Arzt als Schwarzarbeiter?

Hallo,

was könnten dem Betreiber einer privaten Reha-Klinik für rechtliche Konsequenzen drohen, wenn er einen ausländischen(nicht-EU) Arzt, der keine(auch keine zeitweilige/vorläufige o.ä.) deutsche Zulassung als Arzt hat bei sich in der Klinik mit ärztlichen Tätigkeiten betrauen würde? Kommt es auf die Art der Tätigkeiten an oder darauf, ob ihn ein approbierter Mediziner beaufsichtigt, kann das abgerechnet werden? Wenn ja, wie, als Arzt oder Hilfskraft?

Für Auskünfte wären wir sehr dankbar.

Viele liebe Grüße

Carlo

Hallo Carlo,
bin kein Doktor, schaue bitte mal hier:
www.aerztekammer-berlin.de oder Google -Ärztekammer-(jedes Bundesland kocht ja eine eigene Suppe)
Die haben dort eine Menge Infos.
Viel Glück
shiny

Nur Info
Selbständige oder unselbständige wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt unter Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen sowie der Steuer- und Abgabepflicht wird als Schwarzarbeit bezeichnet. Sofern nicht bereits andere Strafvorschriften greifen (wie Steuer- und Abgabenhinterziehung) kann Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro belegt werden. Dennoch hat Schwarzarbeit in allen Industrieländern stark zugenommen. Die wichtigsten Gründe dafür sind zunehmende Bürokratie und vor allem die hohe Steuer- und Abgabenlast.