Arzt und Minijob

Folgender fiktiver Fall:

Arzt, selbständig, zahlt Beiträge in die Ärzteversorgung, war noch keinen Tag im Leben Beitragszahler in der DRV. Nun macht er nebenher etwa 10 Stunden im Monat eine nichtärztliche Tätigkeit für eine GmbH (an der er maßgeblich beteiligt ist, aber nicht als Geschäftsführer) und soll dafür 400 €/ Monat bekommen (Minijob).

Frage:

Wird er dann Beitragszahler in der DRV?
Kann er sich befreien lassen und die Beiträge an die Ärzteversorgung gehen lassen?
Falls er 5 Jahre lang via Minijob in die DRV einzahlt, erwirbt er dann einen kleinen Rentenanspruch aus der DRV?

Hallo!

Eine Abtretung der Beiträge aus dem 400 €-Job an die Ärzteversorgung ist m.E. nach nicht möglich.
Aber man kann natürlich auch allein aus langjährigem Minijob heraus eine gesetzliche (Mini)rente nach Rentenalter beziehen. 5 Beitragsjahre wären nötig.

Aber ein bisschen seltsam ist der Fall schon, Arzt und Minijob ?

MfG
duck313

Hallo, der Arbeitgeber zahlt Pauschalen an die verschiedenen SV-Träger. Man kann sich davon befreien lassen, zusätzliche RV-Beiträge zu zahlen. Eine Umleitung in die ÄV geht nicht.

Viel Glück

Barmer

Hallo B,

die pauschalen Beiträge für geringfügig Beschäftigte gehen an die Bundesknappschaft aka „Minijobzentrale“; diese hat die einzelnen Krankenkassen beim Einzug der Beiträge für „Minijobs“ abgelöst.

Mit der Aufstockung der RV-Beiträge für eiigene Leistungsansprüche funktioniert das grade andersrum: Ein „Minijobber“, der von sich aus nichts macht, erwirbt keine Punkte im Himmel; nur wenn er (pro „Job“ unwiderruflich) erklärt, dass er eigene höhere Beiträge zahlen möchte. Es gibt dann ein eigenartiges Umrechnungsverfahren, mit dem auch aus diesen Beitragszeiten ein eigenständiger Rentenanspruch erwächst - 5*12 Beitragsmonate reichen dafür in diesem Fall nicht aus.

Schöne Grüße

MM