Guten Tag,
mal eine allgemeine Frage: Wie ist das mit Autos im Betriebsvermögen:
z.B. gebrauchtes Auto für 20.000 Euro (NP 34.000 Euro). BEispiel Betrieb ist 10km von Wohnung entfernt. Das Auto wird fast nie für Privatfahrten genutzt. Also ist das Auto notwendiges Betriebsvermögen. z.B: 1% Regel Hinzu kommen die 10x0,03 wegen der Entfernung zur Wohnung also 0,3% (in Summe 1,3% „gewinn“ zurückgebucht).
Aber wenn so ein Auto abgeschrieben, entstehen nur Unkosten die1,3% von 34.000 Euro nicht überschreiten. 1) Wie verfärt man da am klügsten ?2) Eine spezielle Verständnisfrage. Durch googeln bin ich darauf aufmerksam geworden, dass gar nicht so einfach 0,03 % pro km Wohnung/Arbeitsplatz anzusetzen sind ?? Es sei nur die Differenz zur „pendlerpauschale“ also zu kmx0,30 cent anzurechnen ? Hier wird stets der Zusatz gemacht: ab dem 21. KM. Hat das was damit zu tun, dass früher die Pendlerpauchale erst ab dem 21.km zum Tragen kam ? Aber das wurde doch gekippt, oder ? Dann müsste doch hier auch alles ab dem 1. km gelten, also auch für mich bei 10km. Alo (0,03% von 34.000 Euro Neurwert x km zum Wohnort) minus (10x0,30 cent x30 Tage). (siehe auch Wikipedia-so habe ich die Erklärungen dort verstnaden?)
BEim Fahrtenbuch kommt auch nichts herum, wenn eingroßer Teil der Autonutzung schlichtweg die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind, und wenn man die zwar zur Berechnung der prozentualen Nutzung heranzieht, aber nicht zur Summe, die von den Steuern abgesetzt werden kann. Also wer kann mir meine Fragezeichen nehmen bzgl. der 0,03% Sache und wer weiss, wie man mit abgeschrieben Dienstwagen am besten verfährt ?
Aber wenn so ein Auto abgeschrieben, entstehen nur Unkosten
die1,3% von 34.000 Euro nicht überschreiten. 1) Wie verfärt
man da am klügsten ?
Da greift die Kostendeckelung, dh Eigenverbrauch ist max Sume der Kosten
- Eine spezielle Verständnisfrage. Durch
googeln bin ich darauf aufmerksam geworden, dass gar nicht so
einfach 0,03 % pro km Wohnung/Arbeitsplatz anzusetzen sind ??
Es sei nur die Differenz zur „pendlerpauschale“ also zu
kmx0,30 cent anzurechnen ?
0,03% vom BLP pro km dürfen den Gewinn nicht mindern, sind also der EV. Dafür darf man aber 0,3 € pro Entfernungskilometer pro Tag als Betriebsausgaben ansetzen.
Hier wird stets der Zusatz gemacht:
ab dem 21. KM. Hat das was damit zu tun, dass früher die
Pendlerpauchale erst ab dem 21.km zum Tragen kam ?
Ja
Aber das
wurde doch gekippt, oder ?
Richtig
Dann müsste doch hier auch alles ab
dem 1. km gelten, also auch für mich bei 10km.
Richtig
Alo (0,03% von
34.000 Euro Neurwert x km zum Wohnort) minus (10x0,30 cent x30
Tage). (siehe auch Wikipedia-so habe ich die Erklärungen dort
verstnaden?)
So ungefähr
Hallo Charliechen,
sag mal: was würdest du sagen, wenn ich statt zu dir als Arzt zu einem Schamanen gehen würde und dem mehr glauben würde als dir, als Arzt mit Studium ?
Richtig!
Und warum frägst du dann nicht deinen/einen Steuerberater!?
Viele gutgemeinte Grüße
Holzmichel