Einer (meiner ehemaligen) Ärztin wurde hier in der Schweiz vor 2 Jahren ihre Zulassung entzogen. Zuerst entzog man ihr die Bewilligung, zu operieren. Als sie wiederholt dagegen verstiess, entzoge man ihr ganz die Zulassung.
Meine Frage: Gilt das nur für die Schweiz? Wenn nicht, gibt es dafür eine zentrale Stelle, die das überwachen würde, damit der Arzt nicht einfach im Ausland eine neue Praxis aufmacht, oder in einer Klinik arbeitet?
Hallo Salamanda,
meines Wissens gibt es bisher keine europäische Meldestelle für solche Fälle. Dafür spricht jedenfalls der derzeit durch die Presse breitgetretene Fall eines Neurologen, der nach seiner im Ausland entzogenen Approbation in der Bundesrepublik jahrelang in Kliniken unbehelligt tätig sein konnte.
Montanus
heisst das, es ist nicht erlaubt mit im Ausland entzogener Zulassung in einem anderen Land zu arbeiten? Oder gilt diese Zulassungsentziehung nur für das eine Land und der Arzt macht gar nichts Illegales?
gut, ich habe mich heute bei unseren Gesundheitsbehörde gemeldet. Der Entzug der Zulassung gilt hier in der Schweiz nur für den einen Kanton, d.h. die Ärztin kann einfach 50km eine neue Praxis aufmachen 
Das heisst auch, im Ausland erst recht. Es ist meine ehemalige Gynäkologin und wie ich „Google sei Dank“ entnehmen konnte, arbeitet sie seit letztem Jahr als Oberärztin in einem Krankenhaus in Deutschland.
Dass sowas möglich ist, hätte ich nicht gedacht. Alles völlig legal. Dabei muss seeeehr viel passieren, dass einem Arzt die Zulassung entzogen wird.