Arzt: Herausgabe von Daten

Hallo,

folgende Überlegung ist mir vor dem Hintergrund notwendiger Kostensenkungen im Gesundheitswesen gekommen: Angenommen, ein Augenarzt hat bei einem Patienten routinemäßige Messungen (zur Anpassung von Sehhilfen) durchgeführt. Der Patient wünscht Einsicht in die objektiv ermittelten Werte, möchte zum Beispiel Stärke/Durchmesser etc. der letzten getragenen Kontaktlinsen wissen. Wäre der Wunsch in einem solchen Fall berechtigt? Ich nehme nicht an, dass meine theoretische Überlegung vom Motiv der Einsichtnahme, z. B. Arztwechsel, beeinflusst wird. Es wäre doch absurd, wenn Patient X eine Messung bei Arzt B wiederholen lassen müsste, weil Arzt A die Daten nicht zur Einsicht/Kopie freigibt.

Vielen Dank für sachkundige Antworten im Voraus!

Gruß
Christopher

PS: Ich stelle die Frage, weil es in den Archiv-Threads, die ich fand, jeweils um konkret krankheitsbedingte, nicht um routinemäßige Untersuchungen ging und die Antworten inzwischen mehrere Jahre alt, d. h. womöglich nicht mehr aktuell, sind.

Der Patient wünscht
Einsicht in die objektiv ermittelten Werte, möchte zum
Beispiel Stärke/Durchmesser etc. der letzten getragenen
Kontaktlinsen wissen. Wäre der Wunsch in einem solchen Fall
berechtigt?

Hallo Christopher, hier ein Auszug aus der (Muster)Berufsordnung für Ärzte

„(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen grundsätzlich in die sie betreffenden Krankenunterlagen Einsicht zu gewähren; ausgenommen sind diejenigen Teile, welche subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen der Ärztin oder des Arztes enthalten. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben.“

Das dürfte deine Frage wohl beantworten. Einschränkungen zum WOFÜR werden nicht gemacht.

MfG

Nachtrag
Die „Berufsordnungen für Ärzte“ deines Bundeslandes findest du sicher mit einer Eingabe bei google. (Meistens steht der gefragte Teil unter § 10).

Die unterscheiden sich nicht so arg im Text von der Musterberufsordnung.

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Schnell und hilfreich – vielen Dank! (mG&owT)

Hallo Christopher,

die bisherigen Antworten sollten eigentlich ausreichen. Aber evt. hilft Dir das hier zusätzlich:
http://patientenstellen.de/brosch.html
Dort dann die Broschüre Nummer 5 anschauen.

Gruß Steffen B.

Herzlichen Dank auch dir! (mG & owT)