Hallo,
hier mein Eindruck:
angenommen Frau X möchte sich von einem Arzt bezüglich einer
Reise beraten lassen und sich im Internet nach einem
Tropenmediziner. Daraufhin wird sie fündig und liest, dass der
Arzt eine spezielle Sprechstunde für die Reiseberatung hat. Da
Frau X zu diesem Termin nicht kommen kann, schreibt sie dem
Arzt eine E-Mail. Darin fragt sie ihn, ob sie auch an einem
anderen Tag zu ihm kommen kann und schildet kurz ihre Frage.
Hier wäre zu beurteilen, ob die Frage so konkret gestellt wurde, dass eine Antwort möglich war oder ob formuliert war, dass anläßlich des Termin eine Fragestellung erörtert werden solle.
Denn die Beantwortung einer (nicht gestellten) Frage löst nach meinem Dafürhalten noch keinen Anspruch auf Vergütung aus.
Ging es im E-Mail im wesentlichen um die Terminvereinbarung, so löst dies nach meinem Dafürhalten auch noch keinen Vergütungsanspruch aus.
Daraufhin erhält sie keine Antwort, aber bald eine Rechnung.
Es kommt raus, dass der Arzt geantwortet hat.
Mir ist nicht verständlich, wie herauskommt, dass der Arzt geantwortet hat und auf was.
In der
Antwortmail stand laut seinen Aussagen, dass er mir die Frage
beantwortet hat und mich aufgefordert hat, mit seinen
Sprechstundenhilfen einen Termin zu vereinbaren.
Soweit eine konkrete Frage beantwortet wurde, würde der Leistungsanspruch entstehen, soweit die Antwort den Auftraggeber erreicht hat. (Dies darf durchaus auch durch Vorlesen der Beantwortung einer Frage per Vorlesen durch eine Mitarbeitern erfolgen. Und dies ist auch eher üblich.)
Die Mail kam bei Frau X nie an.
Was nicht ein Problem von Frau X ist.
Wer muss beweisen, dass die Mail abgeschickt wurde? Wie kann
die per E-Mail Verkehr bewiesen werden?
Eine E-Mail wird gerichtlich als Beweismittel äußerst selten anerkannt. Ohne großartige technische Verständnisse kann jeder den Eindruck erzeugen er habe eine E-Mail versendet oder er habe eine E-Mail mit einem beliebigen Inhalt erhlaten. Im Extremfall könnte Frau X sogar angeben, dass sie die E-Mail erhalten habe, aber dass diese „leer“ gewesen sei.
Muss Frau X eine Rechnung zahlen für eine Beratung, die sie
nicht bekommen hat, von einem Arzt, zudem sie noch nie vorher
Kontakt hatte?
Eine Beratung, die nicht erfolgte, muss nicht bezahlt werden.
Eine Frage, die qualifiziert beantwortet wurde, aber schon.
Den Kontakt zum Arzt hat Frau X selbst hergestellt.
Darf ein Arzt per Mail - ohne genaue Informationen zum
Patienten - Rezepte empfehlen? Es könnte ja zum Beispiel sein,
dass die Patientin allergisch ist und das Medikament gar nicht
nehmen dürfte.
Jeder Arzt empfiehlt immer seinen Patienten Medikamente, bis er feststellt, dass ein Patient allergisch reagiert.
Jeder Arzt darf ohne Sanktionen fürchten zu müssen alle Maßnahmen anwenden die dem medizinischen Standard entsprechen.
Jeder Arzt darf innerhalb der therapeutischen Freiheit selbst Entscheidungen bezüglich der Behandlung treffen, soweit er nicht gegen Grundsätze verstößt.
Grüße
oohpss