Arzt leitet falsche Angaben an Ärztlichen Dienst

Hallo Guten Abend Allen.

Ich bin neu hier und grüße zuerst alle. Das ist meine erste Frage, die allerdings mit schweren Schicksalsschlägen verbunden ist und hoffe auf Rat und Hilfe hier, das Forum ist sehr gut und prominent.

Ich hoffe, dass der Beitrag in diesem Brett richtig ist.

Folgendes: der Ärztliche Dienst vom Arbeitsamt hat mich für mehr als 6 Monate unter drei Stunden täglich ABER NICHT DAUERHAFT eingestuft.

Dass ich nicht dauerhaft erwerbsgemindert eingestuft worden bin, verdanke ich meinem Arzt, Arzt für Psychotherapie und Neurologie, Facharzt ist er und ich bin seit 2009 bei ihm in Behandlung, sagen wir mal, seit 2009, eigentlich länger, aber bleiben wir bei 2009.

An den Ärztlichen Dienst schreibt er in seinem Bericht, dass ihm (mir) „gegenwärtig“ keine Tätigkeit zugemutet werden kann.

In diesem 3 bis 4 Sätzen schreibt er noch mal zum 2. Mal „gegenwärtig“

Er schreibt in 3 bis 4 Zeilen, Teil A des Gutachtens bekam ich, schreibt er in diesem Bericht 2 Mal „gegenwärtig“

Seit mindestens 2009 stellt er aber schwere Krankheiten fest, wie schwere Depressionen, dafür als Grund AUCH schwere Hormonkrankheit als Grund für diese Depressionen, Schwere Hormonkrankheiten, PTBS schwer seit sogar spätestens 2009, generalisierte Angststörungen.

Die Krankheiten sind Folgen der Übergriffe.

Sie sind dauerhaft geworden.

UM NUR WENIGE KRANKHEITEN ZU NENNEN.

Diese und andere Krankheiten stellt er seit mindestens 2009 fest, das sind jetzt 17 Jahre, die Bescheinigungen sind vorhanden.

Es war ihm aber trotzdem ein Bedürfnis, dass er an den Ärztlichen Dienst geschrieben hat, „Gegenwärtig“ und „Gegenwärtig“

Der Grund für diese 2 X Mal Gegenwärtig kenne ich, ich traue mich nicht das hier reinzuschreiben, weil das unglaublich ist und unvorstellbar, ich könnte hier im Forum dafür online hingerichtet werden.

Das Gleiche mit Gegenwärtig hat er auch für den Antrag bei der Rentenversicherung angekündigt!

Die Übergriffe waren in Verbindung mit Behörden und Gesetzen, selbst wenn ich die Übergriffe nicht erleben würde immer wieder, stehe ich immer wieder den Übergriffen wegen Behörden und Gesetzen, die Übergrifge sind nicht nur hochgekommen, sie gehen nicht mehr runter.

Was kann man tun? Frage an das große Forum und an die großartigen Experten.

Ein Link aus Suchmaschine von einer Zeitung:

Rechtsreport: Arztbrief muss nur bei falschen Tatsachen korrigiert werden

https://www.aerzteblatt.de/archiv/rechtsreport-arztbrief-muss-nur-bei-falschen-tatsachen-korrigiert-werden-1294b2b3-bb73-419b-a501-9e5635f992e3

sind das mit „Gegenwärtig“ und Länge der Erkrankungen nicht falsche Tatsachen?

Dankeschön

SH

nein. Es sind ohnehin keine Tatsachen, sondern es handelt sich hier um eine Prognose. Diese Prognose anders zu stellen, wäre unseriös, da Deine Störungen zumindest bisher nicht als therapieresistent diagnostiziert worden sind.

Was spricht denn dagegen, das Ritual mit dem Ärztlichen Dienst künftig immer mal wieder neu durchzuziehen, wenn es von dort angestoßen wird?

Besser, als ohne Not das Vertrauen zwischen Dir und dem behandelnden Arzt zu zerstören, allemal.

Wenn dieses Vertrauen ohnehin nicht da ist: Schleunigst einen anderen Arzt suchen!

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

ich meine, wenn der Arzt “gegenwärtig” schreibt, dann beschreibt er den Ist-Zustand, der sich ggf. bei weiterer ärztlicher Behandlung noch ändern kann, vielleicht sogar auch geheilt werden kann. Wenn er “unheilbar” schreiben würde, dann muesste er das auch medizinisch begründen.Ich bin kein Mediziner, sondern nur ein ehemaliger Krankenkassenmitarbeiter, würde als Alternative “chronisch, aber behandlungsbedürftig” sehen. Fazit - “Gegenwärtig” ist keine falsche Tatsache.

