Arzt: Gebühr für 'Bescheinigung über Arztbesuch'

Bei manchen Arbeitgebern kann man im akuten Krankheitsfall
oder z. B. wegen einer nicht verschiebbaren Blutabnahme
innerhalb der Arbeitszeit zum Arzt gehen.
Der AG verlangt dann in der Regel eine Bescheinigung,
von wann bis wann man beim Arzt war.
Soweit so gut.

Nun beginnen aber eineige Ärzte, für das Ausstellen dieser Bescheinigung
Geld zu fordern (z. B. 2,50 EUR). Ist das Rechtens?

Meiner Meinung nach ist dies besonders bei Patienten, die es nicht dicke haben
und die vom Wohlwollen ihres AG abhängig sind, „Ausnutzen einer Notlage“.
Es ist außer den 10 EUR Praxisgebühr eine weitere versteckte Zuzahlung, die aber
nicht (ab einer bestimmten Grenze) von der Krankenkase ersetzt wird.

Was haltet Ihr von dieser Gebühr?
Gibt es dazu was rechtlich Eindeutiges?
Gruß JoKu

Hallo joku,

mal abgesehen davon, dass ich nicht wirklich feststellen kann, dass der AG so eine Bescheinigung in der Regel haben möchte (bei keinem meiner bisherigen AGs war das der Fall):

Es handelt sich um eine Dienstleistung des Arzts, für die er von der Kasse keinen Cent bekommt. In sofern ist es durchaus gerechtfertigt für den damit verbundenen Aufwand etwas dafür zu verlangen. Mein Arzt macht es nicht.
Ich kann allerdings verstehen, dass einige Ärzte auf den Trichter gekommen sind, da sie dank Praxisgebühr eh eine Kasse im Haus brauchen.

Rechtlich habe ich keine Bedenken gegen diese Gebühr.

Gruß Ivo

Hallo Joku!

Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein“) darf der Arzt der Krankenkasse in Rechnung stellen, er erhält dafür also einen geringen Betrag.

Jede andere Bescheinigung haben Ärzte schon immer privat abrechnen dürfen, nur viele haben es nicht getan.

2,50 Euro finde ich allerdings ein bisschen hoch, denn diese Art Anwesenheitsbescheinigung wird in der Regel von den Arzthelferinnen ausgefüllt.
Zudem denke ich, dass für regelmäßig stattfindenden Blutabnahmen- und Kontrollen nicht jedes Mal dieser Betrag fällig werden darf.

Ggf. würde ich den Arzt darauf ansprechen, wie er zu dieser Summe kommt.

Für die Sportbefreiung unseres Sohnes(Jahrgangsstufe 11) nach einer Fußverletzung habe ich 1 Euro bezahlt, sie war vom Arzt unterschrieben, es stand eine ärztliche Begründung drauf, und wir fühlten uns nicht abgezockt.

Angelika

Hi

Nun beginnen aber eineige Ärzte, für das Ausstellen dieser
Bescheinigung
Geld zu fordern (z. B. 2,50 EUR). Ist das Rechtens?

In Österreich ist es so, daß wenn der Dienstgeber diesen Nachweis verlangt, er auch für die eventuellen Kosten aufkommen muß.

Gruß
Edith

Hallo!

Bei manchen Arbeitgebern kann :man im akuten Krankheitsfall
oder z. B. wegen einer nicht :verschiebbaren Blutabnahme
innerhalb der Arbeitszeit zum :Arzt gehen.

Möchte nur anmerken, daß AN bei ausnahmslos jedem Arbeitgeber im akuten Krankheitsfall jederzeit ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Niemand muß z. B. wegen eines während der Arbeitszeit aufgetretenen Magendurchbruchs den Feierabend abwarten…

Gruß
Wolfgang

Der darf das !!!
Hallo,
ja der Arzt darf dafür eine Gebühr verlangen wenn es sich nicht um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
handelt. Ob der Arbeitgeber die Gebühr übernimmt (wer bestellt , bezahlt) ist Verhandlungssache.
Der Arbeitgeber könnte ja auch die Abwesenheitszeit vom Gehalt/Lohn abziehen ???

Gruss

Günter Czauderna

Hallo joku,

mal abgesehen davon, dass ich nicht wirklich feststellen kann,
dass der AG so eine Bescheinigung in der Regel haben möchte
(bei keinem meiner bisherigen AGs war das der Fall):

Da hast Du Glück gehabt. Dies ist eigentlich sogar üblich. Erstens, aus versicherungstechn. Gründen (Wegeunfall) und zweitens um Mißbrauch vorzubeugen.

Rechtlich habe ich keine Bedenken gegen diese Gebühr.

Dem schließe ich mich an! Ist leider zulässig!

mit besten Grüßen
Steffen B.