Wenn beim Ultraschall der Arzt feststellt, dass sich das Kind richtig entwickelt, dann unterschreibt er das auch im Mutterpass und bestätigt, dass der „körperliche Umriss“ normal ist. Damit bestätigte der Arzt, dass das Kind keine Fehlbildung hat.
Nun ist es aber so, dass der Arzt diesen Punkt nicht sorgfältig genug überprüft hat. Leider wurden bei keinem der Ultraschalluntersuchungen die Finger/Zehen gezählt, was aber normalerweise zu tun ist. Denn wenige Ärzte gehen davon aus, dass das Kind , das sie gerade untersuchen, nicht richtig ausgebildet ist. So wurde die Fehlbildung schlichtweg übersehen.
Die Geburt des Kindes mit einer Dysmelie (linke Hand/Arm) war ein Schock für die Eltern, weil sie es nicht schon in der Schwangerschaft erfahren haben.
Die Folgen waren schwerwiegende psychische Probleme.
Das hätte der Arzt mit einer sorgfältigeren Untersuchung verhindern können.
Dann gäbe es nämlich noch die Möglichkeit für die Eltern die Schwangerschaft zu beenden oder das Kind zu behalten, nachdem sie sich aber darauf eingestellt haben. Somit könnte die Geburt dieses Kindes einer der schönsten Tage werden, anstatt der schlimmste Tag des Lebens, an dem man nicht weiß ob man sich freuen oder nur weinen soll.
Hallo
Wird schwierig zu begründen. Freude ist nicht einklagbar. Und der Schock statt der Freude kommt ja sowieso, ob bei einer Diagnose vor oder nach der Geburt. Außerdem ist eine solche Fehlbildung vermutlich nicht „früh genug“ sicher zu diagnostizieren. Eine Abtreibung wäre daher auch möglicherweise nicht strafbare, aber moralisch höchst bedenkliche Eugenik gewesen. Dies - angesichts des hippokratischen Eides oder nur fahrlässig - nicht ermöglicht zu haben, kann also auch kein richtiger Haftungsgrund sein.
Gruß
smalbop
Hallo
Wird schwierig zu begründen. Freude ist nicht einklagbar. Und
der Schock statt der Freude kommt ja sowieso, ob bei einer
Diagnose vor oder nach der Geburt. Außerdem ist eine solche
Fehlbildung vermutlich nicht „früh genug“ sicher zu
diagnostizieren. Eine Abtreibung wäre daher auch
möglicherweise nicht strafbare, aber moralisch höchst
bedenkliche Eugenik gewesen. Dies - angesichts des
hippokratischen Eides oder nur fahrlässig - nicht ermöglicht
zu haben, kann also auch kein richtiger Haftungsgrund sein.
Wie darf ich das denn verstehen? Dass ein Arzt, der möglicherweise aufgrund des hippokratischen Eids gerade mal vorsätzlich etwas verschweigt, nicht haften muss? Sind halt „Halbgötter in weiss“…?!
Greetz,
T.
Hallo
Wie darf ich das denn verstehen? Dass ein Arzt, der
möglicherweise aufgrund des hippokratischen Eids gerade mal
vorsätzlich etwas verschweigt, nicht haften muss? Sind halt
„Halbgötter in weiss“…?!
Menschen sind generell keine Götter. Deswegen sollten sie sich auch nicht dazu aufschwingen wollen. Weder als Ärzte noch als Eltern. Das ist eigentlich, worauf ich hinauswill. Das hat vor allem mit gesellschaftlichen Werten zu tun - und nicht nur mit „Jura“.
Wie das ganze rein juristisch zu bewerten ist, weiß ich auch nicht. Es kommt halt darauf an, dass durch schuldhaftes Verhalten ein vermeidbarer Schaden entstanden ist. Doch wo ist der Schaden genau? Und wie wäre er legal zu vermeiden gewesen?
Gruß
smalbop
Hallo
Wie das ganze rein juristisch zu bewerten ist, weiß ich auch
nicht. Es kommt halt darauf an, dass durch schuldhaftes
Verhalten ein vermeidbarer Schaden entstanden ist. Doch wo ist
der Schaden genau? Und wie wäre er legal zu vermeiden gewesen?
Da wiederum kann ich mich anschließen… Von „Verklagen“ ist ja nur in der Überschrift die Rede. Der konkrete Vorwurf, also wofür der Arzt jetzt genau die Verantwortung trägt und die Aussage, wie eine Wiedergutmachung aussehen soll (denn genau darauf muss/kann ja geklagt werden) fehlt hier.
Nichtsdestotrotz liegt der Fehler (sofern denn die Mißbildung rechtzeitig hätte erkannt werden können) erstnal klar auf der Hand.
Hallo,
der Fehler liegt nicht klar auf der Hand.