Gruss

Czauderna

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Hallo,

ein Facharzt muß erst einmal vollständige Diagnosen abgeben auf seinem Fachgebiet abgeben. Dazu muß er Nebendiagnosen auf anderen Fachgebieten angeben, soweit sie ihm bekannt sind.

Dann beschreibt er die aktuellen Auswirkungen der Erkrankungen auf seinem Fachgebiet und gibt eine Prognose an, wie sich die Diagnosen seines Fachgebietes weiterhin auswirken werden. Da weder MD noch Facharzt funktionierende Glaskugeln haben, gibt es im Sozialrecht aus gutem Grund für Leistungen eine 6-Monats-Grenze, bei deren Überschreiten Leistungen gewährt werden. Diese Grenze gibt es zB im SGB VI (Rentenversicherung) oder auch im SGB VII (gesetzl. Unfallversicherung) bei Erwerbsminderung.

Wenn also der medizinische Dienst der AfA Dich bei der Erwerbsfähigkeit für

eingestuft hat, sieht er die Voraussetzungen für eine zumindest befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung als gegeben an.

Da Dich die AfA nicht zwingen darf, einen Rentenantrag zu stellen, wird sie Dich demnächst gem. § 145 Abs. 2 SGB III

§ 145 SGB 3 - Einzelnorm

auffordern, einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen.

In diesem Antragsverfahren muß die DRV dann die Erwerbsfähigkeit gem. § 116 Abs. 2 SGB VI

§ 116 SGB 6 - Einzelnorm

prüfen und darf den Rehaantrag in einen Rentenantrag “umdeuten”.

Solltest Du also in Deiner Fallschilderung keine wesentlichen Fakten vergessen haben, sehe ich bis hier ein völlig korrektes Vorgehen von Facharzt und Afa, das Dich auch nicht in Deinen Rechten verletzt.

&tschüß

Wolfgang

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Danke an ALLE für Antworten.

ich habe noch Übergriffe wegen und in Verbindung mit Behörden und Gesetzen erlitten, mein Zustand durch das Hochkommen der Übergriffe wenn ich den Behörden und Gesetzen und Behörden so gegenüberstehe, weiter ruiniert!!! Die Übergriffe kommen hoch, sie bleiben hoch gehen nicht mehr runter.

außerdem ist es so, dass ich Ausländer bin, seit mehr als 2 Jahrzehnten in Deutschland.

ich habe keinen sicheren Aufenthalt, die Übergriffe waren wegen Aufenthalt und Bleiben in Deutschland

und wenn man ein Familiennachzug machen möchte, dann muss man einen sicheren Aufenthalt haben, die Ausländerbehörde verlangt für Familiennachzug die dauerhafte Anerkennung der Erwerbsminderung durch den Ärztlichen Dienst(das ist vorbei) und durch die Rentenversicherung.

Das konnte ich niemals wissen, bis mich die Ausländerbehörde aufklärte.

nicht nur, dass die Übergriffe durch das Immer Wieder gegen Behörden stehen hochkommen, sie gehen nicht mehr runter, sondern der ungelöste Aufenthalt wurde immer wieder verlängert verlängert verlängert, bis die Familie die Eltern starben.

die Übergriffe waren wegen Behörden und Gesetze, ich kannte eine Aufarbeitung wie es in Deutschland üblich ist, nicht.

Ich muss seit den Übergriffen die Behörden meiden und meiden, weil das sehr weh tut, wenn das immer wieder nicht nur hochkommt, sondern nicht mehr runtergehen.

ich habe wegen der Übergriffe meine Ausbildung verloren, weil ich krank wurde, die Ausbildung, das Studium lief sehr gut.

Ich habe das Studium verloren.

die Familie blieb wegen des ungelösten Aufenthalts getrennt, bis sie starb.

Heiraten kann ich nicht, die Genitalien sind zerstört wegen Hoden zu lange im Buch.

eine eigene Familie kann ich nicht gründen, die Familie, also die Eltern waren alles, was ich hatte.

Der Arzt stellt seit 2004 und 2005 diese schwere Krankheiten fest.

Ein Gutachter, das ist ein Gutachter, hat u.a. diese Krankheiten festgestellt:

-Posttraumatische Belastungsstörung (F43.1)

-Depersonalisations-/Derealisationssyndrom (F48 .1)

-Dissoziative Sensibilitäts- und Empfindungsstörungen (F44.6)

-Andauernde Persönlichkeitsänderung (F62.8)

-Selbstbeschädigung (X84.9!)

