Hallo Ihr Wissenden,
also mal angenommen, jemand sei zum Behufe des Erwerbs eines Attests bei einem entsprechend zugelassenen Doc. Nun käme im Verlauf dieser Untersuchung zu Tage, dass der gute Doc vor Erstellung des Attests noch einen Bericht einer 6 Jahre zurückliegenden Operation benötige. Die Kopie eines ein Jahr alten Untersuchungsbefundes sei dem Arzt nicht ausreichend. Nun stelle dieser Arzt bei seinem Kollegen, der anno dazumal diese Operation durchgeführt habe eine Anfrage, die entsprechend beantwortet würde. Und nun würde der OP-Arzt seinem Patienten eine Rechnung über 23,20 Euro schicken. Hätte das der Attestarzt nicht seinem Patienten vorher sagen müssen? Könnte sich der Patient hierbei durch Nichtzahlung wehren?
Ach ja - sowohl die Operation seinerzeit als auch die aktuelle Untersuchung seien beides Dinge, die von den Krankenkassen (weder privat noch gesetzlich) übernommen würden - was soweit auch in Ordnung ist und nicht zur Debatte stehen soll.
*wink*
Petzi
Und nun würde der OP-Arzt
seinem Patienten eine Rechnung über 23,20 Euro schicken.
Hallo Petzi, mit welcher Begründung … ich meine welche Leistungsziffer (GOÄ) hat er denn angegeben?
Hätte
das der Attestarzt nicht seinem Patienten vorher sagen müssen?
Was hat denn der Attestarzt damit zu tun? Woher soll der wissen, dass sein Kollege da ne Rechnung stellt?
Könnte sich der Patient hierbei durch Nichtzahlung wehren?
Ich warte mit der Antwort bis zur Mitteilung der GOÄ-Ziffer. Hat der OP-Arzt nur irgendein Fax von einem alten OP-Bericht geschickt oder was kam von ihm?
MfG
Hi Xolophos,
Hallo Petzi, mit welcher Begründung … ich meine welche
Leistungsziffer (GOÄ) hat er denn angegeben?
hmm, gehen wir mal für unseren fiktiven Fall davon aus, dass überhaupt keine Leistungsziffer angegeben worden sei und der OP-Arzt sich lediglich „erlaubt für seine Bemühungen zu berechnen“
Was hat denn der Attestarzt damit zu tun? Woher soll der
wissen, dass sein Kollege da ne Rechnung stellt?
Hmm, auch wieder wahr 
Hat der OP-Arzt nur irgendein Fax von einem alten OP-Bericht
geschickt oder was kam von ihm?
Der Patient hat oben zitierte Rechnung bekommen plus noch einen Brief an den Attest-Kollegen wo er den hervorragenden Ausgang der OP in weitschweifenden (und dem Laien voll verständlichen Worten) schildert.
*wink*
Petzi
hmm, gehen wir mal für unseren fiktiven Fall davon aus, dass
überhaupt keine Leistungsziffer angegeben worden sei und der
OP-Arzt sich lediglich „erlaubt für seine Bemühungen zu
berechnen“
Hallo Petzi, wie umfangreich das Schreiben ist, weiß ich ja nicht, aber an der guten alten GOÄ wird er nicht vorbeikommen, was die Orientierung für die Berechnung betrifft http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
Nachtrag
Falls du noch Fragen hast -> bitte per mail (die Beträge verschwindibussen hier so fix nach unten in die Versenkung, dass man ne Leiter braucht um da wieder heil raus zu kommen 