Arzt brummte mir zahlung des heil-kostenplans auf

hallo ihr lieben,

ich habe eben von meienr kasse erfahren, dass im regelfall der zahnarzt den heil- und kostenplan an gerade diese schickt und diese den dann auch bezahlt…nun erhielt ich aber einen solchen plan, inklusive eines überweisungsträgers frei haus…ich habe natürlich gedacht, dass es seine richtigkeit hat, dass ich den zugeschickt bekomme- und bezahlt. leider habe ich erst nach der überweisung bei der kasse angefragt…
kann ich denn jetzt im nachhinein-z.b. bei einer nächsten rechnung vom gleichen arzt-fordern, dass sie mir die kosten für den heil- und kostenplan erstatten und eine forderung an meine kasse schicken? oder ist der zug abgefahren?
viele grüße, isa

Hallo auch,
der Arzt wird wahrscheinlich doppelt kassiert haben?? Das kläre ab und wenn er zwei Zahlungen erhalten hat, soll er deine Zahlung zurücksenden. Hat er von der Kasse nichts erhalten, bekommst du das Geld von der Kasse.

Gruß
Martin

vielen dank, martin.
meine kasse sagte zwar, dass sie mir im nachhinein nicht mehr das geld ersetzen könnten, sondern nur, wenn sie den hkplan auch vom arzt erhalten, aber ich werde mich nochmal mit denen in verbindung setzen.

isa

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vielen dank, martin.
meine kasse sagte zwar, dass sie mir im nachhinein nicht mehr
das geld ersetzen könnten, sondern nur, wenn sie den hkplan
auch vom arzt erhalten, aber ich werde mich nochmal mit denen
in verbindung setzen.

Hallo Isa,
die Kasse ist dann zum Kostenersatz gehalten, wenn Ihnen der K+H Plan auch vorliegt. Also hinschicken und Kosten zurück.

Gruß
Martin

Hallo Martin,
woher stammt dein Wissen ???
Wen ein HKP vom ZA. erstellt wird und darafhin keine Leistung
erfolgt dann zahlt auch die Kasse nicht.
Es ist vielmehr so, dass der Zahnarzt für die Erstellung des HKP
grundsätzlich vom Versicherten kein Geld verlangen darf.

Gruss

Günter

Hallo Günter,
du hast natürlich recht, wenn der ZA keine Behandlung durchführt, das der HKP nicht bezahlt wird, warum sollte auch. Ich hab das Posting jedoch so gelesen, das eine Behandlung durchgeführt wurde und somit ist, lt. Auskunft der TKK, der HKP von der Kasse zu zahlen. Es stellt sich mir wie auch dir nur noch eine Frage, warum stellt der ZA dem VN diesen HKP in Rechnung. Ich kenne das auch nur anders, es ei denn, das eine Behandlung durchgeführt worden ist, die der VN zu 100% selbst tragen muß???

Gruß
Martin

Hallo Martin,
ja, so wird es wohl sein - es handelt sich bestimmt um
ausservertragliche Kosten und dafür kann er für den Voranschlag
sejr wohl etwas verlangen.

Gruss

Günter Czauderna