Nach dem Grundsatz des wrongful live ist dies zu verwerten.
dazu Wikipedia:Wrongful life (engl. mit einem Fehler behaftetes Leben[1]) ist ein juristisches Schlagwort, welches die juristischen Probleme um die Schadensersatzansprüche von Eltern eines behinderten Kindes beschreibt. Ausgangssituation ist meist, dass der Arzt einer Schwangeren es schuldhaft nicht erkannt hat, dass das Kind behindert zur Welt kommen wird. Nach der Geburt des behinderten Kindes nehmen die Eltern den behandelnden Arzt aus vertraglicher und deliktischer Haftung in Anspruch und begehren den Unterhalt als Schaden.
Ein Problem ist oft, dass der Behandlungsvertrag meist nur mit der Mutter und nicht mit dem Vater zustandegekommen ist. Aufgrund der Grundsätze des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter steht jedoch dem Vater dem Grund nach auch ein Schadensersatzanspruch zu. Der ersatzfähige Schaden ist hierbei nicht das Kind als solches, da der absolute Lebensschutz, der aus Art. 1 GG folgt, es verbietet das Kind als Schadensposten einzuordnen, jedoch stellen die Unterhaltskosten einen ersatzfähigen Schaden dar. Hierbei ist nicht zwischen den behinderungsbedingten Mehrkosten und den Kosten für ein nicht behindertes Kind zu unterscheiden, da diese Kosten nicht teilbar seien.
Ob das Kind auch einen Schadensersatzanspruch hat, bildet die Kernfrage des Problems, da, sofern man eine Einbeziehung des Kindes in den Schutzbereich des Vertrages bejaht, dies einem Anspruch auf Nichtexistenz gleichkommen würde. Bei einem rechtmäßigen Alternativverhalten hätte der Arzt die Schwangere über die Behinderungen des Kindes aufgeklärt und die Schwangere sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden. Ein Recht auf Nichtexistenz gibt es nicht, und es wäre auch mit Art. 1 GG unvereinbar. Insofern stehen dem Kind keine Schadensersatzansprüche zu.
Gruß P.
Von der anderen Seite gesehen es ist nicht immer möglich bei einem Ultraschall die Finger und Zehen zu zählen, genauso wie es nicht möglich ist immer das Geschlecht zu bestimmen.
Da man keine Mitarbeit von dem Patienten bekommt kann es durchaus vorkommen, das auch größere Fehlbildungen nicht klar zu erkennen sind.
Es steht auch nicht im Posting ob es sich um eine Feindiagnostik beim Spetialisten handelte oder ob es ein „normaler“ Vorsore-ultraschall beim Gyn. war. was sicherlich von großer Bedeutung ist.
Im übrigen glauben Patienten immer das sein wie ein Film ist es aber nicht es ist eine Umrechnung von Schall!!! und es hängt serh sehr viel von der Ausrüstung ab und vom Glück, das das Baby lange genug so liegt wie man es braucht.
mfg
Von der anderen Seite gesehen es ist nicht immer möglich bei
einem Ultraschall die Finger und Zehen zu zählen, genauso wie
es nicht möglich ist immer das Geschlecht zu bestimmen.Da man keine Mitarbeit von dem Patienten bekommt kann es
durchaus vorkommen, das auch größere Fehlbildungen nicht klar
zu erkennen sind.
Darüber, dass der Arzt Schwierigkeiten bei der Untersuchung hatte, stand hier aber nichts.
Es steht auch nicht im Posting ob es sich um eine
Feindiagnostik beim Spetialisten handelte oder ob es ein
„normaler“ Vorsore-ultraschall beim Gyn. war. was sicherlich
von großer Bedeutung ist.
Nein, ist es meines Erachtens nicht, denn entweder der Arzt traut sich die Diagnose zu, oder nicht und macht demnach die Untersuchung oder lässt sie bleiben.
Im übrigen glauben Patienten immer das sein wie ein Film ist
es aber nicht es ist eine Umrechnung von Schall!!! und es
hängt serh sehr viel von der Ausrüstung ab und vom Glück, das
das Baby lange genug so liegt wie man es braucht.
Worauf willst Du hinaus? Entweder der Arzt hat fehlerhafterweise alles für i.O. befunden oder er konnte es nicht genau erkennen und hat darüber geschwiegen (Et hätt noch immer jot jejange…?!). Zweiteres finde ich ehrlich gesagt noch deutlich schlimmer!
Hi,
ein Abbruch aufgrund einer medizinischen Indikation beim Embryo ist zulässig, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, unter Berücksichtigung ihrer gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse, durch ein behindertes Kind in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würde
Ich würde äusserst bezweifeln, daß eine Dysmelie das Kind und/oder die Familie in unzumutbarer Weise beeinträchtigt.
Ein fehlender Arm führt mit sicherheit nicht zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung, wie es allein schon 10.000 Contergangeschädigte weltweit sicher bestätigen können.
Es ist keine 24h-Stunden-Pflege lebenslang notwendig, wie z. B, bei Kindern mit Zerebralparese,
Schule kann normal besucht werden, ein Studium kann normal durchgezogen werden, ein entsprechender normaler Beruf (ich selbst kenne sojemanden, Abteilungsleiter im ÖD)kann ausgeübt werden.
Ein selbständiges Leben mit Familie und später eigenen Kindern ist möglich.
