Arzt oder Fake?

Hi,

Ich bin Arzt vertrauen sie mir…

Angenommen Personen treten bei einer Online-Platform als Arzt auf, und geben „medizinische“ Ratschläge.

Diese Ratschläge sind falsch, gefährlich und zudem arg fehlerhaft.

Wäre das strafbar, § 132 StGB?

Danke & Gruß

Hallo!

Wäre das strafbar, § 132 StGB?

Ist „Arzt“ denn ein öffentliches Amt?

Hallo!

Wäre das strafbar, § 132 StGB?

Ist „Arzt“ denn ein öffentliches Amt?

Das ist eine geschützte Berufsbezeichnung, denn nicht jeder darf sich so nennen.

Hallo,

Wäre das strafbar, § 132 StGB?

Ist „Arzt“ denn ein öffentliches Amt?

Das ist eine geschützte Berufsbezeichnung, denn nicht jeder
darf sich so nennen.

…was uns dann aber auf §132a StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html) bringt.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi!

…was uns dann aber auf §132a StGB
(http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html) bringt.

Die Frage war aber, ob das auch online gilt.
Derjenige würde den Beruf ja nicht real und aktiv ausüben, sondern nur im Internet behaupten, daß er einen solchen Beruf bzw. diese Ausbildung hat.
Im Real Life ist dies sicherlich verboten, online auch?

Gruß,
Sharon

Hallo,

…was uns dann aber auf §132a StGB
(http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html) bringt.

Die Frage war aber, ob das auch online gilt.

Findest Du eine diesbezügliche Einschränkung im Gesetzestext?
Da steht nur ganz allgemein ‚führen‘. Da steht nichts von beruflich oder Bereicherungsabsicht oder ‚im realen Leben‘. Es geht um die Täuschungsabsicht. Und die ist doch Online genauso gegeben.
Gruß
loderunner (ianal)

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ok, danke (owT)
nix Text

Hallo!

Es
geht um die Täuschungsabsicht.

Schade, bis hierhin waren Deine Ausführungen perfekt. Von Absicht steht aber leider nichts im § 132a StGB drin. Absicht ist die stärkste Form des Vorsatzes, von der man nur reden darf, wenn der Täter den Erfolg unbedingt will. Der Dieb ist nur dann ein Dieb, wenn er mit seiner Tat eine rec

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Hallo,

Von Absicht steht aber leider nichts im § 132a StGB drin.

Habe ich das ‚führen‘ also falsch verstanden? Könnte man einen Titel auch unabsichtlich führen (indem man einen Irrtum nicht aufklärt)?
Gruß
loderunner (ianal)

Schön kurz, diese Liste.

Gruß

Marzeppa
Internist, Obergeneraloberst und vereidigter Wasseruhrenableser

Da gibt es noch mehr geschützte Berufsbezeichnungen.

http://tinyurl.com/33469h

Auch ungeschützte gibt es reichlich z.b. Betriebswirt.