-Dysthymia (F34. l )

-Agoraphobie (ohne Panikstörung; F40.00)

-Spezifische (isolierte) Phobien (F40.2)

-Kopfschmerzen (F45.4)

-Erschöpfungssyndrom (F48.0)

-Leistenhoden (Q53.9), Zustand nach Operationen beiderseits

Ein weiterer Gutachter 2025:

Komplexe posttraumatische Belastungsstörung (ICD-11: 6B41)

F41.0 Panik

F40.1 Soziale Phobie

F41.1 Generalisierte Angststörung

Agoraphobie (ohne Panikstörung, F40.00)

Spezifische (isolierte) Phobien (F40.2)

Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen (F48.0)

Hyperakusis (H93.2)

Nochmal der behandelnde Arzt findet diese Krankheiten seit mindestens 20 Jahren, eigentlich länger.

Immer wieder hat er alles nur für wenige Monate gemacht, alles wurde so verlängert und verlängert, bis die Familie starb.

nach der Prüfung durch Ärztlichen Dienst wollte das Arbeitsamt und das Sozialtamt meine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bei der Rentenversicherung prüfen, genauso wie es die Ausländerbehörde für die Lösung des Aufenthalts verlangt.
Der Arzt hat mir im Termin Oktober 2025 mit einem Augenschlag bestätigt, dass er die dauerhafte Anerkennung der Erwerbsminderung bem Ärztlichen Dienst verhindert hat.
das hat meine Ängste und Krankheiten gegenüber Behörden verschlimmert, ich konnte den Antrag bei der Rentenversicherung nicht mehr stellen.
ich habe dann den Teil A des Gutachten bestellt, da steht 2 Mal gegenwärtig.
dem Arzt ist es ein Bedürfnis gewesen.
der Arzt weißt, dass mein Zustand für andere Ärzte zu schlecht ist, ich kann unmöglich mein Leben und Lage anderen Ärzten beibringen, wie auch Psychotherapeuten eine Therapie ablehnten, weil sie alle sagten, dass der Zustand zu schlecht ist.

Ich muss seit Apreil 2008 Arbeitslosengeld 2 beziehen, das jetzt viele verschiedene Namen hatte wie Hartz4 Bürgergeld und jetzt wieder neuer Name.

Davor vor April 2008, ein Paar Worte dazu:

Nach den Angriffen konnte ich nicht mehr arbeiten und nicht mehr studieren.

Vor den Angriffen habe ich ALLE Leistungen im Studium erbracht und alle Scheine und Klausuren und alle Abschlüsse nach der Flucht geschafft, alle Abschlüsse aus diesem Zeitraum sind da und vorhanden.

Nach den Angriffen konnte ich nicht mehr arbeiten und nicht mehr studieren.

Vor den Angriffen habe ich ALLE Leistungen im Studium erbracht und alle Scheine und Klausuren und alle Abschlüsse nach der Flucht geschafft, alle Abschlüsse aus diesem Zeitraum sind da und vorhanden.

In einem Gutachten von 2010 heißt es, in diesem Gutachten wurden meine Aussagen geprüft:

„In der Stellungnahme von Dr. W findet sich kein Bezug auf ein solches Ereignis. Herr S gibt an, dass die von Dr. W diagnostizierten Störungen vor den von ihm geschilderten schweren Belastungserlebnis (vor den Kontakten mit Täterin) nicht vorhanden waren. Als Anknüpfungstatsache dafür kann angesehen werden, dass er bis dahin sein Studium bewältigt hatte. „

Nach den Angriffen konnte ich nicht mehr arbeiten und nicht mehr studieren.

Der Gutachter von 2015 schreibt auf Seite 9 und 10:

„ Deshalb habe er seine Miete und Stromrechnung nicht bezahlen können. So habe ihm Ende 1997 der Verlust von Wohnung und Obdachlosigkeit gedroht. „

Der Gutachter von 2015 schreibt Ende 1997 von Verlust der Wohnung, weil ich Anfang 1998 in die Behandlung dieses Arztes gegangen bin und der Gutachter geht davon aus, dass der Lebensunterhalt durch Krankschreibung gesichert ist. Man dürfte den Lebensunterhalt NUR durch Krankschreibung sichern, wenn man nicht arbeiten konnte, die anderen Sozialleistungen sind für Studenten damals verboten gewesen, wie es jetzt ist, weiß ich nicht, ich denke, dass es genauso ist wie damsls.

