Arzt verwegiert Behandlung und Krankenhauseinweisung

Hallo liebe Community, ich habe mal eine Frage wie ich mich verhalten. Also kurz: ich habe eine Osteomyelitis (Knochenhautentzündug) mit Fisteln und einem offenen Bein mit Kreuzbandriß. Der MDK stellte fest, daß ich „akutstationär zur Vermeidung einer Amuptation“ ins Krankenhaus soll Das Gutachten ist ein halbes Jahr. Seitdem verweigert mein Hausarzt, einen Chirrurgen habe ich nicht, da sich keiner wegen einem multiresistenten Keim herantraut, die erforderliche Krankenhauseinweisung mit der Begründung " nicht zuständig" bzw. „ich solle mehr Sprudel trinken, dann heilt das“ . Verschreibt aber Morphine gegen die Schmerzen. Nun verweigert die Krankenkasse die Mitarbeit und Kostenübernahme, weil keine Unterlagen und Einweisung vorliegt, obwohl der Krankenkasse das Gutachten wie auch alle Unterlagen wie OP-Berichte, Arztbriefe, Fotos vorliegen. Die Krankenkasse teilt mir jetzt mit „das ich den Behandlungswunsch“ überlegen soll. Wie bitte ? Den Wunsch Gesund zu werden überlegen ? Ich fragte in der Hilflosigkeit auch beim sozialpsychiatrischen Dienst nach was ich machen solle/könne. Nun hängt man mir sogar eine psychische Erkrankung an Zitat" ich würde selbst dafür sorgen, das die Fistel nicht heilt". Wie Bitte ? eine Osteomyelts ist durch eine OP entstanden und führt zum Verlust der Extremität, wenn nichts behandelt wird bzw. es wird immer schwieriger zu behandeln, deszo länger man wartet. Nun habe ich noch den sozialpsychiatrischen Dienst an der Backe, nur weil ich nachfragte, was ich machen soll. Nun meine Frage: 1. Was kann ich machen, damit ich die Krankenhauseinweisung bekomme wie es der MDK für notwendig erachtet hat ? 2.Wie werde ich den sozialpsychiatrischen Dienst wieder los ?

Vielen Dank das Ihr das gelesen habt und freue mich über antworten…

Hi, mit dem Gutachten ins nächste Klinikum gehen und die stationäre Aufnahme verlangen.
Warum hat man das seit Gutachtenerstellung des MDK solange hinaus gezögert?.
Vom behandelnden Arzt die Patientenunterlagen in Kopie verlangen = kostenpflichtig.
Wegen des behandelnden Arztes, den Vorgang der zuständigen Ärztekammer mitteilen.
MfG ramses90

Das ist jetzt nicht böse gemeint:

durch Absätze ist dein Text wesentlich einfacher zu lesen.

Gruß
Fronk

Hallo,

mit der Geschichte solltest Du dich ruhig an die Medien wenden. Es gibt einige öffentlich-rechtliche Fernsehsendungen, die über so hanebüchene Geschichten berichten, aber auch bei Printmedien wäre man sicher interessiert. Und wenn die vor der Artzpraxis / dem Krankenhaus stehen, bewegt sich doch oft was. Hauptsache, Du kannst die Geschichte belegen.
Schau mal, was da in Deiner Wohnregion in Frage käme.

Sonst: Notaufnahme und hartnäckig bleiben.

Alles Gute, Paran