Arzt-Fehler Schadenersatz?

Hallo Rechtsexperten,
nehmen wir an, ein Chirurg hat bei einem, an sich geringfügigen Eingriff einen Fehlschnitt gemacht, und der Patient ist dadurch evtl. sein Leben lang behindert:
Kann der Patient, bzw. wenn er selbst nicht mehr fähig sein sollte, seine Angehörigen rechtlich gegen den Chirurgen wegen Schadenersatzforderung o.ä. vorgehen? Oder ist dies durch die vorher unterschriebene Einwilligungserklärung sinnlos?
Haben Arzte für solche Fälle eine Versicherung?

Danke für fachmännische Antworten
Gruß Edi

Hallo Edi.

dann will ich einmal versuchen zu helfen. Ich bin zwar kein Rechtsexperte aber habe mich auf Grund persönlicher Schädigung mal ein klein wenig mit der Materie beschäftigt.

Hallo Rechtsexperten,
nehmen wir an, ein Chirurg hat bei einem, an sich
geringfügigen Eingriff einen Fehlschnitt gemacht, und der
Patient ist dadurch evtl. sein Leben lang behindert:
Kann der Patient, bzw. wenn er selbst nicht mehr fähig sein
sollte, seine Angehörigen rechtlich gegen den Chirurgen wegen
Schadenersatzforderung o.ä. vorgehen?

Wenn die Schädigung durch einen Fehlschnitt hervorgerufen wird, ist ein Vorgehen jederzeit möglich. Stellt sich nur die Frage ob der Geschädigte oder seine Angehörigen den Fehler als solchen nachweisen können.

Oder ist dies durch die
vorher unterschriebene Einwilligungserklärung sinnlos?

Mit der Einwilligungserklärung zu einer Op, willigst Du noch lange nicht ein, dass der Arzt pfuschen darf.

Haben Arzte für solche Fälle eine Versicherung?

Sollten Sie haben. Es gibt jedoch leider immer noch genügend Mediziner, die sich eine solche Versicherung nicht leisten können oder wollen. In dem Fall wird es selbst bei einem gewonnen Rechtsstreit schwierig die (in dem von Dir geschilderten Fall) hohen Summen einzutreiben. Auch wenn ein Mediziner eine Versicherung hat, bedeutet dies noch lange nicht, dass diese ohne Theater zahlt…
Ich kann nur empfehlen sich bei dieser Problematik einen entsprechenden Fachanwalt zu nehmen.

mit besten grüßen Steffen B.

Hallo!

Natürlich können Ärzte für verschuldete Kunstfehler zur Haftung gezogen werden. Man muss nur bei einem aufpassen: wie ich schon geschrieben habe, ist Haftungsvoraussetzung nicht nur ein Fehlschnitt, sondern auch das Verschulden des Arztes. Also nur weil etwas passiert ist, heißt es noch nicht, dass da jemand dran schuld ist.

Zur Abklärung und evtl. Geltendmachung solcher Ansprüche hilft es eigentlich nur, sich so schnell wie möglich zunächst mal an einen Anwalt zu wenden.

Gruß
Tom