Das Arbeiten war nicht möglich, ich hatte mein Konto damals überzogen, das waren 2000 Euro, damit habe ich gegessen, 3 Jahre nur gegessen. Die Folgen waren:

Kündigungen der Wohnungen, Stromunterbrechungen (Folge Räumungsklage, Zwangsräumung und Obdachlosigkeit Zwangsräumungsklagen, die offenen Rechnungen der Krankenversicherung, offene Stromrechnungen, Unterbrechung der Stromversorgung, über zweieinhalb Jahre ohne Stromversorgung).

Das ist eine gerichtlich festgestellte Notlage.

……………………………………………………

Der Lebensunterhalt war nicht sicher (Räumungsklage, Zwangsräumung Zwangsräumung Zwangsräumungsklagen, die offenen Rechnungen der Krankenversicherung, offene Stromrechnungen, Unterbrechung der Stromversorgung. ALLE DIESE UNTERLAGEN SIND BEI DEN AMTSGERICHTEN)

Straftat wegen Mieten von Wohnungen:

wenn man weißt, dass man die Miete nicht zahlen kann, dann ist das eine Täuschung und Betrug an den Vermieter, glaube ich zumindest. Einmietbetrug nach § 263 StGB eine Straftat

2007 fand ich wieder eine Arbeit, diese Arbeit ging auch nicht wegen Gesundheit, das Unternehmen hat meiner Anwältin damals mitgeteilt, dass sie den Arbeitsvertrag nicht verlängern, weil er krank ist und dass sie sich wundern, warum er sich nicht krankschreiben lässt.

Ich kannte den Unterschied zwischen Krankengeld und Sozialleistungen nicht, daher waren das für mich alles Sozialleistungen und bei Bezug von Sozialleistungen droht die Ausweisung aus Deutschland, so stehe ich wieder den Übergriffen gegenüber.

Das Unternehmen woltle sich die Zahlung der Krankengelder spraren und haben mich zum Arbeitsamt geschickt und mir erklärt, dass der Bezug von Arbeitslosengeld und Abschiebung Ausweisung aus Deutschland zwei Paar verschiedene Schuhe sind.

Das hat mich in diesem Grab geweckt, ich ging zum Arbeitsamt und klebe seitdem an der Leistung.

kurzer Nachtrag:

Der Arzt hatte 2 Mal “gegenwärtig” geschrieben und für die Zukunft der Arbeitsaufnahme und Erwerbsleben hatte er geschrieben als “unwahrscheinlich”:

Das berufliche Leistungsvermögen ist als aufgehoben anzusehen. Eine Erwerbstätigkeit von wirtschaftlich relevantem Wert ist gegenwärtig weder möglich noch zumutbar. Eine solche wird auch für die Zukunft als für die Zukunft als unwahrscheinlich angesehen, da in prognostischer Hinsicht von einem ungünstigen Verlauf auszugehen ist

So so,

wenn man jetzt Deinen Nachtrag vergleicht mit dem Walla-Walla in Deinem UP, fragt man sich, wo eigentlich Dein Problem ist

Jetzt liest Du noch mal Dein letztes Posting bezüglich ärztlicher Feststellung genau durch und finde Deinen Denkfehler.

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Dankeschön.

Bitte schreiben Sie das, was Sie denken, hier klar, das wäre große Hilfe, deswegen die Frage.

Ich kann nicht denken, das Denken ist durch Leid und Schmerz ersetzt.

Es wäre gut, wenn Sie das schreiben würden.

Ihre Beiträge sind sehr gut.

Hallo @Schneehuhn,

um es also nochmal zusammenzufassen:
Das Zitat in Deinem letzten Posting beschreibt einwandfrei und unmissverständlich, daß bei Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit aktuell und auch in der Zukunft eine volle Erwerbsminderung vorliegt.
Du solltest Dich nicht auf das von Dir aus dem Zusammenhang gerissene Wort „gegenwärtig“ versteifen.

By the way: Bei den von Dir geschilderten Problemen wegen Krankengeld, Bürgergeld, Rente etc solltest Du unbedingt entsprechende Beratungsstellen aufsuchen.
Diese können Dich auch bei einem Antrag auf Schwerbehinderung unterstützen, den ich aufgrund Deiner geschilderten Problem für sehr sinnvoll halte.
Zuständig für evtl. Rechtsstreitigkeiten in diesen Bereichen sind die Sozialgerichte. Und auch bei Sozialgerichten gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen.

&tschüß
Wolfgang

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Hallo Guten Tag Wolfgang:
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe und Beistand!!! Das was Sie machen und schreiben, ist sehr wertvoll und gut!
OK, genauso machen wir das.