Hallo,ich habe da eine Frage genauergesagt meiner Mutter.Meine Mutter ist 55 ihr wurde vor fünf Jahren osteophenie festgestellt,dass ist die vorstufe von Osteoporose.Seit halbem Jahr klagt sie schreckliche Schmerzen im linken Fuss.Heute sagte der Orthopäde dass es warscheinlich gebrochen ist und dass sie eine Knochendicht messen lassen soll weil er denkt dass sie warscheinlich osteoporose hat.Als ich ihn fragte was man bei osteopenie macht.Sagte er man muss es therapieren z.B mit Vitamin D um es nicht zu Osteoporose kommt und nicht zu Pruch kommt.Und als meine Mutter die alte Unterlagen vom Arzt kopieren lässt haben wir gelesen dass es damals schon vom Knochendichtemeesstelle extra erwähnt dass sie unbedingt Medikamente nehmen muss und jedes die Messung machen muss.Also kurzgesagt obwohl der Orthopäde seit fünf Jahren Bescheit wusste hat er nichts Unternommen.Unt jetzt ist es gebrochen.Dass ist doch eine riesen Schweinerei?Kann meine Mutter ihn verklagen?
Danke und LG
Hallo,
also meines Wissens stellt der Facharzt (der Orthopäde) die Veränderung fest und schreibt sie nieder (der alte Arztbrief).
Interessant wäre es jetzt, was genau danach passiert ist. Hat der Orthopäde mit deiner Mutter ein Abschlussgespräch geführt? Hat sich deine Mutter in die weitere hausärztliche Versorgung begeben?
Der Hausarzt bekommt eigentlich einen ausführlichen Bericht und auch nach der Behandlung beim Orthopäden muss sich deine Mutter zeitnah beim Hausarzt vorstellen, damit die im Arztbrief erwähnten Medikamente rezeptiert werden können. Diese verschreibt nämlich nicht der Orthopäde, sondern der Hausarzt auf Basis des Arztbriefes.
Darum muss man sich kümmern. Der Orthopäde kann die Mutter ja nicht zwingen zum Hausarzt zu gehen.
GDA
damit die im
Arztbrief erwähnten Medikamente rezeptiert werden können.
Diese verschreibt nämlich nicht der Orthopäde, sondern der
Hausarzt auf Basis des Arztbriefes.
Da das Zeug nicht rezeptpflichtig ist, muß man es ohnehin selber kaufen.
@ UP
Verklagen ist immer gut. Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes heilt es schneller. Jetzt müßte man nur noch nachweisen, daß bei Ennahme von Vitamin D das alles nicht passiert wäre.
Leider muss man bei Ärzten erstmal beweisen, dass es einem NICHT gesagt wurde. Die werden nämlich behaupten, man hat informiert - und der Patient „wollte nicht“ - oder was auch immer.
Doch, selber erlebt!
Nein, heilen tut es nicht schneller - aber solchen Ärzten verpasst man wenigstens einen Denkzettel, für den Fehler, den sie begangen haben.
Hallo,
Hallo …Heute sagte der Orthopäde dass es warscheinlich gebrochen :ist…
!!!
…Unt jetzt ist es gebrochen.
Was denn nun? Ist „es“ gebrochen oder nicht?
Dass ist doch eine riesen Schweinerei?
Warum? Hat der Orthopäde „es“ ihr gebrochen?
Hier kommt mir das geflügelte Wort: „Suchen sie einen Schuldigen, rufen sie mich an!“ in den Sinn…
Kann meine Mutter ihn verklagen?
Ja,kann soll sie! Wenn schon Schmerzensgeld, dann aber auch eine möglichst hohe Summe; also mindstens fünfstellig!!! Das ist dann auch für den Rechtsanwalt ertäglicher…
Danke und LG
Bitte,
rollifern
Hallo,
aus eigener Erfahrung weiß ich, dass man über den Klageweg als Patient meist nicht Recht bekommt. Du wärst in der Pflicht diverse Beweise zu liefern, was aber angesichts der langen Zeit von 5 Jahren sehr schwierig sein dürfte. Wie will man denn beweisen, dass der Bruch nicht entstanden wäre, wenn man Vitamin D eingenommen hätte?
Wenn Du aber trotzdem klagen willst, dann würde ich mich zuerst an die Krankenkasse wenden und davon berichten. Die fordern dann ggf. die Unterlagen an und prüfen das ganze. Dann kann immer noch geklagt werden oder das ganze wird über die Schlichtungsstelle geregelt.
LG