Arzt/Einrichtungen Behandl./Krankheiten einsehen?

Guten Tag,

kann eine Behörde, z.B. durch einen Arzt der die Amnese eines Patienten durchführt, also die Krankheitsgeschichte der Person durchleuchten will, auf gespeicherte Daten aus dessen Behandlungsgesichte in Deutschland zugreifen?

Zunächst würde mich interessieren ob diesbezüglich etwas auf den Versichertenkärtchen gespeichert ist?

Dürfen Krankenkassen (z.B. gegenüber behandelnden Ärzten) Auskunft darüber geben, wo der Patient anderweitig in Behandlung war und welche Ergebnisse erzielt wurden?

Werden derartige Ergebnisse noch anderweitig gespeichert als bei den Krankenkassen?

Wie sieht der Fall aus, wenn der Patient bei der Bundeswehr ein ärztliches Gutachten vorgelegt hat. Unterliegen die Daten bei der Bundeswehr ebenfalls einem gewissen Schutz, oder wäre es evtl. möglich diese (z.B. durch andere Regierungszugehörigen Einrichtungen) einzusehen?

Anders gefragt: Ein Arzt hat einen Patienten noch nie behandelt und soll die Amnese dessen durchführen. Hat dieser Arzt eine Wahl sich auf die Aussagen des vor ihm sitzenden Patienten zu verlassen oder anderweitig dessen Aussagen zu überprüfen? (z.B. zu dessen psychologischer Krankengeschichte, nicht dessen offensichtlichen gesundheitlichen Zustands…)
Könnte alternativ eine „Regierungsfreundliche“ Einrichtung die Ergebnisse der Amnese überprüfen (z.B. anhand der Ergebnisse bei der Bundeswehr-Musterung) ?

Viele Dank!

Guten Tag,

Tach auch,

kann eine Behörde, z.B. durch einen Arzt der die Amnese eines
Patienten durchführt, also die Krankheitsgeschichte der Person
durchleuchten will, auf gespeicherte Daten aus dessen
Behandlungsgesichte in Deutschland zugreifen?

Kann sie aber nur mit dem Einverständis des Patienten, ansonsten gilt die Schweigepflicht.

Zunächst würde mich interessieren ob diesbezüglich etwas auf
den Versichertenkärtchen gespeichert ist?

Nein, aber zur Zeit gibt es in einigen Bundesländern die elektrische Gesundheitskarte auf Probe, da werden einige Dinge sichtbar.

Dürfen Krankenkassen (z.B. gegenüber behandelnden Ärzten)
Auskunft darüber geben, wo der Patient anderweitig in
Behandlung war und welche Ergebnisse erzielt wurden?

Warum sollte die Krankenkasse dies tun?
Es sei den es handelt sich um einen Gutachterauftrag.

Werden derartige Ergebnisse noch anderweitig gespeichert als
bei den Krankenkassen?

Bei der Krankenkasse werden nur die erbrachten Leistungen gespeichert.

Wie sieht der Fall aus, wenn der Patient bei der Bundeswehr
ein ärztliches Gutachten vorgelegt hat. Unterliegen die Daten
bei der Bundeswehr ebenfalls einem gewissen Schutz, oder wäre
es evtl. möglich diese (z.B. durch andere
Regierungszugehörigen Einrichtungen) einzusehen?

Keine Ahnung.

Anders gefragt: Ein Arzt hat einen Patienten noch nie
behandelt und soll die Amnese dessen durchführen. Hat dieser
Arzt eine Wahl sich auf die Aussagen des vor ihm sitzenden
Patienten zu verlassen oder anderweitig dessen Aussagen zu
überprüfen? (z.B. zu dessen psychologischer Krankengeschichte,
nicht dessen offensichtlichen gesundheitlichen Zustands…)
Könnte alternativ eine „Regierungsfreundliche“ Einrichtung die
Ergebnisse der Amnese überprüfen (z.B. anhand der Ergebnisse
bei der Bundeswehr-Musterung) ?

Ein Arzt sollte in der Lage sein eine Anamnese durchzuführen sogar mit Hilfe von einem Facharzt.

Viele Dank!

Guten Tag,

kann eine Behörde, z.B. durch einen Arzt der die Amnese eines
Patienten durchführt, also die Krankheitsgeschichte der Person
durchleuchten will, auf gespeicherte Daten aus dessen
Behandlungsgesichte in Deutschland zugreifen?

Kann sie aber nur mit dem Einverständis des Patienten,
ansonsten gilt die Schweigepflicht.

Ein weiterer Grund für Zugriff, wäre ein Gerichtsverfahren, wenn die Daten zur Klärung eines Straftatbestandes beitragen würden. Dann geht das auf gerichtliche Anordnung auch gegen den Willen des Patienten.

Zunächst würde mich interessieren ob diesbezüglich etwas auf
den Versichertenkärtchen gespeichert ist?

Nein, aber zur Zeit gibt es in einigen Bundesländern die
elektrische Gesundheitskarte auf Probe, da werden einige Dinge
sichtbar.

Da ist geplant die gesamte Krankheitsgeschichte einschl. Behandlung/Medikamente/Therapien/Laborergebnissen usw. zu Speichern.

Dürfen Krankenkassen (z.B. gegenüber behandelnden Ärzten)
Auskunft darüber geben, wo der Patient anderweitig in
Behandlung war und welche Ergebnisse erzielt wurden?

Warum sollte die Krankenkasse dies tun?
Es sei den es handelt sich um einen Gutachterauftrag.

Werden derartige Ergebnisse noch anderweitig gespeichert als
bei den Krankenkassen?

Bei der Krankenkasse werden nur die erbrachten Leistungen
gespeichert.

Und bei den Kassenärztlichen Vereinigungen - sie sind zwischen Arzt und Kasse geschaltet, überprüfen u.a. die Abrechnung der Ärzte und ob diese mit den Diagnosen übereinstimmen. Erst dann geht die „Rechnung“ pauschalisiert an die Kasse. Meine Kasse weiß also nicht gegen was ich behandelt wurde, noch wieviel das kostete. Die Kassen bekommen Gesamtrechnungen. Nur bei Beantragung von Sonderleistungen bekommt die Kasse mehr Informationen.

Gruß,
Cantate