kam nicht von irgendeinem Apotheker, sondern vom Amtsapotheker des Gesundheitsamtes. Das ist die gleiche Behörde, die nun mitteilt, dass die Ware vernichtet werden müsse und ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden soll.
Da das Präparat in Deutschland als nicht zugelassenes
Medikament eingestuft ist wird sie es nicht behalten dürfen,
man kann nur das Bußgeldverfahren versuchen zu verhindern.
Falls diese Person aber das Naturprodukt in dieser Menge persönlich in Indien abgeholt hätte, hätte sie es bei der Einreise behalten dürfen. Die Begründung, dass die Menge für den Eigenbedarf zu groß sei, ist doch nur vorgeschoben, weil zuvor eine falsche Auskunft erteilt wurde und die Behörde dies nicht eingestehen will.
P.S.: Medikamente aus Indien genießen einen zweifelhaften Ruf
was Dosierung Wirkstoffgehalt und Zusammensetzungen angeht.
Es soll in Indien aber auch seriöse Unternehmen geben, die keinen Mist verkaufen.
Hallo, ok aber ich gehe recht in der Annahme dass der Wirkstoff, wenn er hier verkauft wird eben der synthetische, apothekenpflichtig ist?
ist dann der indische bei einem Apotheker gekauft oder bei einem Hersteller.
Wenn letzteres dann hättest man da auch nur als Apotheker bestellen dürfen, denn die Erlaubnisse aus §72 AMG sind doch nur für Gewerbliche Einfuhr.
Daher versteh ich das mit der zuviel für Private Nutzung" nicht so recht.
Ist wirklich beides derselbe Amtsarzt?
Warum hast du nicht den Apotheker die Einfuhr machen lassen
oder einen MedikamentenImporthändler.
Geht es um Weihrauch? http://www.pta-forum.de/index.php?id=34
oder etwas anderes…
Dann könnte ein guter Apotheker auch aus dem rohen Harz die Arznei selbst herstellen.
Das pure HArz ist leichter zu importieren als ein nicht zugelassenes Fertigarneimittel.
Gruß burli
ok aber ich gehe recht in der Annahme dass der
Wirkstoff, wenn er hier verkauft wird eben der synthetische,
apothekenpflichtig ist?
ja
ist dann der indische bei einem Apotheker gekauft oder bei
einem Hersteller.
Beim Hersteller.
Daher versteh ich das mit der zuviel für Private Nutzung"
nicht so recht.
Ist wirklich beides derselbe Amtsarzt?
Es ist nicht derselbe Amtsarzt, aber ein Kollege aus dem gleichen Gesundheitsamt.
Warum hast du nicht den Apotheker die Einfuhr machen lassen
oder einen MedikamentenImporthändler.
Wenn diese fiktive Person, die Auskunft von einem Amtsapotheker des Gesundheitsamtes erhielte, dass die Einfuhr für den Eigenbedarf zulässig sei, warum sollte er dann einen Dritten mit dem Kauf beauftragen? Welcher Apotheker, der diesen Wirkstoff vorrätig hat und ihn zu einem vielfachen des Preises des Naturprodukts verkaufen könnte, würde sich denn darauf einlassen?