Arzt und Medikamentenverkauf

Hallo zusammen,

gerade gestern kamen wir zufällig bei einer Diskussion auf folgendes: hier in der Schweiz ist es gang und gäbe, dass ein Arzt ein mehr oder minder grosses Lager an seinen „Standardmedikamenten“ hat. Das heisst, wenn man mit Husten reingeht, geht man nicht mit einem Hustensaft-Rezept sondern gleich mit der Pulle Hustensaft raus. Natürlich ist er nicht ausgerüstet wie eine Apotheke, er hat halt das Standardsortiment da, ausgefallenere Dinge muss man ganz normal in der Apotheke holen bzw. bestellen.

Sodele - und nun kamen wir drauf, dass das ja in Deutschland (mit Ausnahme von unverkäuflichen Mustern) nicht so läuft, obwohl das doch recht praktisch wäre. Unklar - und damit kommen wir zur Frage - war uns jedoch, ob sowas denn in Deutschland erlaubt wäre? Also dürfte der Dorfarzt in Klein-Hintertupfing, der diesen „Service“ für seine Patienten anbieten möchte, das so einfach tun?

*wink*

Petzi

Hi Petzi,

Sodele - und nun kamen wir drauf, dass das ja in Deutschland
(mit Ausnahme von unverkäuflichen Mustern) nicht so läuft,
obwohl das doch recht praktisch wäre. Unklar - und damit
kommen wir zur Frage - war uns jedoch, ob sowas denn in
Deutschland erlaubt wäre? Also dürfte der Dorfarzt in
Klein-Hintertupfing, der diesen „Service“ für seine Patienten
anbieten möchte, das so einfach tun?

logischerweise hat ein Apotheker eine viel bessere Ausbildung auf dem Gebiet der Arzneimittelkunde als ein Arzt. So gesehen wäre diese Praxis wohl auch medizinisch nicht wirklich gewollt, oder?

Die Juris werden bestimmt noch was sagen. Würde mich aber nicht wundern, wenn die Abgabe nur in Apotheken im Arzneimittelgesetz geregelt wäre. Es sei denn, was zu D passen würde :wink: , es gäbe noch ein ArzneimittelABGABEgesetz :smile:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittel#Verkehr_mi…
bzw
http://de.wikipedia.org/wiki/Arzneimittelgesetz_%28D…

Schönen So noch,
J~

logischerweise hat ein Apotheker eine viel bessere Ausbildung
auf dem Gebiet der Arzneimittelkunde als ein Arzt. So gesehen
wäre diese Praxis wohl auch medizinisch nicht wirklich
gewollt, oder?

Das ein Apotheker eine Ausbildung in der Arzneimittelkunde hat mag schon sein, das Verschreiben eines solchen obliegt aber immer noch den Ärzten und nicht den Apothekern.
Insofern sehe ich nicht, warum das medizinisch nicht gewollt sein soll, dass ein Arzt Medikamente ausgibt wenn nur er diese überhaupt verschreiben darf (rein apothekenpflichtige mal ausgenommen).

Hi J-tilde,

aber ein Arzt verschreibt doch Medikamente, also muß er doch auch auf dem Gebiet der Arzneimittelkunde soweit kundig sein, daß er einschätzen kann, welches Mittel gegen die diagnostizierten Beschwerden am besten einsetzbar ist, oder habe ich da etwas mißverstanden?

@Petzi,
es kann durchaus sein, daß ein Arzt schon mal ein Medikament aus dem „Musterbestand“ abgibt… der Verkauf an sich ist - soweit ich weiß - per Gesetz geregelt… werde mich aber mal bei einer Freundin erkundigen, die Arzthelferin ist…

Viele Grüße
Marlene

Huhu Petzi!

Wenn Du danach googeln möchtest, das passende Stichwort müsste Dispensierrecht sein :wink:

Liebe Grüsse
Bine :smile:

§43 AMG(Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln)
eom