Arzt beerbt seinen Patienten

Ich habe folgende Situation und hoffe einen Ratschlag.
Eine schwer kranke Frau (Krebstumor) hat im Mai 2006 ein handschriftliches Testament verfasst. Die Frau hat keine weiteren lebenden Verwandten, keine Kinder, keine Geschwister.
Nach mehreren Krankenhausaufenthalten ist die Frau nach Hause gekommen und „lebt“ dort. Sie wird von jemandem von der Caritas versorgt. Diese Person ist mit dem Hausarzt verwandt (Mutter betreut seitens der Caritas, der Sohn ist der behandelnde Hausarzt).
Ende Januar hat die Frau ihr testament vor einem Notar geändert und zwar in der Form, das die Caritas Mitarbeiter EUR 10.000 erbt, und der Hausarzt den kompletten Rest. Das handschriftlich verfasste Testament ist damit nichtig.
Nun meine Frage: Mir ist (mündlich) bekannt das Angehörige von Heil- und Pflegeberufen nicht erben dürfen.

  1. Ist das korrekt?
  2. Wenn ja, welche Auswirkungen hat das auf das notarielle Testament? Ist es damit anfechtbar?
    Ich freue mich auf aufklärende Nachrichten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heiko Fichter

Hallo erstmal,

Nun meine Frage: Mir ist (mündlich) bekannt das Angehörige von
Heil- und Pflegeberufen nicht erben dürfen.

  1. Ist das korrekt?

Ich denke, Du sprichst von § 14 HeimG. Das bezieht sich aber ausdrücklich auf Heime. Eine vergleichbare Regelung für Ärzte und ambulante Pflegedienste ist mir nicht bekannt.

Gruß vom Wiz

Ich erinner mich an meine Pflegeausbildung:
Pflegepersonal darf nur erben, wenn es vor dem Tod (des Gepflegten) davon nichts wusste. Kann nix über §§ sagen, wohl wegen des Abhängigkeitsverhältnisses…
Gruß

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