Ich würde es äußerst bezweifeln, daß ein Richter ein entsprechendes Urteil fällen würde, die Frage ist überhaupt, ob sich ein Mediziner gefunden hätte, der aufgrund der vorliegenden Diagnose einen Abbruch durchgeführt hätte…
grüße
miamei
Hallo,
irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass hier versucht werden soll aus einer Mücke ein Rüsseltier zu machen, um daraus maximalen Profit zu schlagen. Ich würde aber mal vermuten, dass da nicht viel rauszuholen sein wird, was über einen ganz konkreten Nachteilsausgleich für das Kind hinausgeht. Dazu würde ich mal einen Blick in die Gliedertaxe der Unfallversicherungen und eine Schmerzensgeldtabelle werfen. So viel macht ein Finger nicht aus.
BTW: Da ich auch gerade eine Geburt miterlebt habe, kann ich mich nur wundern, wie man angesichts einer solchen Geschichte sich die Frage stellt, ob man sich über der das Kind als solchen freuen soll? Was machst Du, wenn es sich in einem Jahr aus eigenem Verschulden ein Auge aussticht?
Gruß vom Wiz
Wenn beim Ultraschall der Arzt feststellt, dass sich das Kind
richtig entwickelt, dann unterschreibt er das auch im
Mutterpass und bestätigt, dass der „körperliche Umriss“ normal
ist. Damit bestätigte der Arzt, dass das Kind keine
Fehlbildung hat.
Wie ich schon versucht habe zu Erklären, was aber offensichtlich nicht so ganz durchgedrungen ist hier geht nicht hervor ob es sich um eine Feindiagnostik handelte oder eine normale Vorsorge Utersuchung.
Nun ist es aber so, dass der Arzt diesen Punkt nicht
sorgfältig genug überprüft hat. Leider wurden bei keinem der
Ultraschalluntersuchungen die Finger/Zehen gezählt, was aber
normalerweise zu tun ist. Denn wenige Ärzte gehen davon aus,
dass das Kind , das sie gerade untersuchen, nicht richtig
ausgebildet ist. So wurde die Fehlbildung schlichtweg
übersehen.
Gab es denn Genetische Hinweise für eine familiäre Häufung oder einen Gendefekt bei den Eltern? Der Arzt kann bei der Vorsorge nur zählen was er sieht und das Kind hat sich nicht vertraglich verpflichtet eine Rundumbeschau mitzumachen.
Die Geburt des Kindes mit einer Dysmelie (linke Hand/Arm) war
ein Schock für die Eltern, weil sie es nicht schon in der
Schwangerschaft erfahren haben.
Die Folgen waren schwerwiegende psychische Probleme.
Das hätte der Arzt mit einer sorgfältigeren Untersuchung
verhindern können.
Wie denn hätte er ein Gen von einem Krebs in ein Plasmid schleusen sollen in einen Virus klonieren und dann in die Hand des Kindes spritzen, damit es sich mal schnell einen Finger nachwachsen lässt. Sorry so weit sind wir noch nicht.
Dann gäbe es nämlich noch die Möglichkeit für die Eltern die
Schwangerschaft zu beenden oder das Kind zu behalten, nachdem
sie sich aber darauf eingestellt haben.
Ihr soltet mal lieber Firma Storch KG verklagen, die hat das ach so unvollkommene Baby geliefert. Und im übrigen wird nur ein absoluter Bruchteil aller Behinderungen (meiner Meinung nach vollkommen überflüssigerweise) entdeckt und so mancher muß nach der Geburt mit einem überaschend behinderten oder genauso überraschend nicht Behinderten Kind leben ( ja auch das gibt es Leute die ein Behindertes Kind austragen würde und dann wegen Fehldiagnose plötzlich doch kein Trisomie Banby haben, man glaubt es kaum auch die freuen sich)
Somit könnte die
Geburt dieses Kindes einer der schönsten Tage werden, anstatt
der schlimmste Tag des Lebens, an dem man nicht weiß ob man
sich freuen oder nur weinen soll.
Auweia, es soll Leute geben die verlieren Ihr Baby oder die Mama oder sogar beide, bei der Geburt, was machen denn die dann.
… wenn ein fehlender finger für die eltern den ausschlag dazu gibt, ob sie sich über ihr kind freuen oder nicht, dann tut mir das kind jetzt schon leid!
ich entbinde in 10 tagen, der verlauf der SS war teilweise kompliziert, aber scheinbar soll alles okay sein und ich geh mal positiv denkend an die sache ran. wenn nur ein fingerchen fehlt, ist es zwar etwas unschön, aber ändert nichts an meiner freude über den knirps und darüber, dass es ansonsten ein gesundes kind ist, dass sein leben selbständig bewältigen kann und nicht sabbernd im rollstuhl sitzt oder an irgendwelchen lebenserhaltendenen apparaturen hängt…
wenn schon die eltern darüber verzweifeln werden sie es schwer haben dem kind gesundes selbstvertrauen mit auf den weg zu geben, damit es sich von eventuellen hänseleien im kindesalter nicht zu sehr beeindrucken lässt.
gruß,
sonja